Donnerstag den 25. Juli. Mt.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den freis Friedberg. Erscheint ee ne
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen vor f auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Für die Monate August und September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden.
Amtlicher Theil. er Familienangehörigen. Friedberg den 23. Juli 1889.
f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, die Vorstände der Ortskrankenkassen und der noch bestehenden Gemeinde— Krankenversicherungen.
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 13. April l. J.(Oberhess. Anzeiger Nr. 46) benachrichtigen wir Sie, daß das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz nunmehr die für die Versicherungspflicht der Familienangehörigen maßgebenden Gesichtspunkte in der nachstehenden, auszugsweise mitgetheilten Verfügung näher festgestellt hat. Wenn nach dieser Verfügung von der Heranziehung minderjähriger Hauskinder zu der Krankenversicherung in der Regel abzusehen ist, so ist desto mehr darauf zu achten, daß alle Familienangehörigen(Söhne, Töchter, Enkel, Brüder, Schwestern ꝛc.), welche gegen Kost, Wohnung, Kleidung u. dgl. im gewerblichen oder landwirthschaftlichen Betriebe ihres Vaters,
Großvaters, Bruders 20. beschäftigt sind, vom zurückgelegten 21. Lebensjahre an der Krankenversicherung unterworfen werden. Ver— suche sich der Versicherung durch sog. Reverse zu entziehen, wollen Sie regelmäßig zurückweisen, keinesfalls aber Reverse zulassen, ohne unsere
N 8* Betreffend: Die Krankenversicherung der Arbeiter, hier insbesondere d
fi N ledrich ö n det
. Perle
ö Velbet, Moire, gig mpfiehlt in schönn u
elm, neben der d. N. 1.40, 1115
. Wagner. N I. Ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältniß besteht regelmäßig nicht, wenn und soweit der Haus⸗ sohn ꝛc. noch keinen selbstständigen rechtlichen Willen hat. Dies ist aber der Fall, so lange derselbe minderjährig 2 * „Die
Entscheidung einzuholen. Dr. Braden.
und der väterlichen Gewalt unterworfen ist; das Verhältniß, in welchem er dann zum Familienhaupte steht, ist kein kontractliches, ir gehorcht dem Gebote, dem Willen des Vaters, und die Leistungen, welche er dagegen von dem letzteren erhält, sind nicht ein Lohn im recht⸗ ichen Sinne, sondern die Erfüllung von auf dem Familienverhältnisse beruhenden Verpflichtungen. . schwarze und zung 5 In Betreff minderjähriger Haussöhne ꝛc. wird man hiernach mit gutem Grunde für die Regel und insolange nicht eine gegentheilige 1 drogen u Dunn, Intention klar erwiesen ist, von der Annahme einer bestehenden Verpflichtung zur Krankenversicherung abzusehen haben. b. 1. 1 II. Je mehr die unter I. empfohlene Einschränkung der allgemeinen Versicherungspflicht den vielfach kund gewordenen Preise Anschauungen und bestehenden Wunschen der Bevölkerung entgegenkommt, desto strenger wird man— um den Versuchen zur Umgehung des . esetzes entgegen zu wirken— gegenüber den in Gemäßheit des§ 3 Abs. 2 K.⸗V.⸗G. bezw.§ 136 landw. Unf.⸗Vers. Gesetzes gestellt werdenden - Nerein. Anträgen auf Befreiung volljähriger im Betrieb ihrer Eltern dc. beschäftigter Söhne c. von der Versicherungspflicht zu verfahren haben, und es bird daher solchen Anträgen nur unter der Voraussetzung stattgegeben werden dürfen, wenn die Söhne ꝛc. entweder nach Sitte und Herkommen iothek, der betreffenden Gegend oder zufolge ausdrücklichen nicht zum Scheine abgeschlossenen Vertrags, einen zweifellosen Rechtsanspruch gegen belebrende Schl hren ꝛc. Vater, bei dem sie beschäftigt sind, auf eine den Bestimmungen des§ 6 des K. V.⸗G. entsprechende oder gleichwerthige Unterstützung wischen u. 26 pährend 13 Wochen nach der Erkrankung haben. Selbstverständliche Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht hat außerdem ann Pücher une!“ in allen diesen Fallen die zweifellose Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers zu bilden.
befindet sich im Lr 906
Bekanntmachung.
ascen fu bönd, Am 29., 30. und 31. d. Mts. finden seitens der Garnison Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition auf dem dortigen großen igt bei J. Kein Ererzierplatze statt. Indem wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, laden wir die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zunächst . 0 0 gelegenen Orte ein, in Ihren Gemeinden noch besondere Bekanntmachung zu erlassen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
tuh ih Friedberg den 20. Juli 1889. Dr. Braden.
6. M. eus g
1 Bekanntmachung. ü 5 115 Seitens der Aachener und Münchener Feverversicherungs-Gesellschaft sind dem landwirthschaftlichen Bezirksverein Friedberg zu Zwecken Ie b 4 bes Vereins für das Jahr 1888 M. 124.20 überwiesen worden, was ich hiermit zur Kenntniß der verehrlichen Mitglieder des landwirthschaft— Stück an chen Bezirksvereins Friedberg bringe. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. 50 11 Friedberg den 23. Juli 1889. Dr. Braden.
Obstbau⸗Verein in der Wetterau.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die ihnen zugehenden Monatsblätter des Obstbauvereins nach Maßgabe der Mitgliederlisten der J dorläufig vertheilen zu lassen und die gewählten Obmänner mitzutheilen. 3 5 1 g lich, neben der Der Bote hat für Besorgung ein beiliegendes Freiexzemplar zu beanspruchen. Für die Einkassirung der Mitgliederbeiträge in Höhe von chhandlung 1 Mark und der Zeitungsgebühr von 50 Pf., bei welcher die Mitgliedskarte als Quittung auszuhändigen ist, werden 5 Pf. pro Karte dem Boten Buch J Uwilligt. Die gesammelten Betrage bitten wir an den Kreisamtsgehülfen Herrn Decher, als Kassier des Obstbauvereins, entweder durch die phost oder gelegentlich bis Mitte August zu übersenden. N 5 ö* N l 3 0 Diejenigen Unterzeichner der bisherigen Listen, welche sich nicht binnen 8 Tagen beim Präsidenten schriftlich abmelden, werden nach um Beschluß der Generalversammlung vom 21. Juli d. J. als wirkliche Mitglieder betrachtet. 3 a 1 Friedberg den 23. Juli 1889. Der Präsident des Obstbauvereins. 0 1
pe Bindernagel 5 Pf. an das 80
n 85 5 1 mpfch den feinen end 1 1 f
Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. 1 Der seitherige Großherzogliche Beigeordnete Karl Schmidt J. von Reichelsheim ist zum Bürgermeister dieser Gemeinde gewählt und 0 verpflichtet worden.
1 1 1 züglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: 1. Berges, Heinrich Ernst Friedrich Christian, geb. zu Eldagsen, Provinz Hannover, Maurer- uchbarke⸗ 6 alf e 2 8 Joseph, aus Regensburg, zuletzt bei David Strauß in Vilbel. 5 1 U A*. e unterm 27. April bezw. 12. Juni gegen Maar, Johannes, von Homberg a. d. Ohm, sowie unterm 1. Juni l. J. gegen von Hulten, oder Zulten, Heinrich, bestim ion Nordeck, Kreis Marburg, und Groß, Christian Wilhelm, von Beerfelden, Kreis Erbach, erlassenen Ausschreiben bringe ich hiermit in Erinnerung. dor Nor 8 Meinen unterm 10. Juli l. J. gegen Adolf Müller von Kassel erlassenen Steckbrief nehme ich, als durch Gendarm Scheer in Ober Erlenbach und er Bach in Rodheim erledigt, zurück. andolt eee eber ge den lech e
45 1 Jelizeidien 7
9


