9. Das Preisgericht besteht aus fünf von der D. L. G. ernannten Sachver⸗ ständigen. Die Prüfung beginnt am 11. November, Vormittags 9 Ubr. Den Richtern werden die Hopfenproben ohne Nennung ihrer Herkunft oder des Bewerbers und frei von ihrer ursprünglichen Verpackung nur mit Nummern versehen, vorgestellt. Sobald weniger würdige Hopfenproben vorgestellt werden als Preise ausgesetzt sind, haben sie diese zurückzuhalten. Falls mehr würdige Hopfenproben vorhanden sind als Preise, können die Richter ehrende Anerkennungen verleihen, die als 4. Preise gelten.
10. Die Verleihung der Preise wird sobald als thunlich veröffentlicht.
11. Einspruch gegen das Richterurtbeil kann innerhalb der ersten 24 Stunden nach Veröffentlichung desselben seitens der Bewerber unter Hinterlegung von 25 M. eingereicht werden. Der Einspruch kann jedoch nur auf Grund der förmlichen Ver⸗ letzung dieser„Bedingungen“ erhoben werden. Das sachliche Urtheil der Richter ist unanfechtbar. Ist der Einspruch unbegründet, so soll die hinterlegte Summe der Gesellschaftskasse verfallen, im anderen Falle wird die Summe zurückgegeben.
12. In allen aus den Prüfungs unternehmen entstandenen Streitigkeiten ent⸗ scheidet der Gesammtausschuß der D. L. G. entgiltig mit Ausschluß des Rechtsweges.
13. Von den eingesandten Proben werden kleinere Mengen in Gläsern bis zur Ausstellung in Straßburg sorgfältig aufbewahrt und dort mit Namensnennung der Bewerber nach Herkunftsgegenden, Gemeinden oder Vereinen geordnet, ausgestellt.
14. Ein Schauwart überwacht die pünktliche Ausfübrung dieser Bestimmungen.
15. Die Gesellschaft bebält sich erforderliche Abänderungen unwesentlicher Punkte dieser Bestimmungen vor.
Auf der landwirtbschaftlichen Ausstellung in Straßburg im Juni 1890 wird eine vollständige Hopfenbau-Aus stellung stattfinden, auf der eonservirter Hopfen mit Preisen ausgezeichnet wird, außerdem Darstellungen der Culturarten des Hopfens, Geräthe und Lehrmittel zum Hopfenbau u. s. w. zugelassen werden. Einen Theil dieser Ausstellung bilden die zur Herbstprüfung eingesandten Hopfenmuster(Nr. 13 der Bedingungen).
Betreffend: Den Frankfurter Saatmarkt. Nachstehend bringe ich die Marktordnung des von dem
Club daselbst gegründeten Saatmarkts zur allgemeinen Kenntuniß mit dem Anfügen, Rosenau(Reuterweg) stattfinden soll. Die Anmeldung etwa auszustellender Proben hat unter Benutzung eines von Anmelde- Formulars bei demselben zu geschehen. Herrn Gastwirth Ling zur Rosenau in
Der Director des landwirthschaftlichen
Frankfurt a. M. in der Restauration zur
Frankfurt g. M.(Ostendstraße) zu beziehenden
Bezeichnung:— für den Saatmarkt S so frühzeitig an
daß sie spätestens am 7. September er. eintreffen. Friedberg den 27. August 1889.
Frankfurter Saatmarkt⸗Ordnung.
§ 1. Der Frankfurter landwirthschaftliche Verein und der Club für Land- wirthe zu Frankfurt a. M. veranstalten alljährlich einen Frühjahrs und einen Herbst⸗ Saatmarkt durch Ausstellung von Saatproben. Ort und Zeit werden von der Markt⸗ commission bestimmt.
§ 2. Zweck des Marktes ist:
a) Bekanntgabe und Vermittelung guter Früchten; b) Vergleichung der Erzeugnisse
lehrung und Aneiferung.
§ 3. Die Leitung des Staatsmarktes erfolgt durch eine Markteommission, bestehend aus drei Mitgliedern, welche abwechselnd von dem landwirthschaftlichen Verein und dem Club für Landwirthe auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Alljährlich scheidet das im Dienste älteste Mitglied aus; in den beiden ersten Jahren wird das ausscheidende Commissions mitglied durch das Loos bestimmt.
§ 4. Gegenstände des Saatmarktes sind: Winter- und Sommer-Weizen, Winters und Sommer-Roggen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchte, Hanf- und Lein Samen, Rübsen, Kleesamen, Mats, Sorghum, Grassamen, sonstige Sämereien und Kartoffeln.
8 5. Als Aussteller wird jeder zugelassen, der sich der Saatmarktordnung unterwirft.
6. Der Saatmarkt wird nur mit Proben beschickt. Es ist jedoch sehr er— wünscht, daß den Saatproben auch einzelne Exemplare von Pflanzen derselben Sorte beigefügt werden. Dieselben müssen längstens zwei Tage vor Beglnn des Marktes bet der von der Markt⸗Commission zu bezeichnenden Stelle einlaufen. Das einzu⸗ sendende Sortenmuster darf bei Kartoffeln nicht unter 5 Kilogramm, bei Getreide⸗ arten, Hülsenfrüchten, Mals ic. nicht unter 2 Kilogramm und bel Kleesamen und sonstigen Sämereien nicht unter J Kilogramm betragen.
§ 7. Jede Probe muß spätestens 8 Tage vor Beginn des Marktes durch ein besonderes Formular angemeldet sein, das folgende Angaben zu enthalten hat: a) Name und Wohnort des Ausstellers; p) genaue Bezeichnung der ausgestellten Saatwaare; e) Garantie für Reinheit und Sorten Echtheit; d) wer die Saatwaare gebaut hat und wo sie gewachsen ist; e) Menge, welche verkäuflich ist, in Kilogramm, Preis für 100 Kilogramm und Lieferzeit Der Preis kann bis spätestens 4 Tage vor Eröffnung des Marktes später aber und während des Marktes nicht mehr verändert werden. Nur vollkommen reine Waare wird zum Markte zugelassen. § 8. Der Aussteller verpflichtet sich, das der Saatmarkt Commission zum Verkaufe angemeldete Quantum unter allen Umständen zu liefern, wenn die Anmel⸗ dung nicht vor Eröffnung des Saatsmarktes zurückgezogen wurde. Ferner verpflichtet
Bezugs- und Absatzquellen von Saat—
der einzelnen Producenten zum Zwecke der Be—
Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: P
zuletzt in Petterwell; Stoll, Bernhard, Maurer, 16 Jabre alt, von Bad Nauhaum, zuletzt in Schuir bei Kettwig, Meine unterm 19. Juli l. J. gegen Joseph Nattenheimer aus Regensburg, Louis Ludwig von
Preußen, seitber in Groß⸗Karben, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Aussschreiben bringe ich biermit in Erinnerung
Steckbrief. Gegen den Kutscher Karl Busch von Stallupönen in Ost Unterschlagung verbängt Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Haftlocal zu Vilbel abzuliefern. Steckbrief. Gegen den Heintich Münch von Schönau hat das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg
wird ersucht, denselben zu verbaften und in das Haftlocal zu Friedberg abzuliefern. Friedberg den 26. August 1889.
Bekanntmachung. landwirthschaftlichen Verein zu Frankfurt a. M. und dem
landwirthschaftlichen J. zu
dem Secretariat des landwirthschaftlichen Vereins zu — Die auszustellenden Proben sind unter der Frankfurt a. M. abzusenden, Bezirksvereins Friedberg.
Dr. Braden.
er sich, die auf Grund des Saatmarktes eingegangenen Lieferungen zur angemeldeten Zeit auszuführen. Wenn nicht anderweite Abmachungen bestehen, ist die verkaufte Waare von dem Verkäufer bis zur nächsten Bahnstation zu verbringen und dort auf; zugeben; von da trägt der Käufer die Kosten bis zum Empfange. Von der Absen⸗ dung der Waare ist der Käufer zu gleicher Zeit zu verständigen. Sind besondere directe Vereinbarungen nicht getroffen, so steht es dem Käufer frei, die nöthigen Säcke zum Bezuge der gekauften Waare selbst zu stellen; andernfalls hat der Ver⸗ käufer die Säcke in tadelloser Qualität zu liefern, jedoch zugleich das Recht, dieselben zum Selbstkostenpreise zu berechnen, wenn sie nicht vom Käufer binnen 14 Tagen frei zurückgesandt werden. Die Erhebung des Kaufpreises erfolgt, wenn eine andere Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer nicht stattgefunden hat, durch Nachnahme.
§ 9. Jeder Aussteller verpflichtet sich, sein ausgestelltes Muster zum Zwecke beliebiger Untersuchung und Vergleichung der Markt⸗Commission zur Verfügung zu stellen, ebenso die Bestellungen genau nach dem Muster zu liefern und bel Streltig⸗ keiten über die Uebereinstimmung der auf Grund der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem ausgestellten Muster sich dem Aus spruche eines Schieds⸗Gerichtes zu unter⸗ werfen, falls dieses vom Käufer angerufen wird. Das Schiedsgericht besteht aus drei unpartetischen Sachverständigen, wovon je einer durch die Saatmarkt⸗Com misston, den Käufer und den Verkäufer gewählt wird.
daß der erste Saatmarkt am 9. September l.
§ 10. Aufstellung, Ettkettirung und Ueberwachung der Ausstellungs gegen, stände ist Sache der Markt⸗Commission, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
§ 11. Alle abgeschlossenen Kauf- und Tausch Verträge werden von der Markt, Commission aufgenommen und mit Angabe der Katalog Nummer, des Kaufpreises des verkauften Quantums, sowie der Namen von Käufer und Verkäufer in das Marktbuch eingetragen.
§ 12. Durch den Eintrag in das Marktbuch wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fällen von Steitigkeiten betreffs Uebereinstimmung der auf Grund det Ausstellung bezogenen Waaren mit dem Muster die Entscheldung des Schieds⸗ Ge richtes innerbalb vier Wochen nach der Lieferzelt anzurufen. Dabet macht er sich verbindlich, sich dem Urtheile des Schiedsgerichtes ohne Weiteres zu unterwerfen.
§ 13. Zur Entscheidung von Streltigketten im Sinne der§§ 9 und 12 steht dem Schiedsgerichte die Befugniß zu, eine landwirthschaftliche Versuchsstation, sowst sonstige Sachverständige nach ihrem Ermessen beizuziehen.
14. Die Proben von verkauften Saatwaaren verbleiben Eigenthum der
Markt Commission, welche dieselben 3 Monate nach Schluß des Marktes zum Zweckt der Controle aufbewahrt. Die Proben von nicht verkauften Saatwaaren dagegem können bei Schluß des Saatmarktes im Ausstellungsgebäude in Empfang genommen werden, widrigenfalls sie dem Saatmarktfonds ebenfalls zufallen. 15. Die Saatmarkt-Commission hat zu bestimmen, ob und welches Ein;
trittsgeld von den Besuchern des Marktes erhoben werden soll.
eters, Robert, Schauspieler aus Berlin; Schleuning, Heinrich, Diensiknecht von Dirlamen,
und Luft, Johannes, Korbmacher von Hausen, Kreis Friedberg, Köppern und Johann Kornelius Korn von Frickhofen erlassenen
die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. E. Der Großherzogliche Amtsawalt Dr. Fischer.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 26. August. Der Großher— zog ist heute mit Gefolge mittelst Sonderzugs zu den Herbstübungen des VII. Armee Corps der abgereist. Der Erbgroßberzog ist gestern mit Gefolge zum Besuch der Königin nach England abgereist.
— Der Gerichtsschreiber Koch in Altenstadt wurde zum Gerichtsschreiber in Groß Umstadt, der Hilfsgerichtsschreber Streuber in Michel— stadt zum Gerichtsschreiber in Altenstadt ernannt.
Großherzog die
Posten zurückkehrt.
alle Versammelte, die den großen Schloßhof anfüllten, begeistert einstimmten und darauf„Heil unserm Fürsten Heil“ sangen.
Abends wieder nach Darmstadt zurück. Berlin. Die„Post“ theilt mit, daß über die Rückkehr des Finanzministers von Scholz noch nichts Bestimmtes verlaute; es werde vielfach geglaubt, daß derselbe vorläufig nicht auf seinen
Wiesbaden, 26. Aug.
sische Gesandte machten gestern dem Grafen Kal⸗ noky einen längeren Besuch, welchen der letztere erwiederte. Der Schah und mehrere Erzherzog mit Gefolge fuhren mit der Zahnradbahn auf den Kastenberg, wo ein Diner von 26 Gedecken eingenommen wurde. Abends besuchte der Schah die Oper, wo die Erzherzöge und mehrere Erz⸗ herzoginnen sich einfanden. Der Kaiser besuchte den siamesischen Prinzen im Hotel. Der Scha ist heute mit dem Dampsschiff nach Pest abgereist. nachdem er sich vom Erzherzog Karl Ludwig verabschiedet hatte.
Heute besuchte
Ausstellung und kehrte
Eine auf heute
Büdungen, 23. Aug. Gestern Abend 5 Uhr traf der Großherzog hier ein und ge— staltete sich der Empfang durch die fuͤrstlichen Herrschaften, die Behoͤrden, Vereine und Schulen, sowie der Einzug zu einer prächtigen Ovation. Später gegen 8 Uhr zogen die Vereine, denen sich viele Private, sowie die Gymnasiasten unter Führung der Lehrer angeschlossen hatten, mit Lampions unter Vorantritt der Musik nach dem fürstlichen Schlosse. Pfarrer Widmann hielt eine schwungvolle Anrede an den Großherzog
einberufene Volksversammlung, auf welcher Jöst aus Mainz über die nächste Reichstagswahl sprechen wollte, ist auf Grund des Socialisten⸗ gesetzes polizeilich verboten worden.
Homburg, 26. Aug. Der Kronprinz von Griechenland ist heute von hier nach Kopenhagen abgereist. Viele der hier anwesenden Fürstlich⸗ keen waren zum Abschiede am Bahnhofe an— wesend.
Ausland. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Aug.
une brachte ein dreifaches Hoch aus, in welches
Der persische Ministerpräsident, sowie der per
Pest, 27. August. Der Schab von Persien ist gestern Abend per Dampfer hier eingetroffen und von dem Erzherzog Joseph und den aß wesenden Ministern empfangen worden.
Frankreich. Paris, 27. Aug. Die Groß fürsten Georg Alexandrowitsch und Alexanden Michailowitsch sind hier eingetroffen und iu Hotel Vendöme abgestiegen, Tolstoi wohnt.
Großbritannien. London. Im Unter
haus theilte Baron Worms mit, die Regierung
wo bereits Gras
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