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5 aul, Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch g roigah y F Erscheint dreimal wöchentli d Di lkeler und Freitag Abend 2 5 Areisblatt filr den Kreis Friedberg. 5 ene e 1 dos g uh Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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n Best o Friedberg den 27. August 1889.
Amtlicher Theil.
Bekannt m a Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gemeinde Griedel zur Ortskrankenkasse für Butzbach und Umgegend beigetreten ist.
ung.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
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Friedberg den 24. August 1889.
Beka nut m a Betreffend: Die landw. Ausstellung der Deutschen Landwirthschaftsgesellschaft zu Straßburg 1890.
Das nachstehende Ausschreiben des Directoriums der Deutschen Landwirthschafts-Gesellschaft bringe ich hierdurch zur allgemeinen Kenntniß. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg.
ung.
Dr. Braden.
Deutsche Landwirthschafts-Gesellschaft. Hauptgeschäftsstelle: Berlin S W., Zimmerstraße 8.
Ausstellung zu Straßburg im Elsaßß.
Juni 1890.
Berlin den 18. Juli 1889.
13 Hierdurch beehren wir uns auf nachfolgende Bekanntmachungen aufmerksam zu machen und alle landwirthschaftlichen Behörden und Vereine zu bitten, den Inhalt derselben in den weitesten Kreisen kund zu geben, damit die Landwirthe in der Lage sind für die Ausstellung von
Tabak, Hopfen, Hanf und Samen aller Art schon jetzt in der Ernte Vorbereitungen treffen zu können. Die Gesammtausstellungsordnung, welche
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ungsvoll Preisbewerbung der Handelsgewächse in Straßburg. Hrünert, Der Gesammtausschuß unserer Gesellschaft hat in Magdeburg beschlossen:
Tanzlehrer„Auf der Ausstellung in Straßburg 1890 wird eine Preisertheilung stattfinden für: furt a. M. I. Tabak. a. Tabak in fermentirtem Zustande in Form von 4 Büscheln zu vor im Casit bis 10 kg, Gemeinden bis zu 10 Theilnehmern stellen 60 bis 100 kg aus;
l b. Darstellungen von wissenschaftlichen und praktischen Versuchen. Producenten sollen Bande Gemeinden, Händler und Vereinigungen thunlichst Preismünzen erhalten. II. Hopfen. a. Getrockneter Hopfen der Ernte 1889 ausschlteßlich von Pro— dueenten, der im Herbst 1889 vorgeprüft ist.(Geldpreise). b. Conservirter Hopfen der Ernte 1889 ausschließlich von Producenten. Der übrige Theil der Hopfenbau— Ausstellung steht außer Preisbewerbung.
III. Rohhanf. Rohhanf wird mit Geldpreisen ausgezeichnet. Das Diree— orium wird beauftragt, möglichst bald ein Preisausschretben für Handelsgewächse für Straßburg zu erlassen.“
1 Das Directorium veröffentlicht untenstehend das Preisausschreiben zu IIa. für lie Herbstprüfung von frischem Hopfen und wird bald möglichst auch das Aus— schreiben für Tabak, Hopfen im Allgemeinen und Hanf ausgeben. Inzwischen werden aber die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, bei der Ernte von Tabak, Hopfen und Hanf die sorgliche Behandlung von Ausstellungsmustern im Auge zu haben.
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Zur Hopfenausstellung.
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alle Preisbewerbungen enthält, wird im October zur Ausgabe gebracht werden.
1000 chte. Schon in der Wahl des Orts drückt sich dies aus. Die Stadt Frank⸗ zen Aub urt a. M. ist als Ort für die Herbstprüfung gewählt, weil sie in der Nähe der Calbe baupthopfengebiete liegt, die im Wettbewerb stehen, ohne doch irgendwie Zusammen⸗ 5 155 bang mit einem derselben zu haben. Eine fernere Hauptfrage war die, ob man 4 11
80% 1 Preise: 10 erste Preise zu 50 M., 15 zweite Preiseszu 30 M., 20 dritte 30 1 N ů 1 Prelse zu 20 M. Jedem Preise wird eine Preisurkunde beigegeben. 1 Schaun 1 Bedingungen der Preis bewerbung. sche ginn 1. 1. Zur Preisbewerbung werden nur im Gebiete des Deutschen Reichs von Dall. 0 N den Bewerbern selbst erbaute Hopfen zugelassen und zwar in Proben von 2,5— 5,00 kg.
Es ist erwünscht, daß Gemeinden, Vereine und andere Körperschaften die Bewerbung anregen, Vorschauen halten und die Bewerber bei Anmeldung und Beschickung ver⸗ treten. Die Preise werden nur auf die einzelnen Hopfenproben gegeben. Bei der Einsendung ist ein mit amtlichem Siegel versehenes Zeugniß der Orts behörde beizu⸗ bringen, durch welches beurkundet wird, daß die betreffende Probe aus einer von dem Bewerber selbst erbauten Menge von mindestens 50 kg entnommen und daß sie gnmit der Durchschnittsbeschaffenheit dieser Menge übereinstimmt. Der Hopfen ist gut . ee aber nicht geschwefelt einzultefern. . 2. Die Anmeldung hat unter Benutzung besonderer Anmeldebogen, welche von
„ 1. ber Geschäftsstelle der D. L. G.— Berlin SW., Zimmerstr. 8— zu bezlehen sind, f und fi, jn gescheben. Die auf den Anmeldebogen gestellten Fragen sind wahrheitsgemäß zu file beantworten.
3. Die Anmeldegebühr beträgt für jedes zur Prüfung angemeldete Muster
bon Mitgliedern 5 M. und von Nichtmitgliedern 10 M. Diese Gebühren schließen
Deutsche Landwirthschafts-Gesellschaft. Das Direktorium. Kiepert. Eyth.
große Ballen oder kleine Proben ausstellen solle. Beide Ausstellungsarten haben bestimmte Vortheile, indessen waren die meisten Sachverständigen, namentlich die Anwalte der kleinen Hopfenbauern, für kleine Proben. Indessen ist festgestellt, daß sie aus Ballen von 50 kg entnommen sein müssen. Bemerkenswerth war die all— gemeine Zustimmung zum Vorschlag der Prüfung ohne Namensnennung des Be— werbers. Die im Herbst eingesandten Proben werden von der Gesellschaft präservirt und 1890 im Juni zu Straßburg zur Ausstellung gebracht. Es wird nun erforderlich sein, daß landwirthschaftliche und Hopfenbau-Vereine, Gemeinden und vielleicht auch Reglerungsbehörden die Anmeldung und Einsendung von Proben dort in die Hand nehmen, wo die Hopfenerbauer selbst nicht Muth und Lust haben mit ihrem Erzeugniß an die Oeffentlichkeit zu treten. Es gilt auch nicht nur aufzufordern und zu be— lehren, sondern auch Vorschauen abzuhalten, die Anmeldung zu besorgen, vielleicht auch für die Gebühren einzutreten, wie dies von landwirthschaftlichen Vereinen auch für Thierschauen in Gegenden der Kleinwirthschaft geschieht. Die Deutsche Land— wirthschafts-Gesellschaft veranstaltet nur allgemeine deutsche Ausstellungen, möge es ihr auch gelingen alle deutschen Hopfenbauer auf der Ausstellung in Straßburg und zunächst in dieser Herbstprüfung von frischem Hopfen zu Frankfurt zu vereinigen.
Preisbewerbung von Samen und Samenbau⸗Genossenschaften in Straßburg.
Auf der Ausstellung in Straßburg wird wieder eine Preisbewerbung von landwirthschaftlichen Samen stattfinden, der im Allgemeinen das für die Breslauer Ausstellung gültige Preisausschreiben(siehe Jahrbuch 3, Seite 168 ff.) zu Grunde gelegt wird. Eine Veränderung der Ausstellungsordnung wird nach der Richtung hin stattfinden, daß ein größeres Gewicht gelegt werden wird auf die Ausstellung von einzelnen Samen und deren Vorprüfung, als auf Gesammtausstellungen. Jeden— falls wird die Ausstellung nicht nur von Körnermustern, sondern auch von Garben oder größerer Aehrenmustern neben dem Körnermuster verlangt werden. Wir theilen daher den Plan, eine derartige Preis bewerbung auszuschreiben, jetzt schon mit, damit die Interessenten auf Gewinnung von Garbenmustern, von Getreide sowohl wie von Gras, aus der Ernte 1889 bedacht sein können. Auf Antrag der Saatgutabtheilung wird im Jahre 1889 eine Preisbewerbung von Saatgutgenossenschaften um die große silberne Preismünze für, Saatgutzucht stattfinden. Sie wird ähnlich der entsprechen⸗ den Bewerbung von Einzelzüchtern im Jahre 1888 ausgeschrieben und durch Be— reisung der betreffenden Genossenschaftswirthschaften ausgetragen werden. Auch hier ist die Aus stellung von Garbenmustern Bedingung, auf deren rechtzeitige Gewinnung aufmerksam gemacht wird.
alle Unkosten ein, welche aus der Prüfung und späteren Ausstellung der Muster im Juni 1890 zu Straßburg entstehen. ö 8
4. Die Anmeldung hat bis 25. October 1889 Mittags 12 Uhr unter Ein⸗ sendung der Gebühren bei der Geschäftsstelle der D. L. G. in Berlin zu geschehen. Später eingesandte Anmeldungen werden nur bei Zahlung der doppelten Gebühren angenommen. Nach dem 1. November eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
5. Die Gesellschaft behält sich vor je nach dem Stande der Anmeldungen in der Zeit zwischen 25. October und 1. November die ausgesetzten Preise anders ein— zutheilen, jedoch nur so, daß mindestens 1350 M. ausgesetzt werden.
6. Die Einsendung von Hopfenproben ist postfrei zu richten nach Frank⸗ furt a. M., Landwirthschaftliche Halle, Ostendstraße. Die Proben dürfen nicht unter 2,5 und nicht über 5,00 kg Gewicht halten und bleiben Eigenthum der Gesellschaft. Sie sind in der Zeit som 1. bis spätestens 5. November, Mittags 12 Uhr, einzu—⸗ senden. Nach diesem Tage werden Einsendungen nicht mehr angenommen.
7. Die Bewerber dürfen vom 6. November an den Raum in dem die Prüfung
abgehalten wird nicht mehr betreten.
8. Die Prüfung erstreckt sich auf die Feststellung des Gebrauchswerths der eingesandten Hopfenproben. Diese Feststellung wird durch die Preisertheilung bekundet.


