Ausgabe 
21.3.1889
 
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Ebenso wollen Sie diejenigen Leute,

kreise zu stellen,

Ersatzgeschäft mitzubringen.

wurden, weise ich Sie hierdurch wiederholt an, nur diejenigen Militärpfiichtigen zur diesseitigen Musterung vorzuladen, welche sich resp. Gemeinden thatsächlich und nicht etwa nur vorübergehend aufhalten. 0 welche in Orten anderer a

Friedberg aufhalten und bis jetzt sich etwa zur Stammrolle Ihrer Gemeinde nicht gemeldet haben, da sie beabsichtigen, sich in ihrem Heime anhalten, die Anmeldung noch nachträglich zu bewirken und dafür sorgen, daß dieselben auch hier zur Vorstellung kommen Treten derartige Fälle ein, wollen Sie Nachtrags⸗Stammrolle aufstellen und diese mit den betreffenden Geburts- oder Loosungs⸗Scheinen sofor anher einsenden. Die Geburtslisten zu den Stammrollen der drei letzten Jahre(1887, sss und 1889) sind zur

Musterungsbezirke geboren sind, sich aber in Gemeinden des K

Dr. Braden. 7

Betreffend: Meldepflicht der Personen des Beurlaubtenstandes.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstad

Mit Bezug auf§ 114, 1 Anmerkung?) der deutschen Wehr⸗ ordnung vom 22. November 1888, zufolge welcher zwecks Erleichterung der schriftlichen Meldungen bei den Orts Vorständen vorgedruckte For mulare zur kostenfreien Benutzung durch die Kontrolpflichtigen nieder⸗ zulegen sind, wird das Bezirkskommando Friedberg im Laufe dieser Tage jeder Bürgermeisterei eine der Größe der Gemeinde bezw. der Zahl der Kontrolpflichtigen entsprechende Anzahl Formulare

a. zu schriftlichen Anmeldungen, 555 7 Abmeldungen, mittelst Briefumschlags zusenden.

Indem wir Ihnen hiervon Kenntniß geben, bemerken wir Ihnen, daß Sie bestimmungsgemäß verpflichtet sind, den meldepflichtigen Mannschaften auf bezügliches Ansuchen bei Ausfüllung der Formulare behülflich zu sein.

Friedberg den 18. März 1889.

Weiter beauftragen wir Sie: 5 1. dafür Sorge zu tragen, daß eine bestimmungswidrige Benutzun fraglicher Formulare nicht stattfindet; 5 2. dem Bezirkskommando Friedberg sofort Mittheilung zu erstatten wenn das eine oder das andere Formular aufgebraucht se sollte, damit von demselben entsprechende Ersatzleistung stattfinden kann. 5 Zu den für die kontrolpflichtigen Mannschaften vorgeschriebenen Meldungen, zu welchen nach Vorstehendem bei den Bürgermeistereien Formulare nicht niedergelegt werden, werden demnächst den Militär pässen der Mannschaften entsprechende Muster beigefügt werden, welche

bei Abfassung dieser Meldungen zum Anhalte dienen können. Dr. Braden.

Betreffend: Die Feuervisttatton für 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern die Rückständigen von Ihnen an alsbaldige Erledigung unserer Verfügung vom 3. Januar, im Kreisblatt Nr. 3.

Friedberg den 16. März 1889.

Dr. Braden.

Betreffend: Die vorläufige Festnahme von Bettlern und Landstreichern.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die 5 Es ist vorgekommen, daß Bettler und Landstreicher, die auf frischer That ertappt waren, von den Organen des Polizei⸗ und Sicherhei 6 dienstes nicht sofort festgenommen, sondern nach vermeintlicher Feststellung ihrer Identität auf freien Fuß gesetzt worden sind. Diese Freilassum, macht es oft unmöglich, die Bestrafung der inzwischen flüchtig Gewordenen herbeizuführen; in der Regel aber werden dadurch unverhältnißmäßigz 9

Nachforschungen und Kosten veranlaßt.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Ihnen unterstellten Polizei und Sicherheitsbeamten darauf hinzuweisen, daß sie von der Befugniß zur

vorläufigen Festnahme auf Grund des§. 127 der Strafprozeßordnung

That betroffen oder verfolgt wird, dessen Persönlichkeit dem betreffenden dem, wie dies bei Bettlern, herumziehenden Hausirern, Korbmachern, Siebmachern, Schiffern, Flößern u. s. nommen werden kann, daß er trotz seiner etwa entgegenstehenden Angabe einen bestimmten Wohnsitz oder Aufenthaltsort nicht hat, und welchen deßhalb als Heimathloser im Sinne des F. 112, Ziffer 2, der Strafprozeßordnung zu betrachten ist. ö

Friedberg den 19. März 1889. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

namentlich dann Gebrauch zu machen haben, wenn Jemand auf frischen Beamten nicht aus eigener Wissenschaft zuverlässig bekannt ist, oder vou w. meist der Fall sein wird, ange

Dr. Braden. f

Betreffend: Ferien in den Volksschulen. Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Durch Entschließung der obersten Schulbehörde zu Nr. M. J.

Ihnen demgemäß in diesem Jahre die Osterferien bis zum Beginn des neuen Schuljahres 5. Mai auszudehnen, da ohnedies zwischen dis

Ferien auf Ostern und diejenigen zwischen dem Schuljahre nur wenige

Friedberg den 18. Marz 1889.

Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Schultage fallen würden. Dr. Braden. 1

Bekanntmachung. 5 Samstag den 23. l. Mts., Vormittags von 9 11 Uhr, findet in den Räumlichkeiten hiesiger Ackerbauschule de

öffentliche Schlußprüfung der Ackerbauschule statt.

Alle, welche sich für das landwirthschaftliche Unterrichtswesen überhaupt und für die hiesige Ackerbauschule insbesondere interesstren,

1 1

werden zu dieser Prüfung hiermit freundlichst eingeladen. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg: 1 Friedberg den 16. März 1889. Dr. Braden. 0 Betreffend: Feldberelnigung in der Gemarkung Ossenheim. Bekanntmachung. 5 1

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen thümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, bei der am 16. Januar 1889 stattgehabten Abstimmung für die Feldbe reinigung in der Gemarkung Ossenheim erklärt haben, und nachdem ferner keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständig keit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großherzogliche Landes Commission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbereinigungs-Ar beiten für die Gemarkung Ossenheim verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs Commissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich zeitig sämmtliche betheiligte. Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887

Montag den 8. April l. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Gemeindehause zu Ossenheim stattfindenden Versammlung.

Die Versammlung hat:

1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen,

ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungs

werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse⸗ Grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfuiß erhoben,

oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollenz

6097 vom 8. d. Mts. sind wir ermächtigt worden, und wir empfehlen 1 0

2. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen u deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts ung dessen Stellvertreter zu wählen. 129

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligtel vorgebracht und berathen werden. In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund⸗

0 1 1

Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigken e Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und siud unte dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten ves bindlich. 15

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1. 10 Vollzugs- Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen; zu 2 0 Landes-Commission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen. 0 Friedberg den 15. Marz 1889, 5

Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: 5

Dr. Wallau. 10

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Erledigt sind die Ausschreiben gegen: 1. Mankel, Gottfried, von Dernbach; 2. Wirth, Heinrich, von Muschenheim.

Friedberg den 18. März 1889.

E. .

Der Großherzogliche Amtsanwalt: Krämer. 1

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