Ausgabe 
21.3.1889
 
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1889.

Donnerstag den 21. März.

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8 nannten g ussaale st 0 6 1 N 5 2 5 atthng, Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo ö K;; GE int drei 0 i r Di Wu, und Freitag Abend 9 5 9 Areisblatt für den Kreis Friedberg.. enen d Surg N März 188 5 5. lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von

7 erstand aua

dir 1889. Das diesjährige Musterungs-Geschäft wird für den Kreis Friedberg 2 1 zu Friedberg im Rathhaussaale Mädch folgender Weise vorgenommen:

1 Montag den 25. März l. Is., Vormittags 9 Uhr, Musterung der E. Schacht. ilitärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim und

nitz 18 sauernheim.

1089. Dieustag den 26. März l. Is., Vormittags 8 Uhr, Musterung Tbocsielung ser Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Beienheim, Bodenrod, Bön .n sadt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg⸗Gräfenrode und Butzbach. Moriz Mittwoch den 27. März l. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung 1 J U er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Dorheim, Dorn-Assenheim, 195. bortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H. und Friedberg, aus

Lie Drall er Gemeinde Friedberg jedoch nur die im Jahre 1867 und 1868 m l eborenen Militärpflichtigen. rmande. Donnerstag den 28. März l. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung an d er Militärpflichtigen aus der Gemeinde: Friedberg und zwar die mute, 20% Wil 1 Jahre 1869 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen den, füne Hund Gil ürner sämmtliche Militärpflichtige aus den Gemeinden: Gambach,

cube, aler At, 6 bdoriedel, und Groß-Karben.

Preise. Freitag den 29. März l. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung der duc n. d. Po., Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Harheim, Hausen mit Oes, pi, ii beldenbergen, Hoch⸗Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Göns 0 P und Klein-Karben.

1 Samstag den 30. März l. Is., Vormittags 8 Uhr, Musterung 70 Pl, der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Kloppenheim, Laugenhain schl, pr. Pfd. 601 nit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzen Fr. Wein berg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach und Nieder-Florstadt.

r manden 1 Montag den 1. April I. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung der

: Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, ragen undd*. Jieder⸗Weisel, Nieder-Wöllstadt, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach und ahinden ber- Florstadt. 8 n b.

0. Kalbe Dienstag den 2. April J. Is., Vormittags 8 Uhr, Musterung der 1% ilitärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, ler Menn du! sober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Okarben, Oppershofen und Ossenheim.

ö bilig be ö a le 5 Ker ling Mittwoch den 3 April l. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung 1 ber Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ostheim, Petterweil, Pohl

Rendel, Rockenberg und Rodheim.

April l Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung

her Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Södel,

cötaden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg, und Vilbel, aus

er Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1867 und 1868

teborenen Militärpflichtigen. Freitag den 5. April l. Is.,

öns, Reichelsheim, Donnerstag den 4.

üher Louis Leopol os. engläser Pineenej

Vormittags 8 Uhr, Musterung der

0 7* tober e Militärpflichtigen aus der Gemeinde: Vilbel und zwar die im 5 e 50 dahre 1869 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen, naht, nicht sirner sämmtliche Militärpflichtige aus den Gemeinden: Weckesheim,

J Gickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. elbonbo 6 9 den 6. April 1. Is., Vormittags 8 Uhr im Nathhaussaale zu Friedberg Loosziehung sämmlicher r. Wagnel Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1 869. 1 ö In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche aßen dum Militärpflichtigen des Jahrgangs 1869 mit Ausnahme der zum geuse 115 emjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ Ea, loben wird sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahr künge, welche bis jetzt eine definitive Eutscheidung noch nicht erhalten ta inben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, en laben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche

turch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein

Der Civilvorsitzende der

10 Tf. ̃ f 9 em ll Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche e helche gestellungspflichtig sind, a 3 5 b e jünktlich zur Ausführung kommen. Da es vorgekommen ist, daß Militärpflichtige,*

* Unten, ines anderen Musterungsbezirkes sich aufhalten(als Gesellen, Commis,

Jenthaltsortes anmelde- und gestellungspflichtig sind, von

Amtlicher Theil.

iet ma chung:

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche

Ihnen aber dennoch zur

Friedberg den 12. März 1889.

ärztliches Attest zu übergeben. Nach§. 66 der Wehrordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer dem wird gegen dieselben das im§. 49 der Wehrordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen, oder in ihrer Gemeinde ge stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzu nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militär pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien Angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatz Commission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatz Commission nicht vorge legen haben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzcommission un nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver aulassung zu der Reclamation erst nach dem Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Ersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr Maunschaften, der Ersatzreservisten, sowie der ausgebildeten Mann⸗ schaften des Landsturms zweiten Aufgebots(siehe Anmerkung) verbunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den obenbezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerb lichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags ½ 1 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs-Geschäfts ein anständiges und ruhiges Ver halten beobachten.

Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzcommission des Kreises Friedberg:

Dr. Braden.

Anmerkung: Als ausgebildete Mannschaften sind zu betrachten: 1) Alle Ersatz-Reservisten, welche geübt haben, 2) Ersatz- Rekruten, welche mindestens 1 Jahr activ gedient haben und 3) Einjaͤhrig-Freiwillige, welche mindestens neun Monate activ ge

dient haben.

Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg

Polizei-Commissariat Wickstadt. Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen,

speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen

welche im Kreise Friedberg geboren sind, aber in Orten Dienstboten ꝛc.), sonach in der Gemeinde ihres Auf⸗ hiesigen Musterung und bezw. Aushebung vorgeladen