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nossenschaftlichen Bestrebungen, indem es Vereinen, welche als Vorschuß- und Kreditvereine, als Roh⸗ stoffvereine, Absatzgenossenschaften, Kousumvereine u. drgl. die Förderung des Erwerbs, oder der Wirthschaft ihrer Mitglieder mittelst gemein schaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken, eine ge sicherte, die Theilnehmer wie die Gläubiger der Genossenschaft vor Verlusten möglichst schützende Rechtsstellung schafft. Die Voraussetzungen, von welchen das Gesetz die Erlangung dieser Rechts- stellung abhängig macht, können von allen auf gesunder Grundlage beruhenden und lebensfähigen Genossenschaften unschwer erfüllt werden. Gleich wohl gehen manche Genossenschaften darauf aus, sich den Anforderungen des neuen Reichsgesetzes dadurch zu entziehen, daß sie sich in Aktienge sellschaften umwandeln oder nach erfolgter Auf⸗ lösung als uneingetragene Genossenschaften wieder zuerstehen gedenken. Vor solchem Vorgehen kann nicht genug gewarnt werden. Will eine Genossen schaft die Solidarhaft ausschließen oder be schränken, so bietet sich ihr dafür der von dem neuen Reichsgesetz vorgezeichnete Weg der Um wandlung in eine eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht oder mit unbeschränkter Nachschußpflicht. Die Form der Aktiengesellschaft ist hiefür nicht erforderlich und jedenfalls für ländliche Genossenschaften ungeeignet; denn die Beschaffung eines den Bestand des Unternehmens ausreichend sichernden Grundkapitals, sowie die Auswahl der zur Leitung einer Aktiengesellschaft geeigneten Personen bieten Schwierigkeiten, welche meist nur auf Kosten der Solidität des Unter nehmens überwunden werden können. Unter allen Umständen haben die Gerichte um ihrer eigenen Verantwortlichkeit willen allen Grund, solchen Aktiengesellschaften gegenüber mit ganz besonderer Sorgfalt die Erfüllung der nicht gerade einfachen Erfordernisse, welche das Aktien gesetz vom 18. Juli 1884 bei Gründung und Anmeldung der Gesellschaft aufstellt, zu über wachen. Aber auch diejenigen, welche solche Aktiengesellschaften zu gründen oder bei denselben als Mitglieder des Vorstandes oder des Auf sichtsraths thätig zu werden geneigt sind, sollten bedenken, ob sie gesetzes- und geschäftskundig genug sind, um den Anforderungen eutsprechen zu können, deren Verletzungen zu Bestrafungen und Schadenersatzverbindlichkeiten führen kann. Nicht zu übersehen ist außerdem, daß Aktienge sellschaften mit bankmäßigem Geldverkehr einer nicht unbeträchtlichen Gewerbesteuer und daneben der Einkommensteuer unterliegen, während einer auf den Geschäftsverkehr mit ihren Mitgliedern beschränkten eingetragenen Genossenschaft derartige Ausgaben erspart bleiben. Die gesetzlichen Be stimmungen über den Mindestbetrag der Aktien müssen mit dazu beitragen, daß die Zahl der Aktionäre einer zur Kreditgewährung auf dem Lande errichteten Aktiengesellschaft erheblich ge ringer ist, als die Zahl der Kreditbedürftigen. Die unausbleibliche Folge hiervon wird sein, daß die Gesellschaft im Interesse der Aktionäre zur Erzielung möglichst hoher Dividenden ver waltet und hierdurch eine Erhöhung des Zins fußes herbeigeführt wird, welche den Zwecken genossenschaftlicher Kreditgewährung durchaus widerspricht. Die Umwandlung in eine Aktien gesellschaft oder die Lossagung von der Form der eingetragenen Genossenschaft kann auch nicht durch die Absicht gerechtfertigt werden, den Ge schäftsbetrieb der Kreditgenossenschaften auf Nicht mitglieder auszudehnen. Schon unter der Herr⸗ schaft des früheren Genossenschaftsgesetzes hatten die meisten Kreditgenossenschaften Darlehnsge währung an Nichtmitglieder durch ihr Statut ausgeschlossen, von der zutreffenden Erwägung geleitet, daß nicht die Erzielung hoher Dwidenden, sondern ein leicht übersehbarer, völlige Sicher heit bietender Geschäftsbetrieb und die sich hier durch ermöglichende Beschaffung billigen Kredits für die Genossen anzustreben seien, was alles dann am sichersten erreicht werde, wenn die

schrift erhebt, was seither schon Grundsatz gerade der solidesten Genossenschaft war, trägt es nur dem Wesen der genossenschaftlichen Selbsthilfe [Rechnung, welches in der Förderung des Erwerbs und der Wirthschaft der Genossen, nicht in der Erzielung von Geldgewinn besteht. Uebrigens muß bei der Auslegung der die Darlehensge währung an Nichtmitglieder verbietenden Gesetzes bestimmung beachtet werden, daß damit nur die Einfügung der gewerbmäßigen Gewährung von Darlehen im eigentlichen Sinne an Nichtmit glieder in die Zwecke des genossenschaftlichen Unternehmens untersagt sein soll; deshalb wird z. B. der Ankauf von Güterkaufschillingen nicht unter das Verbot fallen; auch sind Dahrlehns gewährungen, welche nur die Anlegung von Geldbeständen bezwecken, nach ausdrücklicher Vor schrift des Gesetzes gestattet.

Ohne Zweifel stehen die Vortheile, welche eine Genossenschaft von der Nichtunterordnung unter das Genossenschaftsgesetz erwarten mag, in keinem Verhältniß zu den Gefahren, welche den Mitgliedern wie den Gläubigern einer nicht eingetragenen Genossenschaft drohen. Denn die Stellung solcher nicht eingetragener, von Manchen wilde Genossenschaften genannter Genossen schaften bleibt nach Innen wie nach Außen trotz des sorgfältigsten Statuts, an dem es ihnen aber überdies oft genug auch fehlt, eine rechtlich zweifelhafte und unsichere. Während für die eingetragene Genossenschaft der Grundsatz gilt: Die eingetragene Genossenschaft als solche hat selbststaͤndig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grund stücken erwerben, vor Gericht klagen und ver klagt werden schwebt eine nicht eingetragene Genossenschaft stets in der Gefahr, ihre Rechts und Prozeßfähigkeit bestritten und die Haftbarkeit ihrer Mitglieder für die Gesellschaftsschulden entweder zum Nachtheil der Genossen zu streng oder zum Nachtheil der Gesellschaftsgläubiger und zum Verderb des Credits der Genossen schaft zu wenig streng beurtheilt zu sehen. Endlich sollte sich eine eingetragene Genossenschaft, welche auf dem Wege der Auflösung den Anforderungen des neuen Gesetzes zu entgehen strebt, darüber nicht täuschen, daß auch bei diesem Vorgang die Vorschriften des neuen Gesetzes genau befolgt werden müssen, daß insbesondere die öffentliche Aufforderung der Gläubiger, sich bei der Ge nossenschaft zu melden, nicht unterbleiben darf und daß die Gerichte die Pflicht haben, die für das Liquidationsverfahren erforderlichen An meldungen nöthigenfalls durch Ordnungsstrafen herbeizuführen.

Ueber Geduld.

Geduld ist besser als Weisheit; eine Unze Geduld gilt so viel als ein Pfund Verstand. Alle Menschen loben die Geduld, aber sehr wenige üben sie aus; es ist eine Medizin, welche für alle Krankheiten gut ist, deshalb lobt sie jedes alte Weib, aber nicht in jedem Garten wachsen die Kräuter, aus denen sie bereitet wird. Wenn Fleisch und Gebein voller Achs und Wehs sind, so ist es ebenso natürlich für uns, zu murren und zu klagen, als für ein Pferd, den Kopf zu schütteln, wenn es von den Fliegen geplagt wird. Die Junger eines geduldigen Heilands sollten auch selber geduldig sein. Beiße auf die Lippen und ertrage es, ist der altmodische Rath; aber öffne die Lippen zum Dank und ertrage es, ist noch viel besser. Ungeduldige Menschen begießen ihr Elend mit Fleiß und hacken ihren Trost ab; Leiden sind Gäste, die ungeladen kommen, aber klagende Gemüther lassen sie sich mit einem Fracht wagen vors Haus fahren. Viele Leute werden weinend geboren, leben klagend und sterben ge täuscht; sie halten jedes andern Menschen Bürde für leicht und ihre eignen Federn für so schwer wie Blei; sie werden immer schlecht behandelt nach ihrer Meinung; der Schnee fällt am dich

testen vor ihrer Thür und der Hagel schlägt am

Kreditnehmer als Mitglieder der Genossenschaft lautesten an ihre Fenster; und doch, wenn die

an deren Gedeihen unmittelbar betheiligt seien. Indem das neue Gesetz zur gesetzlichen Vor

Wahrheit an den Tag käme, so würde es sich zeigen, daß es ihnen mehr in ihrer Einbildung als

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4 1 15 14 in Wirklichkeit so traurig geht. Ein klei 10 f, Stück von dem Kräutlein Zufriedenheit in. been n dünnste Suppe gethan und sie schmeckt 11 04 ö herrlich wie die Schildkrötensuppe auf des Möngßz l, Tafel. Arm sein ist nicht immer angenehm, ag wol 0 es gibt noch Schlimmeres in der Welt als de 0 075 Enge Schuhe drücken leicht, aber nicht, wag Wa man einen kleinen Fuß hat; wenn wir nur 70 12 ringe Mittel haben, so ist es sehr vorheilhesß 1 0 907 wenn wir auch nur geringe Ansprüche mache. Armuth ist keine Schande, aber eine Schande f 0 If. es, mit derselben unzufrieden zu sein. Bei einig Dingen sind die Armen besser daran wie die Reich Finn! denn wenn ein Armer sich Speise für seinen Hung 0 zu suchen hat, so ist es wahrscheinlicher, daß erz e seinem Ziele gelangen wird, als der Reiche, 50 2303 sich Hunger sucht für seine Speise. Schmz 26 8640 Arbeit bringt Gesundheit, und eine Unze 5 400 sundheit ist so viel werth wie ein Sack un 25 50 Diamanten. Nicht wieviel wir haben, sondeg 7 1 9 wieviel wir genießen, ist es, worin unser Gi 50 27499 besteht. Ein Gericht Kraut mit Liebe ist bit 26 ble als ein gemästeter Ochse mit Haß. Ein wei en 110 Holz genügt, meinem kleinen Ofen zu heit 2 00 warum soll ich denn darüber murren, daß e n 086 nicht alle Wälder besitze? Wenn Leiden kommt ue, Ser so nützt es nichts, Gott Trotz zu bieten duß f 8 harte Gedanken über seine Vorsehung. 9 85 Bäume biegen sich im Winde, und so mie 1 al ft

wir's auch machen. Jedesmal, wenn das Sag blökt, verliert es einen Mund voll Futter, c jedesmals, wenn wir klagen, entgeht uns Segen. Murren ist ein schlechtes Geschaͤft aa bringt nichts ein, aber die Geduld hat eine a dene Hand.

Wenn der Wind auch noch so heftig we,

Er schließlich wieder niedergeht.

Wird eine Thür zugeschlossen, so wird Ga eine andere dafür aufthun; gerathen die Erh nicht, so können dafür die Bohnen gerathen; alt Dinge haben eine Lichtseite so gut wie Schattenseite, und der treue Gott ist auf allm Seiten. Freunde, laßt uns unsere Zuflaß nehmen zu Geduld und Wassersuppe, wie Alten sagten, und nicht statt dessen ins Klage fieber verfallen und auch andere mit derselllg Krankheit anstecken, indem wir Gottes Wege! gottloser Weise meistern. Das beste Heilmin im Leiden besteht in der Ergebung in Gol Willen. Das Muß ist eine harte Nuß, aber hat einen süßen Kern.Denen, die Gott 7 müssen alle Dinge zum besten dienen. N. Natur können uns Leiden ebensowenig gefallch wie sich eine Maus in eine Katze verlieben 7 durch Gnade kam aber Paulus dahin, sich auß der Trübsal zu rühmen. Wir müssen nun mal auf der Kreuz- und Thränenstraße zur Hen lichkeit eingehen, und da uns nicht verhesf worden ist, daß wir in einem Daunenbest Himmel gefahren werden sollen, so müssen 14 uns nicht wundern, wenn wir den Weg i finden, wie ihn unsere Väter vor uns gefunn haben. Ende gut, alles gut!

Handel und Verkehr.

Friedberg, 16. Nov. Buttermarkt. Butter kei per Pfund M. 0 901.10 Eier 1 St. 9 Pf., 2 St.*

Butzbach, 16. Nov. Wochenmarkt. Butter U per Pfund 1.001.05 M., Käse per Pfund 45 46 U Eier 1 St. 7 Pf.

Gießen, 16. Nov. Auf dem heutigen Wochenge kostete: Butter per Pfund M. 100 1.15, Eler 1* bis 8 Pf., Käse per St. 58 Pf., Tauben per 1. M. 0.40 0.55, Hühner per St. M. 0.85 1.00, Ha 4 per St. M. 0.50 0.60, Enten per St. M. 1.40c4 Gänse per Pfd. M. 0.48 0.60, Ochsenfleisch per 1 66 72 Pf., Kub⸗ und Rindfleisch 5660 Pf. 5077 fleisch 60 70 Pf., Hammelfleisch 50 66 Pf. fleisch 56 60 Pf., Kartoffeln pro 100 Kilo 1 bis 4.0), Zwiebeln per Etr. M. 7.00 8.00 Welß per. St. 4-8 Pf.

Frankfurt, 15. Nov. Engros⸗Markt. Heu 1 Kilo M. 4 60 6.40, Stroh pro 100 Kilo M. 5.00% Butter 50 Kilo M. 100 103, Weißkraut 00 St. 7 2.50. Wirsing 810 Pf. Rothkraut 1520 Pf. mein 100 Kilo M. 16 22, do. geschälte M. 2530, M. 2452, Kartoffeln per Malter M. 2 2.50, Zwie 1 Ctr. M. 89, Endivien 100 Stück M. 68, (raff) 50 Kilo M. 32. 4

Ne 16 Nov. Wochenmarkt. Erbsen 17 per Pfd. 1418 Pf., do. geschälte 16 20 Uf 1525 Pf., weiße Vohnen 16 20 Pf., gelbe Karaffe

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