räcss 7h
8 Voran F erein gend. w- age.
L.
e 1
n Fertsch.
westen, „ Sollen
Keim, vorm.
l. d. Po. 55
Wagner,
3* Wüllen, . Sloll,
„Schulhof.
uu
b 25 elltsche, ö Speck-
1889. Samstag den 19. Januar.
Oberhessisc
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
9.
Inzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
U
Annoncen: die einspaltige e Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
An die Bewohner Friedbergs und der Umgegend.
Zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers
wird Sonntag den 27. ds. Mts., Nachmittags 2½ Uhr, ein Festessen im Hötel Trapp dahier stattsinden, zu welchem die Bewohner der Stadt Friedberg und der Umgegend hierdurch freundlichst eingeladen werden.
Auswärtige, sowie sonstige hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden gebeten, bis zum 25. ds. Mts. ihre Anmeldung im Hötel Trapp zu bethätigen.
Die Bewohner der Stadt Friedberg werden ersucht, durch Schmücken ihrer Häuser zur Feier des Tages mitzuwirken.
Friedberg den 17. Januar 1889. Im Auftrag des Comités: Winter, Major z. D., Kommandeur des Landwehrbezirks Friedberg.
4
Einladung. Zu Ehren des Allerhöchsten Geburtsfestes Seiner Majestät des
Kaisers Wilhelm des Zweiten
findet Sonntag den 27. Januar l. J., Nachmittags 4 Uhr, im neuen Kurhause dahier ein Festessen statt, zu welchem die Unterzeichneten
ergebenst einladen. Der Preis des trockenen Couverts ist auf 2 M. 50 Pf. festgesetzt. Anmeldungen nehmen Herr Restaurateur Tielemann
und Schuldiener Gries dahier entgegen.
ö Bad⸗Nauheim den 15. Januar 1889. Dr. Bode JI. Dr. Bode II. Freiherr von Rotsmann, Walz.
243 Amtlicher Theil.
Bekanntmachung, die Zurückstellung der Reserve, Ersatz-Reserve und Landwehr-Mannschaften betreffend. Nachstehende Bestimmungen über die Zurückstellung der Reserve, Ersatz-Reserve und Landwehr-Mannschaften rüͤcksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse werden hiermit für die Betheiligten zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bis zu Ende nächsten Monats haben die Großh. Buͤrgermeistereien die bei ihnen vorgebracht werdenden Gesuche anher einzusenden. Friedberg den 17. Januar 1889. Der Civilvorsitzende der Sad een Ersatzcommission Friedberg. Dr. Braden.
und darüber eine an den Civllvorsitzenden der Ersatzeommission einzureichende Nach⸗ weisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens⸗ Verhältulsse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände er⸗ sichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. 2) Die eingereichten Gesuche unterliegen der Entscheidung der verstärkten Ersatzeonmission, welche im Anschluß an das Musterungsgeschäft in öffentlich bekannt zu machenden Terminen jährlich einmal Sitzung hält. 3) Das Verfahren der verstärkten Ersatz⸗ commtission beim Classifieattonsgeschäft regelt sich nach§. 30,2 des Reichsmilitär⸗ gesetzes. 4) Die Entscheldungen sind entgültig, insofern nicht der Milttärvorsitzende auf Grund des§. 30,7 des Reichsmilitärgesetzes Einspruch erhebt. 5) Die vorge⸗ dachten Entscheidungen behalten ihre Gültigkeit nur bis zum nächsten Classifications⸗ II. Zurückstellungen im Sinne der vorbezeichneten Festsetzungen dürfen aus termin. Im Falle des Bedürfnisses sind Anträge auf weitere Zurückstellung alsdann folgenden Gründen(Classificationsgründe) eintreten: a. wenn ein Mann als der zu erneuern. 6) Wenn Mannschaften aus einem Aus hebungsbezirk in einen anderen einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, beztehungsweise verzlehen, so erlischt die gewährte Zurückstellung. seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, IV. Die vor erfüllter getlver Dienstpflicht auf Reelamatson entlassenen Mann⸗ zu betrachten ist, und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch schaften bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden Classifieationstermin die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unterstützung der dauernde hinter die letzte Jahresklasse der Reserve zurückgestellt und haben demnächst etwalge Ruin des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte; b. wenn die Anträge auf weitere Zurückstellung, wie alle übrigen Mannschaften zu stellen. Wenn Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grund- nach dem allgemeinen Entlassungstermin der Reserven dringende Verhältnisse die so⸗ besitzer, Pächter, oder Gewerbtreibender, oder Ernährer einer zahlreichen Familie ist, fortige Zurückstellung einzelner der entlassenen Mannschaften gerechtfertigt erscheinen den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst lassen, so kann die vorläufige Zurückstellung solcher Mannschaften bis zum nächsten bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgegeben würden; Classifications Termin hinter die letzte Jahresklasse der Reserve durch schriftliches e. wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen Ueberkinkommen der ständigen Mitglieder der Ersatzeommission verfügt werden. In geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen andern als den unter II. vorbezeichneten Fällen sind außerterminliche Zurückstel⸗ Landeskultur und der Volkswirthschaft für unabweislich nothwendig erachtet wird. lungen unstatthaft. Insbesondere sind Gesuche um Zurückstellung im Augenblick Mannschaften, welche in Gemäßheit des§. 67 und§. 69 des Reichsmllitär-Gesetzes der Einberufung unzulässig. Eine Wiederentlossung einzelner einberufener Mann⸗ wegen Controlentziehung nachdienen müssen, haben jedoch auch in den vorgenannten schaften kann nur ausnahmsweise auf dem im§. 83,3 und§. 99,3 der Ersatzordnung Fällen keinerlei Anspruch auf Zurückstellung. vorgeschriebenen Wege herbeigeführt werden. Derartige Gesuche können nur dadurch III. In Bezug auf das Verfahren bei derartigen Zurückstellungen bestehen begründet werden, daß seit dem letzten Classificationstermin für den Eingestellten folgende Vorschriften: 1) die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und durch unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbeigeführte Ereignisse, als Branbschaden, Ersatzreserve erster Classe, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Ueberschwemmung, Tod eines nahen Anverwandten u. s. w. ein wirklicher Nothstand Gesuche bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes anzubringen, welche dieselbe prüft eingetreten ist.
Foucar. Wörner.
Bauer. Jäger.
I. Bei nothwendigen Verstärkungen oder Mobilmachungen werden die Wann schaften des Beurlaubtenstandes, soweit die militärischen Interessen es gestatten, nach den Jahresklassen, mit den Jüngsten beginnend, einberufen. Hlerbel können dringende häusliche und gewerbliche Verhältnisse derartige Berücksichtigung finden, daß Reser—
visten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve ihrer Waffe oder Dienstkategorie, Landwehrmannschaften aber, sowie in besonders dringenden Fällen auch einzelne Reservisten, hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr ihrer Waffe oder Dienst⸗ kategorie zeitweise zurückgestellt werden. Jedoch darf in keinem Aushebungsbezirke die Zahl der hinter der letzten Jahresklasse der Reserve zurückgestellten Mannschaften zwei Prozent der Reserve und Landwehr übersteigen. Auf die Dauer der Gesammt-⸗ dienstzeit(Dienstpflicht) hat die Zurückstellung keinen Einfluß.
1
g Bekanntmachung, * die Zurückstellung der zum einjährig- freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen betreffend. Diejenigen im Jahre 1869 geborenen Militärpflichtigen, welche im Kreise Friedberg ihren dauernden Aufenthalt
haben und Berechtigungsschein zum einjährig⸗freiwilligen Dienst besitzen, werden, insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis jetzt
noch nicht beantragt haben, dies zu chun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Berechtigungsscheine alsbald und längstens bis zum
15. k. Mts. dahier vorzulegen. Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzcommission Friedberg. Friedberg den 17. Januar 1889. Dr. Braden.
Bekanntmachung.„ e e iches Ministerium des Innern und der Justiz hat die Genehmigung zur Vornahme einer mit dem? am 28. März d. 0 i in 17 05 zu rb Verloesung von Faseln, Rindern, Schweinen und landwirthschaftlichen Geräthen unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als N für Prämiirung) mindestens 70% des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Loose zum Ankauf Der Vertrieb der Loose im Großberzogthum ist gestattet. Friedberg den 17. Januar 1889.
10,000 Loose à 1 M. ausgegeben werden dürfen und(abzüglich eines Betrags von 3004 M.
s von Gewinngegenständen zu verwenden sind. 82
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
1280


