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Betreffend: Die Ortskrankenkosse Vilbel, bier die Einlieferung der An⸗ und Abmeldescheine. Friedberg den 16. Mai 1889. 1 d Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Bezirks der Ortskrankenkasse Vilbel. bat w. Vorgekommene Unxregelmäßigkeiten veranlassen uns zu folgenden Bestimmungen: 5 Jede!
1. Auf jeder bei einer Bürgermeisterei einlaufenden An- oder Abmeldung von Kassenmitgliedern ist von dem Großherzoglichen Bürger, Asige
meister der Tag des Einlaufs, unter Beifügung seines Namenszuges, zu verzeichnen.(Z. B. B.: M. praes. 10. 5. 89. Sch.) Atbeilet 2. Die An- und Abmeldungen sind sorgfältig zu sammeln und jeden Samstag in mit dem Bürgermeistereisiegel verschlossenen Verbällni Umschlag als P. D. S. an den Kassenvorstand zu Vilbel einzusenden. Dr. Braden. esel 2—̃— j—„niger 0
Friedberg den 16. Mai 1889. a 16
Betreffend: Krankenversicherung, hier die An— und Abmeldung der Versicherten.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
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nd die Vorstände der Ortskrankenkassen, dend a
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Gemeinden mit Gemeindekrankenversicherung u a Der C. 49 Kk.⸗V.⸗G. vom 15. Juni 1883 bestimmt, daß jede b. oder die vollen Beiträge von dem Arbeitgeber bis zu den 1 8 versicherungspflichtige Person spatestens am dritten Tage nach Beginn Abmeldungstag weiter zu erheben, jedoch unter Abzug der Beiträge fin Ausschmü,
und spätestens am dritten Tage nach die dreitägige Abmeldefrist. Entläßt z. B. ein Arbeitgeber seinen Ar Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzumelden ist. Eine strenge Hand— beiter am 1. Mai, meldet ihn aber erst am 20. Mai ab, so nehmen habung dieser Bestimmungen ist im Interesse einer geordneten Kassen— Sie den 20. Mai als den letzten Tag der dreitägigen Abmeldefrist a führung unbedingt erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher: und erheben von dem Arbeitgeber bis incl. 17. Mai die vollen Beiträge
1. Bei verzögerter Anmeldung: denn§. 51 Kk.-V.⸗ G. bestimmt:„Die Beiträge sind so lange fortzu⸗
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der Beschäftigung anzumelden
a. Strafanzeigen gegen die säumigen Arbeitgeber auf Grund des zahlen, bis die vorschriftsmäßige Abmeldung erfolgt ist.“ Bei Zahlungs„klug §. 81 Kk V. G. zu veranlassen und bei uns einzureichen. Diese Straf-]weigerung ist nach§. 55 Kk. V. G. durch Uebergabe der Restantenlista ur d 0 uchen um Mahnung dg
anzeigen können nach dem bekannten Formular entweder von der be- an die betreffenden Gemeinde-Einnehmer mit dem Ers treffenden Bürgermeisterei, oder der Gendarmerie oder auch von den und Einsendung der Listen der nach vollzogener Mahnung noch Rü Kassenvorständen selbst verfaßt werden. ständigen an uns, behufs Pfändungsverfügung, das Weitere zu verag
b. Im Falle die Kasse zur Unterstützung einer versicherungspflich-lassen.(Vergl. hierzu Reg.⸗Bl. von 1833, Seite 246,§§. 12 ff um
befriedige 1
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tigen Person vor deren Anmeldung genöthigt war, von dem säumigen§§. 20 ff.) Bemerken wollen wir noch, daß der Arbeitgeber nicht hilt nim
Arbeitgeber nach§. 50 Kk. V. G. vollen Ersatz der gemachten Aufwen- berechtigt ist, etwa 2 der wegen seiner Säumigkeit mehrbezahln e“ 0 Gss dungen zu verlangen und event. gerichtlich geltend zu machen. Kassenbeiträge dem Arbeiter abzuziehen oder sich von diesem vergült el
2. Bei verzögerter Abmeldung: zu lassen und daß er im Falle Zuwiderhandelns hiergegen nach F. 89 ole
3. entweder Strafanzeige auf Grund des§. 81 Kk.-V.⸗ G. zu Kk.⸗V.⸗G. strafbar wäre. ien 1
erheben wie sub 1, a. Dr. Braden. 1 50
Betreffend wie vorher. Friedberg den 16. Mai 1889. anfahren
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Inn ethe
Auf die vorstehende Verfügung machen wir Sie behufs Belehrung der Interessenten und Bedeutung der Gemeinde-Einnehmer besonden val! Nea aufmerksam. Dr. Braden. Ge
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Betreffend: Maßregeln gegen bösartige Hunde. Bekanntmachung. Gelsenk
Da in letzterer Zeit verschiedentlich Beschwerden über Belästigungen durch bissige Hunde erhoben worden sind, fordern wir das Publikusf zusamn
im öffentlichen Interesse hiermit auf, derartige Vorkommnisse jedesmal uns oder der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei alsbald bekam Nein zu geben, damit wir die erforderlichen Sicherungsmaßregeln verordnen können. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. legen: Friedberg den 15. Mai 1889. Dr. Braden. 2 die
F 1. ö lehtere
Bekanntmachung. Gerhan
Die Provinzlal⸗Fohlenweide bei Merlau beginnt in diesem Jahr am 1. Juni. Die Fohlen müssen an diesem Tage zwischg Behörde
10 und 1 Uhr Mittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Kette, sowie mit Gesundheitsschein von Großh. Bürgermeisterei oder Veterinäta Aae abgeliefert und den letzten September d. Is. um dieselbe Tageszeit abgeholt werden, wobei der Besitzer beim Einfangen behilflich sein muß. var dei Die Fohlen erhalten, neben Behandlung und Weidefutter auf circa 34 Hektaren, bei trockenem Wetter Kleegras oder bei nassem Welt und„N.
Heu und außerdem pro Tag und Stück 1½ Pfund Hafer aus der Vereinskasse. Jeder Besitzer kann jedoch Haferzusatz in Natur oder dur dallung Selbstzahlung geben lassen. Br Das Weidegeld für bezeichnete Zeit von vier Monat beträgt pro Fohlen 39 M. 04 Pf. oder pro Tag 32 Pf. und muß die Hal meldet,
beim Eintrieb und die andere Halfte vor dem 1. August l. Is. an die Verwaltung resp. Großh. Baurath Dr. Dieffenbach in Grünbein Kohlen bezahlt werden. Allenfallsige Kurkosten der Fohlen muß der Eigenthümer bezahlen. Letzterer kann wegen begründeter Verhältnisse sein Fobhla Die Ai zu jeder Zeit zurücknehmen und bezahlt dann nur die benutzte Weidezeit. Kranke und bösartige Thiere, sowie über 1¼ Jahr alte Heng Lohner
welche die anderen Thiere stören, können aus geschlossen werden. Sonstige Auskunft ertheilt der genannte Großberzogliche Baur det Gt
Dr. Dieffen bach. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen: dieser Friedelhausen den 1. Mai 1889. Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau. abme e Che
Bekanntmachung. der!
8 Der landwirthschaftliche Bezirksverein Friedberg beabsichtigt im Interesse der Landwirthe der Provinz einen Ankauf von Rindvieh ate w. Simmenthaler Race derart zu bewerkstelligen, daß das anzukaufende Vieh gelegentlich der am 9. und 10. Juli d. J. zu Vilbel stattfinden Hir n. Preisvertheilung unter den Bestellern zur Versteigerung gebracht werde. subeiter Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, bemerke ich zugleich, daß der Ankauf auf gemeinschaftliche Kosten der Bestelllß 2 von Vieh erfolgen und dann nach der Versteigerung Gewinn oder Verlust procentualisch auf die Besteller und Erwerber vertheilt werden soll“ Neue Landwirthe der Provinz, welche sich an diesem Ankauf betheiligen wollen, bitte ich, ihre Bestellungen unter Angabe von Geschlecht ö Alter des Viehes noch vor Ende laufenden Monates an mich gelangen lassen zu wollen. Die Ankaufscommission wird vom Präͤsidium ernannt werden.. Friedelhausen am 11. Mai 1889. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. 7 Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau. 5
Erledigt. Das Ausschrelben gegen Heinrich Wagner von Groß-Buseck durch Fußgendarm Serimski in Heddernheim.
Friedberg den 12. Mai 1889. Der Großherzogliche Amtsanwalt. 1 00. Krämer. f Aeg 2 Deutsches Reich. Berlin, 16. Mai. Die Abordnung der funden haben, ist mir durch Telegramme bezt Darmstad t. 6 Mitplieder des Finanz, Arbeitgeber wurde heute vom Kaiser empfangen. und ich habe mich gefreut, daß die Einmischun ic ausschusses haben nach dem Fr. J. einen Antrag] Der Kaiser rieth unter Hinweis auf die finan- versuche der Socialdemokratie von ihnen Nie 5
betr. Einleuung von Verhandlungen über die Er-] ziellen Nachtheile des Streiks, sowie im Interesse Energie abgewiesen worden sind. Ich mög i
werbung der Linen der Hessischen Ludwigsbahn des socialen Friedens zur Nachgiebigkeit und Sie bitten, dafür Sorge zu tragen daß Eine durch den Hessischen Staat und über Herbeiführungs bemerkte unter Anderem:„Lassen Sie sich in Arbeitern Gelegenheit gegeben werde ihre Wüyf a e eines gedeihlichen Betriebs der Hessischen Bahnen] Zukunft solche Bewegungen nicht entgehen, denn zu formuliren und sich vor allen Dingen immer 85 überhaupt eingebracht. Die Verhandlungen sollen] ganz unerwartet kann der Streik unmoͤglich ge— Augen zu halten, daß diejenigen Gesellschafg N im Einvernehmen mit Preußen geführt werden. kommen sein. Die Arbeiter haben mir einen welche einen großen Theil meiner Unterthaß
5 1 Mai. Die Bahnarbeiter der guten Eindruck gemacht. Sie haben sich der beschäftigen, auch die Pflicht dem Staat ont Main-Weser⸗Bahn beabsichtigten heute zu streiken,J Fühlung mit der Socialdemokratie enthalten. den betheiligten Gemeinden gegenüber hal Ei führten aber nach Zusage einer Lohn-Erhöhung] Daß die Worte, die ich zu ihnen gesprochen, für das Wohl der Arbeiter nach besten Krülf U diese Absicht nicht aus. in den Arbeiterkreisen Westfalens Anklang ge⸗ zu sorgen und vor allen Dingen dem vo 10
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