Ausgabe 
18.5.1889
 
Einzelbild herunterladen

899

Famstag den 18. Mai. A 59.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hi Bad⸗Nauhei ˖ N f g * 1 n Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

moncen: die einspaltige J 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von ö auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Wtreffend: Die Unfallversicherung der in land- und sorstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen. Friedberg den 15. Mai 1889.

Las Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

ö Nach F. 5 der zu dem Hessischen Ausführungsgesetz rubricirten Betreffs vom 4. April 1888 erlassenen Verordnung vom 11. Juli 1888 vergl. unsere Verfügung vom 14. d. Mts., Kreisblatt Nr. 58 sind diejenigen Grundsteuerpflichligen, welche die Bewirthschaftung ihres Gundbesitzes ganz oder theilweise Andern(Pächtern ze.) für deren Rechnung überlassen haben, gehalten, die an ihrer Stelle als Betriebsunter mmer zur Zahlung der Beiträge für Unfallversicherung Verpflichteten(Pächter ꝛc.) alljährlich zu benennen und bei Ihnen zu beantragen, daß achung v u diesen die Beiträge zur Berufsgenossenschaft erhoben werden. ginnen auf den 2e 4 5 Um nun einestheils den Steuercommissariaten die Aufstellung der Umlagekataster 1. Abtheilung(§. 6 der erwähnten Verordnung) zu Schich⸗Uchunn ezeichtern und anderntheils größere Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz an verschiedene Betriebsunternehmer zur Bewirthschaftung über verden den Soma lien haben, nicht zu nöthigen, alljährlich bei der durch§. 5 der Verordnung vorgeschriebenen Antragstellung ihre saͤmmtlichen Grundstücke, 0 tun er Benennung der Pächter d. zu verzeichnen, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz im Einverständniß mit Groß lb 00 de oglichem Ministerium der Finanzen(durch Verfügung zu Nr. M. J. 11825 vom 4. Mai 1889, Amtsblatt Nr. 5) die nachstehenden en der Ofaht 11 Hestimmungen getroffen, welche zu erfüllen sind, wenn der Antragsteller von der Verpflichtung zur jährlichen vollständigen Verzeichnung der betreten, Jundstücke mit dem Namen der betreffenden Pächter ꝛc. befreit sein will. l. Nai eh. 1. Zu dem schriftlich einzureichenden Antrag ist das nach H. 5 der Verordnung vorgeschriebene, zu dem vorliegenden Zweck auf dem Um Der Vorssan chagbogen etwas abgeänderte Formular zu verwenden, welches daselbst durch Aufschrift des Namens des Antragstellers an hierzu vorgesehener lun Belle kenntlich zu machen ist; dasselbe wird von Ihnen zu dem Herstellungskostenpreis von 4 Pf. für jeden Bogen(Umschlag- oder Einlage 9. ben) abgegeben werden.(Bezugsquelle siehe unten.) e ich hiermit eigen 2. In dem Antrage sind unter fortlaufenden Nummern(Spalte 1 des Formulars) die Namen der Pächter ꝛc. für die betreffende n Hlaschendler Prnarkung alphabetisch zu ordnen, so zwar, daß jeder Name nur einmal vorkommt. 9 1 3. Die einem jeden Pächter ꝛc. zur Bewirthschaftung für eigene Rechnung überlassenen Grundstücke sind in topographischer Folge(nach sulgen. fur und Nummer geordnet) aufzuführen. f 15. ei. A. Plohr. 4. In der SpalteBemerkungen ist anzugeben, für welche Zeitdauer die Bewirthschaftung an Dritte überlassen ist.(Afterpacht 2c.) f Unter der Annahme, daß die vorstehenden Vorschriften befolgt werden, genügt es, wenn in folgenden Jahren vorausgesetzt, daß e idr eine Neuverpachtung eines größeren Theils des Grundbesitzes stattfindet und hierdurch oder aus andern Gründen erhebliche Veränderungen 3 dem Besitzverhältniß des Grundsteuerpflichtigen oder in der Person der Pächter ꝛc. eingetreten sind lediglich die im Vergleich zu dem Vor ohhüte ahre vorgekommenen Aenderungen, wiederum unter Benutzung des Formulars und unter Beachtung der obigen Bestimmungen angezeigt werden. 75 0 In derartigen Fällen sind zu dem Formular auf dem Titelblatt(Umschlagbogen) dem WortRegister die WorteAenderungen zu 3 0 n 188. r vorzusetzen. Im Uebrigen sind nur die bezüglichen Ordnungsnummern des vorjährigen Verzeichnisses, welche eine Aenderung iehl. Nag, aden, in Spalte 1 aufzuführen. Die Spalte 4 ist hierbei nur insoweit auszufüllen, als es erforderlich ist, um über die Identität der Grundstücke, Aepfel glich welcher ein Wechsel in der Person des Pächters ꝛc. stattgefunden hat, Zweifel nicht aufkommen zu lassen. Allerdings wird hierbei vor⸗ bchändle. h Ahesetzt, daß die betreffenden Grundbesitzer, bezw. die sie vertretenden Beamten, Duplikate der vorjahrigen in Gemäßheit des§. 5 der en 4 1 ordnung gemachten Anzeigen zurückbehalten haben, um die betreffenden Ordnungsnummern des vorjährigen Verzeichnisses anführen zu können. stiefel U Sind Aenderungen nicht vorgekommen, so genügt die einfache schriftliche Anzeige, daß Aenderungen in Beziehung auf die im Vorjahre eh ten Anträge des Grundsteuerpflichtigen nicht stattgefunden haben. n 8 N are, 45 Nat, 0 Als Großgrundbesitzer, welche ihre Grundstücke nicht für eigene Rechnung bewirthschaften, kommen abgesehen von einzelnen Privaten Louis Was Achotsächlich in Betracht: der Großherzogliche Fiscus, die Standesherren, die Confessionsgemeinden rücksichtlich des Grundvermögens der Kirche e D t der Pfarrbesoldungsgüter, die politischen Gemeinden bezüglich der Gemeindekassengüter, der Allmenden und der Schulbesoldungsgüter. Unterhosel 1 Sie wollen demgemäß die in Ihren Gemarkungen begüterten standesherrlichen Verwaltungen und die katholischen Kirchenvorstände um neben der Ja. Juchtung obiger Bestimmungen ersuchen und selbst das Erforderliche wegen des Gemeindegrundbesitzes veranlassen. Wegen der den fiskalischen im, nb Parthie 7 lättchen

(Sanmeiplaß di.

.

ehrhei.

1 Der Vorstan 0

Imvaltungsbehörden(Oberförstereien) und den evangelischen Kirchenvorständen obliegenden schriftlichen Antragstellung wird diesen Behörden u Großherzogliches Ministerium der Finanzen bezw. Großherzogliches Oberconsistorium eutsprechende Weisung zugehen. a

1 Falls in Ihren Gemarkungen etwa e eue Be n nicht für eigene Rechnung bewirthschafteten In ind auch an diese bezw. deren Vertreter entsprechende Ersuchen zu richten.

e e 12 55 e haben Sie von der Hofbuchdruckerei Bekker in Darmstadt zu beziehen, welche den Kosten⸗ 75 dem Vorstand der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft in Aufrechnung bringt. Letzterem ist die Vorlage bei Einsendung Beiträge durch den Gemeinderechner in Gemäßheit des F. 2⁰ Absatz 1 der Verordnung vom 11. Juli 1888 rubricirten Betreffs. eh erungsblatt von 1888, Seite 90 zu ersetzen. In soweit Sie nicht in der Lage sind, den Bedarf an Formularien(nach Umschlag- und bi agebogen) ermessen zu können, wird es sich empfehlen, daß Sie durch alsbaldige Anfrage bei den Großgrundbesitzern, welche ihre Grund⸗ stit⸗ nicht selbst bewirthschaften, oder durch öffentliche Aufforderung zur Anmeldung über den Gesammtbedarf von Umschlag- und Einlagebogen

A iftli 5 sitze 8 0 ind izeili ilten Gemarkung sich verlässigen. Die die schriftlichen Anmeldungen der Großgrundbesitzer in Ihrer Gemeinde bezw. polizeilich zugethei b n g sich ö e eee(Oberförstereien) sind hierbei außer Betracht zu lassen, da für dieselben die schriftlichen 8 8 der Buch⸗ Halung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen aufgestellt werden. r. Braden.

end wie vorher. Friedberg den 15. Mai 1889. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die katholischen Kirchenvorstände des Kreises.

tober Ausvol, Wir machen Sie auf das vorstehende an die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien des Kreises erlassene Ausschreiben 85 besonders auf alhslel Li am und empfehlen Ihnen, nach den darin enthaltenen Bestimmungen zu verfahren. Dr. Braden. 2 2 Friedberg den 13. Mai 1889. enanlas Jetreffend: Abverdienst uneinbringlicher Feldstrafen.. 9 5

ern. zroßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. bleit en Side werden durch 15 verbüßt. Eine Erzwingung der Verbüßung der Strafe durch Arbeit findet jedoch nicht

i b; N f 8 Aufforder 1 f icht, so ist das Ihnen zugegangene Spezialverzeichniß 1 0 g eint der Verurtheilte auf wiederholte Aufforderung zum Abverdienst nicht, 5 5 N 5 Zei Lu d 1. 1 mit darauf befindlicher Bescheinigung, daß der Feldstrafschuldner trotz zweimaliger Ladung zum Abverdienst nicht erschienen

1 Von uns wird sodann Verbüßung der Strafe durch Haft veranlaßt.

aa ee.

0 kl. ee, Jar

f b 1 Ungeachtet dieser Ihnen bekannten Bestimmungen siehe Küchler J, Seite 376 werden uns Ihrerseits die Spezialverzeichnisse usel fre schon dann mitgetheilt, wenn der Schuldner der ersten Ladung nicht Folge geleistet hat.

Wir empfehlen Ihnen daher in Zukunft nach Maßgabe des Vorgesagten zu verfahren und ferner dafür zu sorgen, daß. Abverdienst 1.. ö Dr. Braden. 7 unnöthig verzögert wird. 1 1 .

1 1