Ausgabe 
16.3.1889
 
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. tre (endaselbst statt.

. betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ossenheim.

hümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, bei ur am 16. Januar 1889 stattgehabten Abstimmung für die Feldbe inigung in der Gemarkung Ossenheim erklärt haben, und nachdem juner keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständig

liommission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbereinigungs-Ar i dem Gemeindehause zu Ossenheim stattfindenden Versammlung.

Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchs debruar

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h fertigen Kleidern und Wäsche, Tuchen und Bunxkin,

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it sehr großer Auswahl zu Engros

Bekanntmachung. Die Feldbereinigung der Flur XI. der Gemarkung Petterweil, insbesondere die Arbeiten des III. Abschutttes.

Die Arbeiten des III. Abschnittes des Feldbereinigungsverfabrens in Flur XI. der Gemarkung Petterweil, Zutheilung der neuen Plan

fücke, liegen in der Zeit vom 12. bis 26. Marz l. Is. auf dem Rathhause der Gemeinde Petterweil zu Jedermanns Einsicht offen und findet Adagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen solche

Donnerstag den 28. März l. IJs., Vormittags von 10 bis 12 Uhr

gendaselbst statt.

Ich lade die Betheiligten mit dem Bemerken hierzu ein, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Friedberg den 9. März 1889. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.

ffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Melbach. Bekanntma chung. Die Arbeiten des III. Abschnittes des ersten Feldbereinigungs-Bezirkes, Zutheilung der neuen Planstücke, umfassend die Fluren VIII

les XII der Gemarkung Melbach, liegen in der Zeit vom 11. bis einschließlich 26. März 1889 auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen 1 bürgermeisterei Melbach zu Jedermanns

Einsicht offen und findet Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen solche Mittwoch den 27. März l. Js., Vormittags von 10 bis 12 Uhr

Ich lade die Betheiligten mit dem Bemerken hierzu ein, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Friedberg den 8. März 1889. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.

Bekanntmachung.

werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse Grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;

2. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten ver bindlich. Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1. die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen; zu 2. die Landes⸗Commission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Friedberg den 15. März 1889.

Der Vollzugs⸗Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen

hit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großherzogliche Landes

heiten für die Gemarkung Ossenheim verordnet und den Unterzeichneten um Vollzugs ⸗Commissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich zitig sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Frtikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887

Montag den 8. April l. J., Vormittags 10 Uhr,

Die Versammlung hat:

zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungs

1 Bekannt m a ch un g In Gemäßheit der Instruction vom 30. August 1887 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete chnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Hafer M. 7.65, Heu M. 4.70, Stroh M. 4.20. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

1889 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Friedberg den 14. März 1889.

uft begehrt wird: 1. Müffert, Friedrich, zuletzt Knecht bei Pachter Schwind in Nieder⸗Wöllstadt; 2. Dannewltz, Galantertewaarenhändlerin, zuletzt in Frankfurt wohnhaft. Der Großherzog iche Amtsanwalt: Krämer.

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