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1889.
Famstag den 16. März.
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Ohberhessischer Anzei
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Unnoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns
lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
Zetreffend: Das Militär- Ersatzgeschäft pro 1889.
Das diesjährige Musterungs-Geschäft wird für den Kreis Friedberg zu Friedberg im Rathhaussaale n folgender Weise vorgenommen:
Montag den 25. März l. Js, Vormittags 9 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim und Bauernheim.
Dieustag den 26. März l. Is., Vormittags 8 Uhr, Musterung ver Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Beienheim, Bodenrod, Bön— stadt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg-Gräfenrode und Butzbach.
Mittwoch den 27. März l. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Dorheim, Dorn-Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H. und Friedberg, aus ver Gemeinde Friedberg jedoch nur die im Jahre 1867 und 1868 geborenen Militärpflichtigen.
Donnerstag den 28. März l. Is., Vormittags 8 Uhr, Musterung ver Militärpflichtigen aus der Gemeinde: Friedberg— und zwar die Im Jahre 1869 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen— kerner sämmtliche Militärpflichtige aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, und Groß-Karben.
Freitag den 29. März l. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch Göns und Klein-Karben.
Samstag den 30. März l. Is., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Kloppenheim, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzen— berg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach und Nieder-Florstadt.
Montag den 1. April l. Is., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder Weisel, Nieder-Wöllstadt, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach und Ober⸗Florstadt.
Dienstag den 2. April l. Is., Vormittags S Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ober⸗Woöllstadt, Ockstadt, Okarben, Oppershofen und Ossenheim.
Mütwoch den 3 April l. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ostheim, Petterweil, Pohl— Göns, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg und Rodheim.
Donnerstag den 4. April l Is., Vormittags S Uhr, Musterung
der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais⸗Münzenberg, und Vilbel, aus der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1867 und 1868 geborenen Militärpflichtigen. 55 Freitag den 9 Ant l. Js., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus der Gemeinde: Vilbel— und zwar die im Jahre 1869 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen— ferner sämmtliche Militärpflichtige aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. ö
Samstag den 6. April 38. Vormittags 8 Uhr im Rathhaussaale zu Friedberg Loosziehung sämmlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1 869.
In den genannten Musterungs⸗Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1869— mit Ausnahme der zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ hoben wird— sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahr⸗ gänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen,
haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein
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welche gestellungspflichtig sind, speziell danach bedeuten und si 5 e (als Gesellen, Commis, Ihnen aber dennoch zur
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Die vorstehende Bekanntmachung wollen ünktlich zur Ausführung kommen. Da es vorgekommen ist, s e Musterungsbezirkes sich aufhalten enthaltsortes anmelde⸗ und gestellungspflichtig sind, von
Amtlicher Theil.
Friedberg den 12. März 1889.
Bekanntmachung.
ärztliches Attest zu übergeben. Nach§. 66 der Wehrordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommisston die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die— jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben Außer⸗ dem wird gegen dieselben das im§. 49 der Wehrordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen, oder in ihrer Gemeinde ge— stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzu— nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Buͤrgermeisters ꝛe. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militär— pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien— Angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatz Commission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatz Commission nicht vorge⸗ legen haben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzcommission un⸗ nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver⸗ aulassung zu der Reclamation erst nach dem Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Ersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr⸗ Maunschaften, der Ersatzreservisten, sowie der ausgebildeten Mann⸗ schaften des Landsturms zweiten Aufgebots(siehe Aumerkung) verbunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den obenbezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerb— lichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags ½4 1 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs-Geschäfts ein anständiges und ruhiges Ver— halten beobachten.
Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzcommission des Kreises Friedberg:
Dr. Braden.
Anmerkung: Als ausgebildete Mannschaften sind zu betrachten: 1) Alle Ersatz⸗Reservisten, welche geübt haben, 2) Ersatz-Rekruten, welche mindestens 1 Jahr activ gedient haben und 3) Einjährig-Freiwillige, welche mindestens neun Monate activ ge— dient haben.
Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche
Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ö 950 elbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen
Polizei-Commissariat Wickstadt. ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche im Kreise Friedberg geboren sind, aber in Orten
Dienstboten ꝛc.), sonach in der Gemeinde ihres Auf⸗ hiesigen Musterung und bezw. Aushebung vorgeladen


