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Oberhessischer Anzeiger.
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Famstag den 16. Februar. M21.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerfstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
nnoncen: die einspaltige ee Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
——
Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1889. Friedberg den 13. Februar 1889.
Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatz-Commission Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Einige von Ihnen stehen noch mit Einsendung der Stammrollen im Rückstande. Sind dieselben nicht bis zum 18. I. Mts. einge⸗ angt, werden solche durch Wartboten abgeholt. Die von Ihnen hier eingeforderten Reclamationen aus vorhergehenden Jahren werden Ihnen demnächst zur Erneuerung zugehen. Dr. Braden.
Betreffend: Die Statistik und Rechnungsführung der Krankenkassen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Friedberg am 14. Februar 1889.
an die Großherzoglichen Bürgermeistertien der Orte, in denen im Jahre 1888 die Gemeindekrankenversicherung noch bestand oder jetzt
stätten wieder in größerer Anzahl entwickeln kann.
och besteht, die Vorstände der Ortskrankenkassen, die im Jahre 1888 schon bestanden, sowie die eingeschriebenen Hülfskassen des Kreises.
Wir erinnern Sie daran, daß bis zum 1. März die nach§§. 9 und 41 des Krankenversicherungsgesetzes und nach§. 27 des esetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen zu liefernden Nachweisungen bei uns eingereicht sein müssen. Dieselben sind für das Jahr 1888 um ersten Male auf den neuen Formularien in doppelter Ausfertigung aufzustellen. Wir verweisen in dieser Beziehung auf unser ämmtlichen Vorständen zugegangenes Amtsblatt vom 6. Januar 1888, in dem auch über Bezug der Formularien das Nähere angegeben ist. Damit wir nicht genöthigt sind, die eingelangten Nachweisungen wiederholt zur Richtigstellung zurückzugeben, empfehlen wir Ihnen dringend die denaueste Ausfüllung derselben nach Maßgabe des Vordrucks, der Anmerkungen und unseres erwähnten Amtsblatts. Der Einsendungstermin (1. März) muß unbedingt eingehalten werden, da wir selbst weitere Vorlage zu machen haben. Dr. Braden.
betreffend: Maßregel zur Unterdrückung der Tuberkulose des Rindvlehes. Friedberg den 13. Februar 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
5 Sie wollen aus den Tagebüchern der Fleischbeschauer und deren Stellvertreter vom Jahre 1888 einen Auszug nach folgendem Schema sertigen, die Richtigkeit desselben beglaubigen und bis Ende dieses Monats uns einsenden. Die Fleischbeschauer sind wegen Führung der Tage— lücher darauf aufmerksam zu machen, daß diese Auszüge jedes Jahr in gleicher Weise fortan geliefert werden müssen. Dr. Braden.
„In der Gemeinde„„wurden im Jahre 1888 geschlachtet... Stück Rindvieh incl. Kälber und zwar 80905 Stück männlich; Stück weiblich. Bei der Fleischbeschau wurden hiervon beanst Stück und zwar:
1 andet.
2 0 f 1775 71 5 wurde Bemerkungen. 2 Name des Metzgers ür nicht laden⸗ i 3 5. a auf dem Hier ist anzugeben was mit dem Fleisch geschehen ist 8 Grund der Beanstandung. dem das Thier beanstandet wurde. 1 Wasen ver- wenn es für ungenießbar erklärt, aber nicht oder nut gen 1 577 55 scharrt. zum Theil auf den Wasen gebracht worden ist. 12 Tuberculose SF— 1 2 Abmagerung G. in K. 1—
Betreffend: Die Vertilgung der Blutlaus. Friedberg den 14. Februar 1889. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Aus den bei uns eingelaufenen Berichten rubr. Betreffs haben wir entnommen, daß die Blutlaus im verflossenen Jahre wenn auch in
bedeutend geringerem Maße, wie im Vorjahre, doch immerhin noch in vielen Orten des Kreises aufgetreten ist. Das verhältnismäßig erfreuliche
Resultat der Untersuchungen mag zum größten Theil der für das Gedeihen des Insects ungünstigen Witterung des vorigen Jahres zuzuschreiben sein, und steht deßhalb zu befürchten, daß bei andern Witterungsverhältnissen das Insect sich aus den immer noch zahlreich vorhandenen Brut- Bei der Schädlichkeit und ungeheuern Vermehrungsfähigkeit der Blutlaus ist es deßhalb
nöthig, daß die Vorkehrungen zur Vertilgung derselben stetigen Fortgang nehmen, und beauftragen wir Sie daher, die Besitzer solcher Apfel⸗ bäume, an denen die Blutlaus constatirt worden ist, in Gemäßheit des§. 4 des Reglements vom 6. Mai 1887— Kreisblatt Nr. 55 von 1887— aufzufordern, dieselben während der Wintermonate zu desinficiren und darauf zu achten, daß der Aufforderung bis zum 15. März entsprochen
wird, andernfalls die Desinfection auf Kosten der Besitzer vornehmen zu lassen.— Auch wollen Sie nicht unterlassen, die Neuwahlen der
Untersuchungscommissionen für dieses Jahr durch den Gemeinderath zu veranlassen und dafür sorgen, daß diese in den vorgeschriebenen Zeiten
(. 2 des Reglements) in Thätigkeit treten.
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1 wirthschafts⸗Lehrer Dr. Tobisch, zu richten. bitten wir, uns gefälligst zu übermitteln.
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Dr. Braden.
Bekanntmachung, betreffend Obstbaukursus an der Ackerbauschule zu Friedberg im Sommer 1889.
Zur Befriedigung des vielseitigen Verlangens nach tüchtigen Obstbaumwärtern soll auch in diesem Jahre an hiesiger Ackerbauschule ein Obstbaukursus abgehalten werden. Derselbe wird 8 Wochen in Anspruch nehmen, von welchen 5 auf die Zeit vom 1. April bis 11. Mai(mit inwöchentlicher Unterbrechung zur Osterzeit) und 3 in den August fallen. einwöͤch Der Unterricht umfaßt: Gischesteanssah und geschaͤftliche Berechnungen, Grundzüge des Pflanzenlebens, Obstbaulehre, Obstkunde und praktische Uebungen. Für letztere wurde kürzlich eine neue Kraft in der Person eines theoretisch gebildeten und praktisch erfahrenen Gärtners Der Unterricht wird durch eine reiche Sammlung der besten Lehrmittel unterstützt. Die praktischen Uebungen finden in dem hierzu bestimmten pomologischen Garten hiesiger Ackerbauschule sowie an anderen Baumpflanzungen statt, auch werden Ausflüge nach benachbarten Baum— chulen und Baumanlagen unternommen. f 5 ö Der Unterricht ist unentgeltlich, für Kost und Wohnung haben die Schuler dagegen selbst zu sorgen. a
Anmeldungen sind baldmöglichst, spätestens aber bis zum 28. März an den Vorsteher hiesiger Ackerbauschule, Großherzoglichen Land⸗ Anmeldungen bei den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen und Großherzoglichen Bürgermeistereien
Friedberg am 12. Februar 1889. Der Aufsichtsrath der Ackerbauschule zu Friedberg.


