b 1889. Dienstag den 10. Dezember. M 146.
Oberhessischer Anzeiger.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
5. 1 f; 1 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. e siag Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzei ördli frei i N. 5 5— blok zeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Ann 1 60 0 auswärtigen Einsendern(loweit Letztere nicht Jahres conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 15 Poft ee 5 5——. 1 penftleiqe, 9 1 11 ö Betreffend: Taxen der praktischen Thierärzte. ee Friedberg den 6. Dezember 1889 3 4 N Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ber 5 e mit Gro einer Bescheinigung eine Vergütung von 70 Pf. zu beanspruchen. Für öffentlichen Kenntniß Dienstleistungen in öffentlichem Interesse ist immer die Minimaltaxe in . 1 Anwendung zu bringen. welchen die praktischen Im Wohnorte kann der praktische Veterinär-Arzt bei Aus- östellun stellung einer Bescheinigung 70 Pf. für diese und 60 Pf. für den Besuch in Anrechnung bringen, zusammen 1 M. 30 Pf. vorm. alt, 5 r betreffend Maß⸗ Auf einer Reise kann nur einmal Tagegeld und Transportkosten 5, 6 regeln gegen die Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche, verlangten berechnet werden, wenn hierbei auch mehrere Orte besucht werden. lifts, 1 Zeugnisse: a Wird der praktische Veterinär-Arzt von mehreren Viebbesitzern len Bei Verwendung der praktischen Veterinär⸗Aerzte als Stell- gemeinschaftlich an einen Ort berufen, so haben diese die Tagegelder Schnucsn 1 vertreter der Kreis⸗Veterinär⸗Aerzte, haben dieselben auch die Gebühren[und Transportkosten gemeinschaftlich zu bezahlen, und jeder die Vergüͤ— n ud ain hu wie die Kreis⸗Veterinär-Aerzte zu beanspruchen. 8 tung für die Bescheinigung. 1 A. Tagegelder: 1) bei Entfernungen bis 1½ Stunden 2 M. Werden bei einem Eigenthümer mehrere Thiere besichtigt und für 1 20 Pf., 2) bei Entfernungen von 1½ Stunden und mehr 4 M. 40 Pf. diese eine gemeinschaftliche Bescheinigung ausgestellt, dann kann auch nur B, Transportkosten: 1) wenn die Entfernung über ½ Stunde einmal die Gebühr für die Bescheinigung berechnet werden. bis zu 2 Stunden beträgt 2 M. 57 Pf., 2) ist die Entfernung Der Kreis-Veterinär-Arzt kann keine Transportkosten, auch f 1 2 Stunden und mehr 3 M. 43 Pf. nicht für einen Besuch im Wohnorte, berechnen. Wr 1 Außerdem hat der praktische Veterinär-Arzt für die Ausstellung Dr. Braden.
Ae Betreffend: Mehrfache Strafverfolgung einer und derselben That. Friedberg den 7. Dezember 1889. Zernbeck. ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Polizei-Commissariat Wickstadt. „1 Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von Bediensteten der Ortspolizei und von Gendarmen wegen derselben Uebertretung Straf— äisser anzeige erhoben wurde, oder daß Gendarmen einen Vorgang, welcher unter verschiedene strafrechtliche Bestimmungen fällt, z. B. als Körperver— 1 00 1 letzung und als Ruhestörung, gleichzeitig bei den verschiedenen zuständigen Behördeu zur Anzeige gebracht haben, und daß in der Folge von den 6 5 Guß Gerichten mehrfache Bestrafungen einer und derselben Handlung ausgesprochen worden sind, so hat Großherzogliches Ministerium des Innern 12500 und der Justiz durch Entschließung vom 19. November J. J. zu Nr. M. J. 28532 das Nachstetzende bestimmt:
„ Bei Erhebung einer Strafanzeige haben sich die Gendarmen jedesmal vorher bei der Ortspolizeibehörde zu erkundigen, ob nicht wegen derselben That bereits von den Organen der Ortspolizei Anzeige erhoben ist. Bejahenden Falls ist dies in der Anzeige, sofern dieselbe über— i ö haupt noch abgegeben wird, unter der Angabe, wann, von wem und an welcher Stelle die frühere Anzeige erhoben wurde, zu bemerken. Von 15 Waas⸗ der Erhebung jeder Strafanzeige haben die Gendarmen der Orspolizeibehörde Kenntniß zu geben, damit diese in der Lage ist, eine etwa wegen * desselben Vorgangs nachträglich von den Ortspolizeibediensteten erhobene Anzeige zurückzubehalten.
2 Werden wegen eines und desselben, verschiedenen Strafbestimmungen unterliegenden Vorfalls gleichzeitig Anzeigen bei verschiedenen Be— üidchel, hörden erhoben, so ist in jeder Anzeige anzugeben, daß und an welche Behörde die andere Anzeige abgegeben worden ist. Sie wollen ihre Polizeibediensteten darnach angemessen bedeuten und die Beobachtung dieser Vorschriften genau überwachen.
eit gründig dn
Dr. Braden. indernagel Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. „ Wir machen Sie auf vorstehendes Ausschreiben an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises aufmerksam und empfehlen K S Ihnen sorgfältige Beobachtung der darin gegebenen ci, Dr. Braden. unt and Betreffend: Näude der Schafe von Bad⸗Nauheim und Steinfurth. Bek anntmachung. ai 9 Die Räude unter den ee 1880. und Steinfurth ist durch Abschlachtung eee ee e sagose 1 Ir ra den 9. Dezember 1889. roßherzogliche Kreisamt Friedberg: nl, Mak 9 Friedberg d Dr. Braden. 0— N r act emarkung Rodheim. B E k n t, m a ch u n 9. lnger, lei, 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887 fordere ich hiermit nochmals die betheiligten Grundbe⸗ K b ims⸗ und sonstigen Rechtsverhaältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Verhaͤlt— 800 5 icht mehr alb einer Frist von drei Monaten bei dem zuständigen Gerichte berichtigen oder ergänzen zu lassen. E 5 ic f sondere an diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk erworben, aber den Erwerb noch nicht alender 1 kön 5 chniss 5 een, Grundstücke nur na 5 1 1 5 Herember 1889. Der Vollzugs Commissär.
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Dr. Wallau.
„„ ee e 3 2 „ e 7 Russensteinmacher von Poppenhausen, Sohn der Marie Anna Ruhr, ist von Großherzoglichem Amtsgericht Friedberg lagen!%, Steckbrief. Gegen e 10 der Nacht vom 3. auf den 4. November l. J. einen seinem Mitarbeiter Ferdinand Betz aus Pfaffenrod gehörigen „ nterm 4. Dezember. Dt dr 6 Mark aus der Arbeiterschlafstube der Ulrich'schen Russensteinfabrik weggenommen zu haben, Haftbefehl erlassen worden. Es wird schwarzen Tuchrock im Werthe 5 lt dem etwa vorgefundenen Rocke Großherzoglichem Amtsgerichte Friedberg vorführen und sofort Nachricht anher gelangen zu lassen. rsucht, den ꝛc. Ruhr zu verhaf 175 egen den Dienstknecht Louis Born auch Louis Seidenzahl genannt. Der von mir wegen Diebstahls steckbrieflich verfolgte Rubrikat 0 Nachtrag a deer ls Seidenzahl und ist gebürtig aus Dippach im Großherzogthum Sachsen-Weimar, führt jedoch meistens den ihm nicht zukommen⸗ leißt mit dem richtigen Na 3 i 3 Namen Louis Born. n Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Heinrich Klein, umherziehender Korbmacher von der Kröge bei Battenberg, zur Zeit angeblich 0 Personen, bezüglich den Kremer, Schäfer oder Schafhändler von Ulmbach, Kreis Schlüchtern. Der Großherzogliche Amtsanwalt—
4 beschäftigt, und N 88 Krämer. 1 15 Weg rlenberg den 5. Dezember 1889.
* 1 0 5 Neich Wagen zur Bahn, um den Kaiser abzuholen.] auf beide Wangen. Auf dem Perron hatten 11 Deutsche⸗ Gegen 39 Uhr] Der kaiserliche Extrazug traf pünktlich 9 Uhr sich zum Empfange die Generalität, das gesammte Darmstadt, 6. Dec.. überall en⸗ ein. Die Begrüßung war eine äußerst herzliche, Officiercorps und die Spitzen der Staatsbehörden
leute morgen fuhr der Eosfenem dierspännigen Kaiser und Großherzog küßten sich wiederholt! eingefunden. Als dem Kaiser das Gefolge vor— N 2
usiastisch begrüßt,


