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1889.
Diengag den 15. October. 122.
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Oberhessischer
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Innoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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berg abgehalten werden.
Disposition gestellt haben.
Friedberg den 11. Oktober 1889.
Letreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins zu Friedberg pro 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in den Publikationskasten einheften.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. letreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins zu Friedberg pro 1889.
Der diesjährige Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg soll Mittwoch den 23. l. Mts. zu Fried⸗
Die aufgetriebenen Fasel werden durch eine hierzu bestellte Commission gemustert und wird den Eigenthümern der als preiswürdig kannten Thiere eine Geldprämie bewilligt, wozu der landwirthschaftliche Bezirksverein und die Kreisstadt Friedberg entsprechende Beträge zur Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erscheint nicht als eine Bedingung der Prämiirung.
Von der Preisbewerbung sind Gemeindefasel ausgeschlossen, desgleichen Fasel, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind. Für Fasel, welche als tauglich befunden aber nicht prämiirt worden, wird auf Verlagen eine Wegvergütung ausgezahlt.
Nicht genügend gefesselte Thiere werden vom Platze weggewiesen.
Die zum Abschlusse kommenden Verkäufe wollen dem Großh. Bürgermeister Herrn Steinhäußer zur Anzeige gebracht werden.
Zu recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.
Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg.
Dr. Braden. Friedberg den 11. Oktober 1889.
Dr. Braden.
Programm für die landwirthschaftliche Haushaltungsschule zu Lindheim, Provinz Oberhessen.
Die zu Lindheim von dem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Ober— hissen und dem landwtirthschaftlichen Bezirksverein Büdingen gegründete Haushal— tungsschule hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von 15— 20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung mer wohlgeordneten, einfachen bäuerlich bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, e an Reinlichkeit und Pünktlichkeit, Ordnung und Unterordnung, sowie an Spar— sumkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auch auf Getist und Gemüth bildend einzu— urken. In dieser Lehranstalt erbalten die Mädchen Unterricht und praktische Anlei⸗ ung im Kochen, indem die Unterweisung hierin abtheilungsweise erfolgt und auf die klernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen sog. Hausmannskost gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln wie Einmachen von Gemüsen und hüchten, Einsalzen und Räuchern von Fleisch und Wurstmachen, im Backen, Waschen, n der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen, und zwar in der Behandlung der Milch und Bereitung von Butter und Käse in der üngerichteten Molkereianstalt, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Unterricht in der Zucht und Pflege des Schweines und des Geflugels. Sie berden ferner in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen und bar im Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine und Kleidermachen, wobei sie sich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer
milie beschäftigen dürfen. Auch wird in den Fortbildungsfächern, namentlich im N chnen, Schreiben, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buch— fl rung Unterricht ertheilt; wie auch Unterweisung in den Anfangsgründen der Ge— hundheits- und Krankenpflege erfolgt. Endlich ist für eine geist- und gemüthsbildende ketüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt.
1 Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung der Anstalt ist einer Vorsteherin hausmutter) und einer Assistentin(Industrielehrerin) übertragen, welche beide in em Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch der Großh.
1 eisarzt zu Büdingen, der Ortsgeistliche, ein Landwirthschaftslehrer und ein Volks⸗
stullehrer Unterricht. f 1 Es finden jährlich 2 Unterrichtscurse von je 5 Monaten statt, wobei jede Schülerin an Lehrgeld 15 M. bei dem Eintritt und an Kost, Wohnungs- und Ver⸗
egungsgeld per Tag 80 Pf. in Monatsraten praenumerando zu entrichten hat. lußerdem sind nur noch etwaige Ausgaben für den Arzt und die Apotheke zu bestreiten.
1 Vom Tag des Eintritts an, also während des Cursus, dürfen die Mädchen
und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu unterwerfen. Ins⸗ besondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Auf— sichts und Lehrerpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebevoller Verkehr unter⸗ einander, Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht.
An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, dem Gottesdtienst ihrer Confession anzuwohnen und übernimmt hierbei die Hausmutter bezw. die Assi— stentin die Begleitung. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittagessen und Abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt. Besuche von
Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer Personen nur nach erwirkter Er⸗
laubniß eines Mitgliedes des Ortsecomités.
In die Anstalt sind mitzubringen: 1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen(Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 1 Wasch⸗ becken, 6 Hemden, 4 Handtücher, 2 Bettfacken, 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste,! Trink⸗ glas,! Regenschirm, 1 Nähkissen, Zeug und Leinwand zur Anfertigung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken zꝛc—
Am Schlusse des Cursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, sowie eine feierliche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen eingeladen werden.
Der Dtienstag den 2. Juli d. J. mit 18 Schülerinnen eröffnete II. Cursus pro 1889 wird Montag den 2. Dezember d. J. geschlossen werden und ist die Er⸗ öffnung des I. Cursus pro 1890 auf Donnerstag den 2. Januar und dessen Schluß auf Freitag den 30. Mai k. J. festgesetzt worden.
Anmeldungen zur Aufnahme von Schülerinnen sind bei dem Vorsitzenden des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen, Kreisrath Klietsch zu Büdingen ein— zureichen.
Lindheim, den 18 September 1889.
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen.
Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau.
Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen:
Klietsch. Das Ortscomité:
Westernacher, Gutspachter und Vorsitzender. Frau Westernacher, geb. Draudt.
Werner, Pfarrer. Buß, Kretsschulinspector. Lipp, Bürgermeister.
König, Beigeordneter.
ahne Erlaubniß oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren 1
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Uẽnerledigte frühere Ausschreiben. Meine unterm 9. September l. J. gegen Martin Weingärtner, Spengler und Schirmflicker von Wies-Oppenhesm und unterm 0. September l. J. gegen Adolf Gütig von Oberneck erlassenen Ausschreiben bringe ich in Erinnerung. 25 0 5 5 i 1 85
J Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Wilhelm Brand, geboren zu Stadthagen, zuletzt Dienstknecht in Büdesheim; Heinrich Hammel, oren zu Annerod, zuletzt Müllerbursche in Griedel; Valentin Schreiner, gebürtig aus Maar, zuletzt Dienstknecht in Rödgen.
Der Großherzogliche Amtsanwalt: Krämer.
0 Friedberg den 12. October 1889.
Pramürung selbsigezüchteter Fohlen.
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reins, geben zu können.
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i des Landespferdezucht-Vereins und durch denselben auch von der Staatskasse wieder wie in früheren Jahren eine
iche F Naarn e cee Fohlen zur Verfügung gestellt wurde, hat das Pferdemarkt⸗Comité beschlossen, eine umhafte Summe zum gleichen Zwecke zu verwilligen, um der Prämürung eine größere Ausdehnung, auch auf Nichtmitglieder des Pferdezucht⸗
0 Die Prämiirung findet Montag den 21. Oktober auf der nördlichen Seite des Kirchenplatzes statt und werden erzu alle Pferdezüchter der Provinz Oberhessen zur Betheiligung freundlichst eingeladen.
U e e e s auf oben genanntem Platze einzufind
5 üchter hat sich mit seinem Fohlen längstens bis um r Vormittags au n atze einzufinden.
9 e 15 9 0 e genügt die Bescheinigung des betreffenden Ortsvorstandes.
1 3) Es werden Fohlen bis zu 2½ Jahren zur Prämiirung zugelassen. a 5 U 4) Fohlen, welche schon einmal durch uns prämiirt worden sind, können nicht mitconcurriren.
Im Auftrag des Pferdemarkt-Comité's: Steinhäußer, Vorsitzender.


