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Donnerstag den 10. Zanuar.
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Anzeiger.
— Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., auswärtigen Einsendern(doweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),
lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
Betreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1889.
Bezugnehmend auf mein Ausschreiben vom 26. Dezember 1876,
Friedberg den 2. Januar 1889.
Kreisblatt Nr. 153, das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und
die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875(Regierungsblatt Nr. 55) lade ich Sie ein, mit den Vorarbeiten zum Militärersatzgeschäft zu beginnen und dieselben so zu beschleunigen, daß die Stammrollen und Reclämationsprotokolle nebst dazu gehörigen Belegen bis längstens
zum 10. Februar 1889 bei mir eintreffen.
Nach F. 23 der Ersatzordnung
wollen Sie sofort bekannt machen lassen, daß die Anmeldung
zur Stammrolle Seitens der im Jahre 1869 geborenen Militärpflichtigen, sowie derjenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, sich jedoch zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei der 1888er Musterung zurückgestellt worden sind, bezw. über welche überhaupt eine endgültige
Entscheidung hinsichtlich der Dienstpflicht noch nicht getroffen worden ist,
während der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1889
bei Meidung der in§. 23,10 der Ersatzordnung angedrohten Strafe bis zu 30 M. oder Haft von 3 Tagen zu erfolgen habe. Bei Aufstellen der Stammrollen wollen Sie sich genau nach der Ersatzordnung richten und nur vollständige, deutlich geschriebene
Stammrollen vorlegen, namentlich auch die alphabetische Ordnung mit den Zwischenräumen innehalten. wollen Sie in der Stammrolle einen kurzen Vormerk: ., oder:= 1 Br. w. vorgest., Jahrg. 188.. S, machen, ebenso bei Leuten, welche mit Pferden umzugehen verstehen, in der Rubrik:„Stand oder Gewerbe“ entsprechenden Vormerk: S m. Pf.
zur Zeit noch dient oder gleichzeitig zur Vorstellung kommt, beim.. Regt.⸗Nr.
Bei Leuten, von welchen ein Bruder 1 Br di seit 188
— aufnehmen.
ö Bei den Namen derjenigen Militärpflichtigen, welche schon gerichtliche Strafen erhalten haben, sind diese unter Angabe des betreffenden Gerichts und Datums des Urtheils einzutragen, auch anzugeben, ob die Strafe verbüßt ist. Stehen Militärpflichtige gegenwärtig in Unter⸗
suchung, ist dies ebenfalls zu vermerken.
Bei den ausgewanderten Militärpflichtigen ist genau anzugeben, ob dieselben mit oder ohne Entlassungsurkunde, mit Reisepaß oder
als Kind und in welchem Jahre ausgewandert sind.
(Siehe§. 24,2 bezw. 23,2 der Ersatz Ordnung.)
Schließlich mache ich Sie noch auf das Ausschreiben vom 31. Dezember 1879, Kreisblatt Nr. 2 de 1880: 31. Dezember 1883, Kreisblatt Nr.
Namen unehelicher Söhne in der Stammrolle“ und dasjenige vom Stammrolle betreffend“ zur genauen Befolgung aufmerksam.
sich in dem Bezirk
Betreffend: Das Mllitärersatzzeschäft pro 1889.
In den Fällen, in welchen Entlassung ertheilt wurde, sind die kreisamtlichen Ver—
fügungen über die ertheilten Entlassungs-Urkunden den Stammrollen anzuschließen. Militärpflichtige, welche— obgleich in Ihren Gemeinden geboren— in anderen
ihrer Anmeldung zur Stamurolle abzuweisen und zu belehren, daß sie
Kreisen ihren dauernden Aufenthalt haben, sind bei ihres Aufenthaltsorts anzumelden haben.
„die Führung der Familien⸗ 2 de 1884:„die Anmeldung zur Dr. Braden.
Friedberg den 2. Januar 1889.
Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und ich Ihnen, 10. Februar 1889 anher einzusenden sind.
sollen, wollen Sie durch Bericht einfordern und, wenn keine Ver⸗ sind, dies auf Seite 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls die etwaigen Aenderungen genau
Unter Bezugnahme auf§. 30 der Ersatzordnung bemerke kolliren und die Protokolle mit Beilagen bis längstens zum Frühere Reklamationen, welche pro 1889 erneuert werden änderungen in den Verhältnissen eingetreten angeben.
das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. daß Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger genau zu proto—
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das 3. Bataillon des Füsilier⸗Regiments Donnerstag den 17. d. Mts., gefechtsmäßiges Einzelschießen nordwestlich Kirdorf nach der einspringenden Waldecke,
Das gefährdete Gelände wird durch Posten abgesperrt werden.
fabrik— Saalburg in den Wald eintritt, abhält. Anfang 8½ Uhr Morgens, Ende 12 Uhr Mittags. Friedberg den 8. Januar 1889.
Nr. 80 am Montag den 14. und da wo der Weg Farben⸗
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
hn nt m anch u n g Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1889.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1889 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier— durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Mei⸗ dung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. Februar 1889 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An⸗ bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse ange— geben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts⸗ zeugniß; b. Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; in diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder
Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des ein⸗ jährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; e. ein Unbe⸗ scholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorge⸗ setzten Dienstbehörde auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. Ju dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will. 5 5
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein⸗ gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten— heitszeugniß beizulegen. a.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung— I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungs⸗ Blatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt den 2. Januar 1889.„
Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Zeller.


