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1889. Jamstag den 9. Februar. N 18.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Die 1 und Freitag Abend ausgegeben. ö 5 1 20 a
5 91 4 40 7 2 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Domiersteh ind San ftag.
Annoncen: die einspaltige men Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehs, ins besondere die Körordnung. Friedberg am 7. Februar 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. In Ausführung der Bestimmungen in Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Oktober 1887 hat der Kreistag des Kreises Friedberg die Herren Bürgermeister Reitz zu Södel und Weber zu Kirch-Göns als Mitglieder der Kör-Commission, sowie die Herren Pachter Schäfer zu Ossenheim und Heinrich Ruppel zu Kloppenheim als Stellvertreter gewählt. Diese Commission, welcher der Großherzogliche Kreisveterinär— arzt als Mitglied beitritt, hat über die Tauglichkeit der für die Gemeinden eingestellten Fasel zu entscheiden und entsprechenden Zulassungsschein zu ertheilen, woraufhin die in Art. 3 des Gesetzes vorbehaltene kreisamtliche Erlaubniß zur Benützung erfolgt. Indem wir noch insbesondere auf die Bestimmungen in Artikel 9 des Gesetzes aufmerksam machen, wonach Gemeindebeamte und Bedienstete, sowie andere Halter von Fasel— vieh mit einer Geldstrafe bis zu 100 Mark bestraft werden, wenn sie Fasel zum Sprung zulassen, ohne daß die kreisamtliche Erlaubniß hierzu ertheilt worden ist, bestimmen wir, daß bei Neuanschaffung eines Fasels die Begutachtung Seitens der Kör-Commission sofort bei Großherzog— lichem Kreisveterinäramte nachzusuchen ist, welche Behörde alsdann das weiter Erforderliche veranlassen wird.
Diejenigen Personen, welche etwa durch eine bestehende Verpflichtung zum Halten von Faseln für Ihre Gemeinde verpflichtet sind, wollen Sie hiernach entsprechend bedeuten.
Weiter bemerken wir noch, daß von dem Kreistage die Vergütung der gewählten Commissionsmitglieder für Besichtigung einzelner Fasel auf zwei Mark und Transportkosten festgesetzt wurde und diese Vergütung von Demjenigen zu tragen ist, der die Besichtigung veranlaßt hat.
Die Kosten für die alljährlichen Besichtigungen trägt die Kreiskasse, die Tagegelder und Reisekosten des Kreisveterinärarztes fallen der
3 Staatskasse zu Last.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß den Anordnungen der Kör-Commission bezüglich Vorführung der Fasel pünktlichst
Folge zu leisten ist. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Stadtvorstand zu Lauterbach, welcher beabsichtigt, mit dem am 20. Mai d. Is. daselbst stattfindenden Prämienviehmarkte eine Verloosung von Vieh, landwirthschaftlichen und Hausgeräthen zu veranstalten, die Erlaubniß hierzu unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 8000 Loose à 60 Pf. ausgegeben werden dürfen und mindestens 65% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich hat Großherzogliches Ministerium den Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet. Friedberg den 6. Februar 1889 eee Friedberg
Dr. Braden.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt. Bekanntmachung.
Die Großherzogliche obere landwirthschaftliche Behörde hat auf Antrag des Unterzeichneten auf Grund des Artikel 42 des Gesetzes vom 28. September 1887, die Anwendung des Artikel 33 J. e, betreffend das Schiedsgericht, auf das Feldbereinigungsverfahren in der Gemarkung Bönstadt für zweckmäßig erachtet.
Ich lade deßhalb sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der
Donnerstag den 14. Februar l. Js., Vormittags von 11 bis 12 Uhr
auf dem Rathhause zu Bönstadt stattfindenden Wahl eines Schiedsrichters und dessen Stellvertreters mit dem Bemerken ein, daß wählbar nur solche Personen sind, die bei rubricirtem Verfahren nicht betheiligt sind. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung:
Friedberg den 29. Januar 1889. Dr. Wallau.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt, insbesondere die Arbeiten des III. Abschnittes. N Die Arbeiten des III. Abschnittes des rubr. Verfahrens, Zutheilung der neuen Planstücke, liegen in der Zeit vom 7. bis einschließlich 20. Februar l. Is. auf dem Rathhause der Gemeinde Bönstadt zu Jedermanns Einsicht offen und findet Tagfahrt zur Entgegennahme von Ein—
Donnerstag den 21. Februar l. Is., Vormittags von 10 bis 12 Uhr 1
ebendaselbst statt. Ich lade die Betheiligten mit dem Bemerken hierzu ein, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Friedberg den 4. Februar 1889. Der eee für Feldbereinigung:
Dr. al lau.
in dritter Lesung nach unerheblicher Debatte den Etat des Reichskanzlers, der Reichskanzlei
Deutsches Reich. die Generalität. Der Kaiser betrat, gefolgt von
Darmstadt. Der seitherige Gerichtsassessor Dr. Boxheimer aus Pfeddersheim wurde zum Re— gierungsassessor ernannt.
Berlin, 6. Febr. Die marokkanische Ge⸗ sandtschaft wurde gegen 12 Uhr durch Hofgala⸗ kutschen vom„Kaiserhof“ abgeholt. Sie wurde von vier Zügen des 2. Garde-Ulanen-Regiments
in Gala begleitet; hierauf folgten die zum Ge—
schenk für den Kaiser bestimmten prachtvollen
Pferde. Am Eingang des Schloßhofes war eine
a0 Ehren⸗Compagnie des 2. Garde-Regiments mit
Musik und Fahne, im Innern des Schloßhofes
die Ehren⸗Compagnie des Garde⸗Füsilier Regi⸗
ments aufgestellt. Hausmarschall v. Liebenau empfing die Gesandtschaft im Rittersaal. Im Weißen Saal war dem Throne gegenüber eine Ehren⸗Compagnie der Gardes du Corps in rother Gala aufgestellt, zu beiden Seiten des Thrones standen die Minister, die Bundesraths⸗ mitglieder, die Präsidien der Parlamente und
sämmtlichen Prinzen, den Saal, bestieg den Thron, nahm bedeckten Hauptes Platz unde gab das Zeichen zur Einführung der Gesandtschaft, die Truppen präsentirten. Unter dem Voran— tritt v. Pagen trat der Botschafter ein, sich tief vor dem Thron verneigend. Staatsminister Graf Bismarck bat um die Erlaubniß einer Audienz. Der Botschafter trat an die Stufen des Thrones, verlas in arabischer Sprache die Botschaft, welche der Dragoman französisch wie— derholte. Hierauf erhob sich der Kaiser, verlas in deutscher Sprache die Danksagung für die Glückwünsche und freundlichen Gesinnungen des Sultans. Der Kaiser sprach die Hoffnung aus, daß das gute Einvernehmen sich immer herzlicher gestalten werde, hierfür erblicke er vollkommene Bürgschaft in der Sendung der Botschaft. So— dann besah der Kaiser die ausgestellten pracht⸗ vollen Geschenke und entließ die Gesandtschaft.
— 6. Febr. Der Reichstag erledigte heute
und des Auswärtigen Amtes. Beim Etat des Reichsamts des Innern entspann sich eine längere Debatte über den Bau des Nord⸗Ostsee⸗ Canals. Minister v. Bötticher erklärte, es sei die südlichere Linie gewählt, weil der früher gewählten Schwierigkeiten entgegenständen, die südlichere auch militärische Vorzüge habe.— 7. Febr. Der Reichstag hat in dritter Be⸗ rathung die Convention mit der Republik Sal⸗ vador genehmigt. Bei dem Etat des Reichs⸗ heeres wurden 500,000 M. für den Kasernen⸗ bau in Darmstadt mit großer Mehrheit bewilligt. Betreffs des Antrages v. Mirbach, die Regie. rungen zu einem gemeinsamen Vorgehen mit
England zu ersuchen, falls dieses die Initiative zur Wiederherstellung der Silberwährung er⸗
greife, erklaͤrte Schatzsecretär v. Maltzahn, die Ansichten darüber, ob es richtig gewesen sei,
daß Deutschland seinerzeit die Goldwährung


