Ausgabe 
8.6.1889
 
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Kenntniß gebracht.

Dr. Braden.

M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. If, Assenheim 4 55 Fauerbach b. Fr. 8 74 Kirch⸗Göns 1 90 Nieder ⸗Mörlen 6 Ovpershofen 88 Stammheim 6 42 Bad Nauheim 46 46 Fauerbach v. d. H. 2 39 Klein ⸗Karben 5 54 Nieder Ros bach. 67 Ossenheim 120 Steinfurth 1 88 Bauernbeim 20 Friedberg 35 60 Kloppenheim 478 Nieder Weisel 168 Ostheim 3 7 Trais Münzenberg Beien heim 40 Gambach 18 36 Langenhain mit Nieder ⸗Wöllstadt 12 Petterweil 2 92 Vilbel 36 40 Bodenrod 44 Griedel Ziegenberg 110 Ober⸗Erlenbach 6 Pohl⸗Gons 30 Weckesheim 15 Bönstadt 120 Groß Karben 181 Malbach 15 Ober⸗Eschbach 25 Reichelsheim 3 32 Wickstadt 13 Bruchenbrücken 2 20 Harheim 5 09 Massenheim 30 Ober Florstadt 161 Rendel 2 37 Wisselsheim 1 87 des heim 157 Hausen mit Oes 293 Mel bach 281 Ober-Mörlen 8 50 Rockenberg 2 85 Wölfersheim 2 Burg Gräfenrode 55 Heldenbergen 6 71 Münster 135 Ober Rosbach 465 Rodheim 8 50 Wohnbach 2 Butzbach 17 15 Hoch ⸗Weisel 85 Münzenberg 1 Ober ⸗Wöllstadt 2 14 Rödgen 29 Dorbelm 2 98 Holzhausen 16 32 Nieder-Erlenbach 95 Ockstadt 8 17 Schwalheim 50 Zusammen 365 0 Dorn Assenheim 103 Ilbenstadt 14 35 Nieder-Eschbach 145 Okarben 2 10 Södel 7 07 Dortelwell 2 50 Kalchen 2 20 Nlieder⸗Florstadt 8 45 Staden

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Einsendung der für die Landes-Waisen⸗Anstalt zu erhebenden Colleeten und Büchsengelder. ö Nachstehendes Verzeichniß der im Jahre 1888 im Kreise Friedberg eingegangenen Waisenhausbüchsengelder wird hiermit zur öffentliche

Friedberg am 5. Juni 1889.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dem Georg Herget in Vilbel wurde am 28. Mai 1889 die Concession als Auswanderungs-Unteragent des Hauptagenten J. F. Hille brand zu Mainz zur Beförderung von Auswanderern durch die Dampfschiffe der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actiengesellschaft zu Han burg über den genannten Hafen nach Amerika und Australien unter den in der Verordnung vom 25. Januar 1851 enthaltenen Bedingungen

auf Widerruf ertheilt. Friedberg den 6. Juni 1889.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung, die Viehpreisvertheilung zu Vilbel betreffend.

Die diesjährige Viebpreisvertheilung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen soll durch den landwirthschaftlichen Bezirks verein Friedberg am Dienstag den 9. und Mittwoch den 10. Juli d. J. zu Vilbel abgehalten werden.

Mit derselben ist eine Ausstellung von Produkten landwirthschaft licher Thaͤtigkeit, sowie von Maschinen und Geräthen verbunden.

Prämtirt werden:

I. Pferde und zwar:

1. Zuchtstuten mit Fohlen,

2. Zuchtstuten, bezüglich deren diesjahriger Deckschein vorliegt,

3. Fohlen, die nicht mehr saugen.

II. Rindvieh und zwar:

1. Die Simmenthaler Race und andere fremde Racen,

2. die einheimische Vogelsberger Gebirgsrace,

3. die Kreuzung der vorgenannten Racen:

im Einzelnen a, Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeindebullenhaltern, im Alter von 12 Jahren, b. Rinder, die sichtbar traͤchtig sind, von 23 Jahren, c. Zuchtkühe, d. ganze Zuchten von Rindvieh. III. Schweine und zwar:

1 Mutteischweine, trächtig oder mit Ferkeln,

2. Eber,

3. Zuchtschweine im Alter von wenigstens ½ Jahr.

IV. Schafe und zwar:

1. Zuchtschafe in Loosen von wenigstens 3 Stück,

2. Böcke.

Vom Aussteller selbst gezüchtete Thiere werden höher prämliirt, als gekaufte. Letztere müssen, insofern sie im Besitze von Privaten sind, eine bestimmte Zeit lang angekauft sein und zwar Stuten mit Fohlen mindestens J Jahr, Bullen, Rinder, Zuchtkühe und Zuchtschweine ½ Jahr.

Fohlen, welche bis zum Alter von Jahren noch nicht ein gespannt worden sind, sollen vor anderen den Vorzug haben.

Die Bewerber haben amtliche Bescheinigungen über die bezüglich der Thiere geforderten Voraussetzungen beizubringen.

Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf die bestimmten Anforderungen an die concurrirenden Thiere haben zur Folge, daß etwa zuerkannte Prämien wieder zurückgezahlt werden müssen, und daß der Aussteller in solchem Falle durch 5 Jahre von der Zulassung zu Prämi rungen ausgeschlossen ist.

Es kann nur wirklich preiswürdiges, den verlangten Leistungen entsprechendes Vieh prämiirt werden.

Eigenthümer solchen Viehes, welche wegen zu starker Concurrenz keine Prämien erlangen konnten, deren Vieh aber von den Preisrichtern besonders ausgeschieden wurde, erhalten auf Verlangen eine durch die Preisrichter festzusetzende Wegentschadigung, wenn sie über 10 Kilometer weit hergekommen sind, und zwar 10 Pf. für den Kilometer.

Die Musterung des Viehs durch die Preisrichter beginnt am 9. Jul, des Vormittags 9 Ahr. Während der Dauer dieser Musterung ist den Publikum der Zutritt zu den Viehstände nicht gestatter. Das Vieh muß bis längstens 9 Uhr auf dem Ausstellungsplatze eingetroffen sein,

Die Namen der Aussteller dürfen den Preisrichtern vor der Prämiirung nicht mitgetheilt werden.

Die Thiere sind nach Nummern vorzuführen.

Zur Preisbewerbung sind alle Angehörigen der Provinz zugelassen,

Viehhandler als solche sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Thiere, welche bereits bei einer Preisvertheilung eines Provinzial, vereins, oder des ganzen Landes prämiirt worden sind, können in der selben Kategorie nicht wiederholt einen Preis bei der bevorstehende Preisvertheilung erhalten.

Ein Aussteller kann auf der bevorstehenden Ausstellung in einen Kategorte nur einen der bewilligten Geldpreise erhalten.

Mit der Ausstellung ist eine Verloosung von Vieh, landwirth⸗ schaftlichen und sonst nützlichen Geräthen, sowie Maschinen verbunden,

Jeder Aussteller hat die Ausstellungszeit bei Meidung des Ve-

lustes der zuerkannten Prämie oder Wegentschadigung auszuhalten.

Eine Erhebung von Standgeld findet nicht statt.

Den auszustellenden Maschinen, Geräthen, Werkzeugen ꝛc. ic. sind die Verkaufspreise anzuheften.

Die Größe der einzelnen Preise wird von den Preisrichtern be⸗ stimmt. Bei den aus dem Staatsfonds fließenden 1600 Mark werden dieselben bei Großvieh nicht unter 60 Mark und bei Kleinvieh nicht unter 30 Mark pre Stück oder Loos betragen. Im Uebrigen erfolgt die Zuerkennung der Preise nach Maßgabe der. die landwirthschast⸗ lichen Vereine gültigen, in Nr. 7 der Zeitschrift für die landwirth⸗ schaftlichen Vereine von 1882 abgedruckten Pramiirungsordnung.

Im Ganzen stehen zur Verfügung:

1. Aus dem Staatsfonds 1600 M.

2. Aus Provinzialvereinsmittenn.. 600

3. Aus dem Bezirksverein Friedberg. 600 1 zusammen 3800 M.

Die Einlieferung von auszustellenden Erzeugnissen der Landwirth⸗ schaft, insofern solche nicht dem Verderb ausgesetzt sind, landwirthschaft⸗ lichen Maschinen und Geräͤͤthen wolle, wenn möglich, bis spaͤtestens zum 8. Juli an die Ausstellungscommission in Vilbel erfolgen.

Die Vorführung und Prämlirung der von den Preisrichtern mit Preisen bedachten Thiere findet am 10. Juli, um 10½ Uhr Vormit⸗ tags, auf dem Festplatze statt. Derselben geht die Versteigerung des in

der Schweiz einzukaufenden Viehes, Simmenthaler Race, um 9 Uhr voraus.

Friedelhausen am 25. Mai 1889.

Der Piäsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.

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Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Ernannt und verpflichtet wurde: Kaspar Lenz von Nieder-Weisel als Wasenmeister.

Personen, bezüglich dere

Erledigt sind die Ausschreiben gegen: 1. Schad, Franz, von Rupperts burg, Steinbach in Friedberg.

Friedberg den 1. Juni 1889.

Aufenthaltsorte Auskunft begehrt wird: 1. Heck, Jobannes, Korbmacher, gebürtig von Ostheim; 2. v. Zultee oder ulten, Heinrich aus Nordeck, Kreis Marburg; J. Groß Christtan Wübelm, von Beerfelden, Kreis Endach 1. Danse, 9 N heim; 3 Zulten,.

Julius, von Weilmünster.

durch Gendarm Artz in Hungen; 2. Theis, Christian, von Odenhausen, durch Gendarm

Der Großherzogliche Amtsanwalt: Krämer.

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