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1889.
Famstag den 8. Zuni.
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Oberhessischer Anzeiger.
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Bird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Amoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,
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Otto Gatten(cheinen. Kohlenhandlung Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz— sese in Eemmission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungs—
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ich dem untenstehenden Reiseplan am 12., 13., 14. und 15. Juni l. J. dem Rathhaussaale zu Friedberg statt.
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bigirk verziehen, oder solche, 1 Ihre resp. Gemeinden einziehen,
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Aißerdem können nzzogen werden. her legen die Voraussetzungen des 8 zin ihnen verwirkten Strafe als unsi
. Pietigung nicht in dem pihnten Folgen
die.. lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nich
Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von t beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Betr effend: Das Ober ⸗Ersatzgeschäft pro 1889.
Der Cioilvorsitzende der Großherzog
Friedberg den 25. Mai 1889.
lichen Ersatz-Commission Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet
Hierbei haben zu erscheinen:
die von den Truppen⸗(Marine-) Theilen abgewiesenen Einjährig— Freiwilligen;
sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz Commission Friedberg oder von fremden Ersatz⸗Commissionen gemusterten, in⸗ zwischen in den Kreis Friedberg Verzogenen, Militärpflichtigen, daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurückgestellt worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige sowie augenscheinlich zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatzgeschäfte gestellt haben, haben nicht zu erscheinen.
Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den ärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß dieselben
in anderen Aushebungsbezirken gemusterten
Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungsschein des Betreffe-n den der Anzeige beizulegen.
Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen bedeuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober⸗Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den ge— nannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Ge⸗ meinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.
Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzulegenden Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vor— mittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige geladen ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.
so wollen Sie hiervon sofort anher
§. 26. 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden rscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen. ihnen von den Ersatzbehörden die Vorthelle der Loosung(§. 66) Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, 150 D. Str. G. vor, so sind sie unbeschadet der chere Dienstpflichtige(§ 66, 6 c) zu behandeln. der Gestellungspflicht durch Umstände herbeigeführt, deren Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorer— nicht ein. R. M. G. 8. 33. a. Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem altenden Termin nicht pünktlich erschtenen und denen sionen die Vortheile der Loosung entzogen worden sind
wirkt haben,
Ist die Versäumniß
§. 66, 8.
Dr. Braden.
Deutsche Wehrordnung.
R. M. G. 6. 33. b. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche An⸗ sprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zur Seite, so können ber⸗Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als wenn ihre Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G.§8. 30, 4h und 33. e. Unter gleicher Voraus setzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirkseommandeure einem Infantertetruppen⸗
theil bezw. der nächsten Arbeiterabtheilung(§. 30, 4) oder dem nächsten in Betracht kommenden Marinetheil(Matrosendivisionen:§. 28, 2a, b a und s, Werftdioision: F. 23, 2c und d) überwiesen werden(§. 68, 8). d. Ist die Versäumniß durch Um⸗ stände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär⸗ pflichtigen lag, so treten die unter a bis e erwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33. 1
(5. 26, 7).
sie von den verstärkten O verlustig erklärt werden,
Reiseplan für das Aushebungsgeschäft der 49. Infanterie-Brigade für 1889. — e, ee, W Ui Veoh des Geschäfts. des Geschafts Reisetour und Angabe der täglichen Dienstverrichtungen. a1. Dienstag VVVCCVCVCVCCCCCCC Reise nach Friedberg.
1 5 12. Mittwoch, 9½ Uhr Morgens, Friedberg 2 Liste B. C. D., Beilage 1—3, Felddienstunfähige, Invaliden. Eee 4 Uhr West 4 EEEEEEETEETCCCTCC— r e e, 0 i 1 Sonntag Reise nach Lich.
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etreffend: Den Voranschlag der Landjudenschaft der
Das Großherzogliche Kreisamt Frie Nachstehenden Auszug aus dem Hebregister rovinz Oberhessen für 1889/90 bringen wir hiermi
e Beiträge, welche auf Ihre Gemeinden entfallen, zu e 11. Februar 1889 in
über die Beiträge t zu Ihrer Kenntn
der Beilage Nr
Provinz Oberhessen pro 1889/90.
dberg an die Vorst
rtheilen und dafür besorgt zu sein,
Friedberg den 6. Juni 188g.
ände der israel. Religionsgemeinden des Kreises.
der israel. Religionsgemeinden zu den Landjudenschaftsbedürfnissen der iß und beauftragen Sie, Ihren Gemeinderechnern Ausgabeanweisung über daß Zahlung in den in der Bekanntmachung Großh.
4 Großh. Regierungsblatts von 1889 angegebenen Terminen(1. Oktober
Provinzialdirektion Oberhessen vom a0 öh. N N ard 1. Dezember l. J.) an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen, erfolgt. Dr. Braden. Steuer⸗ ö Steuer⸗ 0 5 3 850 3 1 335 d. kapitalien. Beträge. Ord.⸗ apitalien. Beträge. Or apitalien. Beträge. Ord.⸗ 8 75 8 8 1 1½ M. Pf. Nr. M. ½10 M. Pf. Nr. b M. ½% M. Pf. * 5100 2 44 10 10. Stammheim 7 22 92 19. Dorheim 1380 119 28. Ober⸗Erlenbach 284 7 2 46 2. 3 18 70 5 9 25 11. Staden 0 1 20. Friedberg 31840 5 275 36 29. Ober⸗Ros bach 11830 10 22 3 1 2— 6 6 56 12. Assenheim 29562 25 55 21. Groß-Karben 4106 9 5 50 30. 5 133 4 2 50 5 08 S f 5 75 22. Heldenbergen 7720 0 66 75 31. Okarben 333 8 5 5 5 5 5 5 1 55 858 0 23. Holzhausen 154 5 134 32. Petterweil G0 . ür 820 5 7 10 15. Bönsadt 2627 8 22 72 24. Klein Karben 328 2 2 84 38. Rendel 770 3 6 66 * TTT 322 5 279 34. Rodheim 2148 5 27 20 — 3 2 29 17. Büdesbeim 16917 14 61 26. Nieder⸗Florstadt 2146 1 18 55 35. Vilbel 3628 0 31 35 4 N 55 8 18. Burg⸗Gräfenrode 759 2 657 27. Nieder Wöllstadt 25149 2173 36. Wölfersheim 00 9. Melba N„


