Ausgabe 
7.5.1889
 
Einzelbild herunterladen

9 drei Monaten bei dem betreffenden Großherzoglichen Amtsgerichte berichtigen oder ergänzen zu I 1 beim Bereinigungs-Verfahren berücksichtigt werden können. 1 0 * sch ö

1

nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von lassen, damit die bestehenden Rechts-Verhältnisse Diese Aufforderung ergeht:

1. an Diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungs-Bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flur-Buch, bezw. im Mutations⸗Verzeichuiß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;

2. an Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 einge⸗ tragen waren, ohne Beifügung des Erwerb-Titels, um Letzteren nach Maßgabe des Artikel 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Feld-Be reinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthums-Urkunde ausgestellt werden wird;

Sicherheits-Rechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch ge⸗ wahrt sind, au zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und ge⸗ nauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken; 6. an Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Bereinigung vorzunebmende neue Weg- und Wässerungs-Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg⸗ und Wasserleitungs-Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken, die J nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon⸗, Sandgrube⸗ oder Keller⸗ Aa Berechtigungen auf zur Bereinigung gebörigem Gelände anzusprechen

3. an Diejenigen, welche an ein auf fremdem Namen im Grund- haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebenslänglicher karg Buch eingetragenes Grundstück einen Vindications- oder einen unter[Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen 1 1 gewissen Umständen zu realistrenden An- und Rückfalls⸗Anspruch wegen[ Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugs⸗ 10 19 eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertrags- Berechtigung anzusprechen haben; 0 en Mit mäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der Ver 7. an Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen 1 1 15 dußerung beigefügten auflösenden Bedingung, eines Endtermins oder[ Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, 0 n einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage foren 1 den Vermerkstreitig oderbeschränkt im Grundbuch gesichert zu] der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken. ö A haben, sowie an Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Rechte der unter pos. 17 genannten Art, welche nach Ablauf 1 4 Voraussetzungen die Vermerkunggehemmt wollen eintragen lassen; von drei Monaten weder in den öffentlichen Grund- und Hypotheken 75 1

4. an die Ober⸗Eigenthümer und Fideicommiß Berechtigte, welche Büchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutations-Verzeich⸗ maimelt 0 ihre Heimfalls- und Successions Rechte nicht durch Eintrag der Lehens-,] nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Ver⸗ dus Offer Erb⸗ oder Landsiedeln, Leih- oder Fideicommiß-Qualität eines Grund- zeichnissen gewahrt sind, bleiben bei der stattfindenden Feldbereinigung am Kabes stücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit unberücksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern Feiste der dies nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt. ons Publ zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen; Friedberg den 1. Mai 1889. ant begeiste

5. an Diejenigen, welche Pfand-Rechte, Eigenthums-Vorbehalte, Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: 1 Revocations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Separations- oder andere Dr. Wallau. gs dem Cir

Bekanntmachung. Anl.

Belreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Petterweil Flur I. bis X. und XII. II. Sache. Nachdem die Einleitung des rubr. Verfahrens beantragt, solches von der Großherzogl. oberen landwirthschaftlichen Behörde als zulaͤssig., erachtet und der Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der

betheiligten Grundeigenthümer auf Mittwoch den 5. Juni l. Js., Vormittags von 10 bis 12 Uhr

die schweizerischen Behörden, weil sie einerseits

ohne Grund fremde Unterthanen

verhafteten,

Knappes über die poluische Lage in Apia. Be- siastisch begrüßt.

Auf dem inneren Schloßhofe

treffs der Uneinigkeit unter den Anhängern hatte das Seeoffiziercorps zur Begrüßung der

in das Rathhaus zu Petterweil anberaumt, Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen. f Herren Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen wollt und im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt. n Friedberg den 6. Mai 1889. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: 18. 1 22 Dr. Wallau. zeuge, son 1* a a ö g Zwilch, 8 11 Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. 9 1 i f 5 ö 45 Ernannt und verpflichtet wurde: Jacob Balzer von Dortelweil als Feldschütze. 1 15 2 uterhosen, ö E. B ti Kragen,. 14 erichtigung. gesennäger 1 In dem Ausschreiben Großherzoglichen Kreisamts vom 2. d. Mts., betreffendLiquidation der Servisvergütung für 1888 muß der 10 Corse 1 Betreff heißen:Liquidation der Vergütung für in 1888 verabreichte Marschfourage. dahenese 1 Friedberg den 4. Mai 1888. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. In größter Dr. Braden. N . 1 8 5 . Ausschreiben. Im Februar l. Is. hielt sich auf der Russensteinkabrik des Ferdinand Hohmann dabler ein sich Fischer, Karl, von Pforzheim in Baden nennendes 14 Individuum auf, welches die hiesige Gegend nach Verübung mehrerer Diebstahle verließ und dessen Persönlichkeit und gegenwärtiger Aufenthaltsort bis jetzt nicht festgestellt werden konnte. Signalement: 1. Alter: etwa 40 Jahrez 2. Gestalt: klein und gesetzt; 3. Haare: blond; 4. Bart: Knebelbart; 5. Kleidung: braunes Kamisol, Schnür? schuhe und dunkle Tuchmüßze; 6. besondere Kennzeichen: hinkender Gang und sichtbarer Leistenbruch. Um Anordnung geeigneter Recherchen, eventuelle Festnahme und sofortige Mittheilung wird ergebenst ersucht. auf Stühl E dete Person, bezüglich deren Aufenthaltsort Auskunft begehrt wird: Vonderwege, Philipp, gebürtig aus Marburg, zuletzt Hausbursche bel Nestaurateur Buick iner län n Lie erg i um f f Steckbriefs⸗ Erneuerung. Den unterm 27. Februar d. Is. gegen den Johann Bohn von Longkamp erlassenen Steckbrief bringe ich in Erinnerung. N 1 * Erledigt sind die Ausschreiben gegen: 1. Adam Emmerich von Ober Wöllstadt, durch die Gendarmen Bach und Krieb in Friedberg; 2. Christlan Theiß von Oden 0 0 i bausen durch die Gendarmen Hofmann in Bad-Nauheim und Oestreich in Butzbach; 3. Heinrich Henes von Bad-Nauhelm durch die Gendarmen Hofmann und Vogel in 18 . Bad-Nauheim und Poltzeidtener Fisch daselbst. Der Großherzogliche Amts anwalt: 3 Jan 0 1 Friedberg den 29. April 1889. Krämer. Sch. z 1 4 5 2 1 auf zweit Deutsches Reich. andererseits Ränkeschmieden und Mördern Schutz Mataafa's sagt das Weißbuch unter anderem, Babe Darmstadt. Der Gehülfe bei der Pro- gewährten. Die Züricher Bombenaffaire zeige daß sich mehrere Leute von der Führerschaft los 1 5% u 5 vinzial⸗ Direction Rheinhessen Klein wurde auf die Nothwendigkeit, in der Schweiz Polizei- sagten und auf eigene Rechnung und Gefahr 5 Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste in agenten zu halten. Züge auf deutsche Pflanzungen unternahmen und aun Aug den Ruhestand versetzt und der Finanzaspirant Die Fortsetzung des Samoa-Weißbuches dort Gewaltakte begingen. bil Kirchen Brückner aus Gernsheim zum Ministerialkalku- enthält den Bericht des Konsuls Knappe betr. Kiel, 5. Mai. Der Kaiser und die Kaiserin 3 ernannt. ö. die Widerlegung der amerikanischen Zeitungs- sind um Uhr hier eingetroffen und wurden 2 Berlin. Die Besprechungen zwischen Deutsch⸗ berichte über die Verletzung von amerikanischemsaam Bahnhofe von dem Prinzen Heinrich, den ihnen nit land und der Schweiz über den Fall Woblge- Eigenthum bei dem Einschreiten der kaiserlichenhessischen, meiningenschen und mecklenburgischen en dich muth sollen in Bern statlfinden. Damit stimmt Kriegsschiffe, ferner über den Orkan vom 15. Herrschaften und den Spitzen der Behörden em.] Fried die Angabe der Schweizer Blätter überein, daß bis 17. März, die Zustände in Apia, das Ver- pfangen. Bei der Fahrt durch die prachtvoll Inpfehl das Actenmaterial dem dortigen deutschen Ge- bot der Verabfolgung geistiger Getränke an geschmückten Straßen, in welchen die Gewerke, chult sandten vom eidgenössischen Bundesrath über- amerikanische Matrosen durch den Consul der[Vereine und die Studentenschaft mit Fahnen e b. geben worden sei. Der PetersburgerSwjet Vereinigten Staaten, die darauf bezügliche Be- Spalier bildeten, wurde das Kaiserpaar von der creil tadelt anläßlich des Falles Wohlgemuth erustlich kanntmachung des letzteren, sowie den Bericht zahlreich zusammengeströͤmten Bevölkerung enthu- Form

105