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N 1889. Jamstag den 2. Februar. N15.
Obberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo g 2 8 f und Freitag Abend een 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Annoncen: die einspaltige 1 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
55 Amtlicher Theil.
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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungs⸗Gesetzes. Friedberg den 29. Januar 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Auf verschiedene an uns gestellte Ersuchen um Zusendung von Anmeldungsformularien theilen wir Ihnen mit, daß solche auf Staatskosten nicht geliefert werden, sondern von dem zur Anmeldung Verpflichteten selbst beschafft werden müssen. Dieselben müssen dem§. 35 des Unfall— versicherungs⸗Gesetzes entsprechen und insbesondere im Unterschied zu den älteren Formularien(nach§. 11 des Unfallversicherungs-Gesetzes), die durch§. 35, pos. 4 des Unfallversicherungs-Gesetzes vorgeschriebene Rubrik(Beginn der Versicherungspflicht) enthalten. Sie können von der Buchdruckerei von Carl Bindernagel in Friedberg zu dem üblichen Formularienpreis geliefert werden. Dr. Braden.
Betreffend; Die Verwendung der Poltzeistrafdritttheile zur Remunerirung des Aufsichtspersonals. Friedberg den 31. Januar 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern die Säumigen an Erledigung unserer Verfügung vom 10. l. Mts.,— Kreisblatt Nr. 7— und erwarten solche binnen 3 Tagen unfehlbar. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Geflügelverein zu Worms, welcher beabsichtigt, im Monat März dieses Jahres eine Geflügel⸗Ausstellung abzuhalten und hiermit eine Verloosung von Geflügel und der Geflügelzucht dienenden Geräthen ꝛc. zu 9 verbinden, die Erlaubniß hierzu unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 6000 Loose à 30 Pf. ausgegeben werden dürfen und mindestens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich hat Großherzogliches Ministerium den Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet. Großherzogliches Kreisamt Friedberg
Friedberg den 30. Januar 1889. Dr. Braden.
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Betreffend: Die Feldbereinigung in Flur I., II., IV., V., VI. und VII. der Gemarkung Kloppenheim. J Nachdem der Gemeinderath zu Kloppenheim das rubr. Verfahren beantragt hat, solches von der Großherzoglichen oberen landwirthschaft⸗ lichen Behörde als zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der betheiligten Grundeigenthümer auf Samstag den 16. Februar l. Js, Vormittags von 10 bis 12 Uhr im Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Kloppenheim anberaumt.
Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevoll—
daß meine 1 e ö mächtigte abstimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen. ft in dem Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirkes wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen 1 im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt. 15 Nach⸗ 0 Friedberg den 28. Januar 1889. Der Vollzugs⸗Commissär für Feldbereinigung: 14 5 Dr. Wallau. — Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt. B ekanntmachung. — Die Großherzogliche obere landwirthschaftliche Behörde hat auf Antrag des Unterzeichneten auf Grund des Artikel 42 des Gesetzes vom 28. September 1887, die Anwendung des Artikel 33 J. c., betreffend das Schiedsgericht, auf das Feldbereinigungsverfahren in der Gemarkung ein Bonstadt für zweckmäßig erachtet. 5 1 5 Ich lade deßhalb sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der
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Vormittags von 11 bis 12 Uhr tellvertreters mit dem Bemerken ein, daß wählbar nur Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung:
Dr. Wallau.
Donnerstag den 14. Februar l. Js., auf dem Rathhause zu Bönstadt stattfindenden Wahl eines Schiedsrichters und dessen S ersonen sind, die bei rubricirtem Verfahren nicht betheiligt sind. Friedberg den 29. Januar 1889.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Ernannt und verpflichtet wurde: Heinrich Appel von Wölfersheim als Polizeidiener.
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Bekanntmachung. Betreffend: Die Ausstellung der deutschen landwirthschaftlichen Gesellschaft zu Magdeburg 1889.
Nachdem Seitens Großherzoglichen Ministeriums den landw. Vereinen des Großherzogthums der Betrag von 3600 Mark zur Ver⸗ um daraus Beihülfe an Landwirthe des Großherzogthums zu gewähren, welche die obige Ausstellung mit Vieh be⸗ ch erstreckt auf Uebernahme der Transportkosten, die Unfallversicherung und des Standgeldes, jedoch mit der Beschränkung, daß auf dieselbe nur von denjenigen Landwirthen Anspruch erhoben werden kann, welche die auszustellenden Thiere ssen, die aus einem Mitglied der Oberen landw. Behörde, einem Mitglied des Landesausschusses rständigen bestehen wird. gvieh) ausgestellt werden können und daß bezüglich dieser noch fernere Entschädigung
1 0 1 flügung gestellt worden ist, schicken wollen, bemerke ich, daß die Unterstützung si
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und einem von dem Unterzeichneten zu benennenden Sachve Dabei füge ich noch an, daß auch Zugochsen Zu renen Arbeitsverdienst gewährt werden kann. Anmeldungen oder weitere Anfragen bitte ich alsbald an mich zu Friedelhausen am 27. Januar 1889.
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Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
[Friedberg den 29. Dezember 1888.
und Curatoren im Amtsgerichts bezirk. es der Zinsenbeischreibung, unter Vorlage der
Betreffend: Das Vormundschaftswesen.[
Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Vormünder Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des Nachweis üchlein, bis längstens 1. Februar 1889 entgegen.
1 Einlageb Die für das Jahr 1889 zu stellenden Vormund
0 schaftsrechnungen sind längstens bis zum 30. April 1889 einzureichen. Nicht⸗ von 3 Mark zur Folge. Weber.
Sellheim.
einhaltung dieser Fristen hat unnachsichtlich eine Geldstrafe 1 1


