Ausgabe 
15.3.1888
 
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die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer dem wird gegen dieselben das im F. 48 der Ersatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen, oder in ihrer Gemeinde ge stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzu nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militär pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien

angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzcommission Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorge.

einzufinden. legen haben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzcommission un⸗

nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver

anlassung zu der Reclamation erst nach dem Ersatzgeschäft entstanden ist.

Mit dem Ersagzggeschaͤft ist die Classification der Reserve- und Landwehr⸗ mannschaften, der Ersatzreservisten, sowie der ausgebildeten Mann⸗ schaften des Landsturms zweiten Aufgebots(siehe Anmerkung) verbunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den obenbezeichneten 7 Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerb

lichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im

Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags ½ 1 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschaͤfts ein anständiges und ruhiges Ver halten beobachten.

Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzeommission des Kreises Friedberg.

Dr. Braden.

Anmerkung: Als ausgebildete Mannschaften sind zu betrachten: 1) Alle Ersatz Reservisten, welche geübt haben, 2) Ersatz-Rekruten, welche mindestens 1 Jahr activ gedient haben und 3) Einjährig-Freiwillige, welche mindestens neun Monate activ ge dient haben.

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Burgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Tommissariat Wickstadt.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur Ausführung kommen. Da es vorgekommen ist, daß Militärpflichtige, welche im Kreise Friedberg geboren sind, aber in Orten eines anderen Musterungsbezirkes sich aufhalten(als Gesellen, Commis, Dienstboten 2c), sonach in der Gemeinde ihres Auf enthaltsortes aumelde- und gestellungspflichtig sind, von Ihnen aber dennoch zur hiesigen Musterung und bezw. Aushebung vorgeladen wurden, weise ich Sie hierdurch wiederholt an, nur diejenigen Militärpflichtigen zur diesseitigen Musterung vorzuladen, welche sich in Ihren resp. Gemeinden thatsächlich und nicht etwa nur vorübergehend aufhalten.

Ebenso wollen Sie diejenigen Leute, welche in Orten anderer Musterungsbezirke geboren sind, sich aber in Gemeinden des Kreises Friedberg aufhalten und bis jetzt sich etwa zur Stammrolle Ihrer Gemeinde nicht gemeldet haben, da sie beabsichtigen, sich in ihrem Heimaths kreise zu stellen, anhalten, die Anmeldung noch nachträglich zu bewirken und dafür sorgen, daß dieselben auch hier zur Vorstellung kommen. Treten derartige Fälle ein, wollen Sie Nachtrags-Stammrolle aufstellen und diese mit den betreffenden Geburts- oder Loosungsscheinen sofort

auher einsenden. Die Geburtslisten zu den Stammrollen der drei letzten Jahre(1886,

Ersatzgeschäft mitzubringen.

Bekanntmachung.

1887 und 1888) sind zum Dr. Braden.

Obstbaukursus an der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1888 betreffend.

Zur Ausbildung tüchtiger Obstbaumwärter soll auch im laufenden Jahre ein Obstbaukursus hier abgehalten werden. 8 Wochen dauern, von welchen fünf auf die Zeit vom 5. April bis 9. Mai, drei in den August fallen.

Derselbe wird Der Unterricht umfaßt: Geschaͤfts⸗

Aufsätze und geschäftliche Berechnungen, Grundzüge des Pflanzenlebens, Obstbaulehre, Obstkunde und praktische Uebungen. Er wird durch eine

reiche Sammlung der besten Lehrmittel und Werkzeuge unterstützt.

logischen Garten hiesiger Ackerbauschule und an

anderen Baumpflanzungen statt.

Die praktischen Uebungen finden planmäßig in dem hierzu bestimmten pomo Außerdem werden Excursionen nach benachbarten Baumanlagen

und Baumschulen unternommen. Der Unterricht ist unentgeltlich, fuͤr Kost und Wohnung haben die Schüler dagegen selbst zu sorgen. Anmel

dungen sind baldmöglichst, spätestens aber bis Ende d. Mts. an Landwirthschaftslehrer Dr. Tobisch hier einzureichen.

Anmeldungen bei den

landwirthschaftlichen Bezirksvereinen und Großherzoglichen Bürgermeistereien bitten wir, uns gefalligst übermitteln zu wollen.

Friedberg den 4. Marz 1888.

Samstag den 17. d. Mts., 3 Uhr Nachmittags, findet imHessischen Hof landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg statt, in welcher Herr Landwirth Zu zahlreichem Besuch ladet freundlichst ein

des Milchviehes halten wird.

Sonntag den 18. März, Nachmittags 3 Uhr des landw. Bezirks-Vereins Friedberg statt, in welcher Zu zahlreichem Besuch ladet freundlichst

halten wird.

Erledigung. Mein unterm 14. Februar erfolgtes Ausschreiben gegen Ludwig Karl von Trais

Friedberg den 10. März 1888.

Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

ein

Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.

zu Butzbach eine Versammlung der Sektion Butzbach des schaftslehrer Lemke aus Friedberg einen Vortrag über die Fütterung

Der Sektionsdirektor: Hechler.

findet auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben eine Versammlung der Sektion Vilbel Herr Landwirthschaftslehrer Lemke einen Vortrag über künstliche Düngung

Der Sektions-Direktor: Stahl.

Münzenberg wird als erledigt zurückgenommen.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Kolb.

DerReichsanzeiger bringt folgenden Er laß Sr. Majestät des Kaisers und Königs an den Reichskanzler und Präsidenten des Staats Ministeriums.Mein lieber Fürst! Bei dem Antritte meiner Regierung ist es mir ein Be dürfniß, mich an Sie, den langjährigen vielbe währten ersten Diener meines in Gott ruhenden Herrn Vaters zu wenden. Sie sind der treue und muthvolle Rathgeber gewesen, der den Zielen seiner Politik die Form gegeben und deren erfolgreiche Durchführung gesichert hat. Ihnen bin ich und bleibt mein Haus zu warmem Dank verpflichtet. Sie haben daher ein Recht, vor Allem zu wissen, welches die Gesichtspunkte

sind, die für die Haltung meiner Regierung maßgebend sein sollen. Die Verfassungs- und Rechts⸗ Ordnungen des Reiches und Preußens müssen vor Allem in der Ehrfurcht und in den Sitten der Nation sich befestigen. Es sind daher die Erschütterungen möglichst zu vermeiden, welche häufiger Wechsel der Staatsein richtungen und Gesetze veranlaßt. Die Forderung der Aufgaben der Reichsregierung muß die festen Grundlagen unberührt lassen, auf denen bisher der preußische Staat sicher geruht hat. Im Reiche sind die verfassungsmäßigen Rechte aller verbündeten Re gierungen ebenso gewissenhaft zu achten, wie die des Reichstags; aber von beiden ist eine gleiche

Achtung der Rechte des Kaisers zu erheischen, Dabei ist im Auge zu behalten, daß diese gegen seitigen Rechte nur zur Hebung der öffentlichen Wohlfahrt dienen sollen, welche das oberste Ge setz bleibt, und daß neu hervortretenden, un zweifelhaften nationalen Bedürfnissen stets in vollem Maße Genüge geleistet werden muß. Die nothwendigste und sicherste Bürgschaft für ungestörte Förderung dieser Aufgaben sehe ich in der ungeschwächten Erhaltung der Wehrkraft des Landes, meines erprobten Heeres und der aufblühenden Marine, der durch Gewinnung überseeischer Besitzungen ernste Pflichten er wachsen sind. Beide müssen jederzeit auf der

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