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— E. 0 1888. Donnerstag den 15. März. 32. 1 igsten g 7 0 unechten Doth 2 10 0 3 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch f 1 4 Erscheint dreimal wöchentlich d zwar Dienstag, * Serie 90 und reitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 8 7 e tenstag r, 0 ö 0 N 2 deuschir Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 uf Annoncen von Abeh 5 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. f kuedochirm— 8 5 8 ö Abe N 2* 1388 5* J 6, 0. 4 1 n Proclamation des Kaisers und Königs Friedrich lll. a en An mein Volk! 9 leder 5 Aus seinem glorreichen Leben schied der Kaiser. In dem vielgeliebten Vater, den ich beweine, und um den mit mir mein königliches 5
Haus in tiefstem Schmerze trauert, verlor Preußens Volk seinen ruhmgekrönten König, die deutsche Nation den Gründer ihrer Einigung, das 4 wiedererstandene Reich den ersten deutschen Kaiser! Unzertrennlich wird sein hehrer Name verbunden bleiben mit aller Größe des deutschen 1 Vaterlandes, in dessen Neubegründung die ausdauernde Arbeit von Preußens Volk und Fürsten ihren schönsten Lohn gefunden hat. Indem J König Wilhelm mit nie ermüdender landesväterlicher Fürsorge das preußische Heer auf die Hohe seines ernsten Berufes erhob, legte er den 1
sicheren Grund zu den unter seiner Fübrung errungenen Siegen der deutschen Waffen, aus denen die nationale Einigung hervorging. Er 2 sicherte dadurch dem Reiche eine Machtstellung, wie sie bis dahin jedes deutsche Herz ersehnt, aber kaum zu erhoffen gewagt hatte, und was 2 er in heißem, opfervollem Kampfe seinem Volke errungen, das war ihm beschieden, durch lange Friedensarbeit mühevoller Regierungsjahre 1 Schulen zu befestigen und segensreich zu fordern. Sicher, in seiner eigenen Kraft ruhend, steht Deutschland geachtet im Nathe der Volker und begebrt ö er. nur, des Gewonnenen in friedlicher Entwickelung froh zu werden. Daß dem so ist, verdanken wir Kaiser Wilhelm, seiner nie wankenden Pflichttreue, seiner unablaͤssigen nur dem Woble des Vaterlandes gewidmeten Thaͤtigkeit, gestützt auf die von dem preußischen Volke unwandelbar ö
ze und gib bewiesene, und von allen deutschen Stämmen getheilte, opferfreudige Hingebung. Auf mich sind nunmehr alle Rechte und Pflichten übergegangen, wrgebstbäumen. die mit der Krone meines Hauses verbunden sind, und welche ich in der Zeit, die nach Gottes Willen meiner Regierung beschieden sein mag,
— 1⁶ getreulich wahrzunehmen entschlossen bin. Durchdrungen von der Groͤße meiner Aufgabe, wird es mein ganzes Bestreben sein, das Werk in * 5 dem Sinne fortzuführen, in dem es begründet wurde, Deutschland zu einem Horte des Friedens zu machen und in Uebereinstimmung mit den I verbündeten Regierungen sowie mit den verfassungsmäßigen Organen des Reiches wie Preußens die Wohlfahrt des deutschen Landes zu pflegen. 4 Meinem getreuen Volke, das durch eine Jahrhunderte lange Geschichte in guten wie schweren Tagen zu meinem Hause gestanden, bringe ich ö „ mein rückhaltloses Vertrauen entgegen. Denn ich bin überzeugt, daß auf dem Grunde der untrennbaren Verbindung von Fuͤrst und Volk, 0
welche, unabhängig von jeglicher Veranderung im Staatenleben, das unvergaͤngliche Erbe des Hohenzollernstammes bildet, meine Krone allezeit
Butzbach ebenso sicher ruht, wie das Gedeihen des Landes, zu dessen Retzierung ich nunmehr berufen bin, und dem ich gelobe, ein gerechter, und in Freud' — wie Leid ein treuer König zu sein. Gott wolle mir seinen Segen und Kraft zu diesem Werke geben, dem fortan mein Leben geweiht ist! 1 Berlin den 12. März 1888. Friedrich III. 997 f 5 „ f Amtlicher Theil. bee 2 5 Betreffend: Das Ableben Seiner Majestät des Deutschen Kalsers und Königs von Preußen Wilhelm J. Friedberg am 14. März 1888. 8 2 N Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. „ 8 Die oberste Schulbehörde hat mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Junern und der Justiz bestimmt, daß am Tage der
Beisetzung der Leiche des höͤchstseligen Kaisers Wilhelm, welche nach der bis jetzt getroffenen Anordnung auf Freitag den 16. 1 Mts. festgesetzt ist, in allen öffentlichen Schulen und Lehranstalten des Großherzogthums der eigentliche Unterricht ausgesetzt und dagegen zu der nach den öͤrt—
lichen Verhältnissen geeigneten Stunde
eine Gedachtnißfeier abgehalten wird, bei welcher den Schülern die hohen Tugenden des großen Kaisers
N e und die Wohlthaten und Segnungen, welche das Deutsche Vaterlapd Ihm zu danken hat, in entsprechender Weise vor Augen geführt werden. N g W. 9 11 Au 0.
oN Sie wollen also obne Verzug Ihre Lehrer bezw. Oberlehrer hiernach bedeuten und in zwei- und mehrklassigen Schulen womöglich diese 71 7 Feier mit sämmtlichen Schülern(etwa ohne die Kleinen!) in einem Saale abhalten lassen. Dr. Braden. 1 betreffend: Das Militär⸗Ersaßgeschäft pro 1888.. N g N Friedberg den 14. Marz 1888. E 1 Bekanntmachung. 3 1 Das diesjährige Musterungsgeschaft wird für den diesseitigen Kreis Mittwoch den 11. April l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der ö
5* zu Friedberg im Rathhaussaale Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Mörlen, Ober-Rosbach,
f 11 in folgender Weise vorgenommen: Ober⸗Woͤllstadt, Ockstadt, Okarben und Oppershofen.
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iaplalt,
Dienstag den 3. April 1 J., Vormittags 9 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim und Bauerubeim.
N Mittwoch den 4. April l J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Beienheim, Bodenrod, Bön— stadt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg Grafenrode und Butzbach—
Donnerstag den 5. Aptil l J., Vormittags s Uhr, Musterung
Donnerstag den 12. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflicheigen aus den Gemeinden: Ossenheim, Ostheim, Petter— weil, Pohl Goͤns, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg und Rodheim.
Freitag den 13 April l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Roͤdgen, Schwalheim, Soöͤdel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel, aus
der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1866 und 1867
Trolloir- der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Dorheim Dorn Assenbeim, geborenen Militärpflichtigen. f U. I. f Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H. und Friedberg, aus Samstag den 14. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der „aue der Gemeinde Friedberg jedoch nur die im Jahre 1866 geborenen[Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel— und zwar die im a Militär pflichtigen. Jahre 1868 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen— ferner und Grb- Freitag den 6. April l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wick—
Milnärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg— und zwar die in stadt, Wisselsheim, Woͤlfersheim und Wohnbach.
N den Jahren 1867 und 1868 in dieser Gemeinde geborenen Militär— Montag den 16. April l. J, Vormittags 8 Uhr, a boflichtigen— ferner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: im Rathhausfsaale zu Friedberg Looszie hung sämmtlicher och ö Gambach, Griedel und Groß Karben. Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1868.
inge r. Main.
Samstag den 7. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Gons und Klein-Karben.
Montag den 9. April l. J., Vormittags s Uhr, Musterung der
Meilitärpflichtigen aus den Gemeinden: Kloppenheim, Langenhain mit
Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach und Nieder-Florstadt—
Dienstag den 10 April l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militaͤrpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder Weisel, Nieder-Woͤllstadt, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach und Ober⸗PFlorstadt.
In den genannten Musterungs Terminen haben sich saͤmmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1868— mit Ausnahme der zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ hoben wird— sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahr— gänge, welche bis jetzt eine definitive Eutscheidung noch nicht erbalten haben, pünktlich, nuͤchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Fur Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach§. 65 der Ersatzordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzeommission


