Ausgabe 
7.6.1888
 
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als im Lauf dieses Jahres ausgeschieden zu behandeln und beim Ein trag in den Spalten 2 und 3 ü der neuen Uebersichten hiernach mitzu rechnen. Ganz entsprechend verhält es sich mit dem Eintritt von Mit⸗ gliedern. Hat also z. B. in Spalte 6 der Uebersicht für 1886 die Zahl 8 gestanden, so kann in Spalte 2 der neuen Uebersicht auch nichts annderes als nur8 stehen.

3. Wenn man die Zahl der Mitglieder bei Beginn des Jahres (Spalte 2) mit der Zahl der im Lauf des Jahres Eingetreten(Spalte 3) zusammenzählt und davon die Zahl der im Lauf des Jahres Ausge schiedenen(Spalte 4) abzieht, so muß man die Zahl der Mitglieder am Schluß des Jahres(Spalte 6) erhalten.

4. In der Zahl der im Lauf des Jahres ausgeschiedenen Mit glieder, Spalte 4(Im Ganzen), ist die Zahl der Gestorbenen (Spalte 5) enthalten,

5. Sehr vielfach ist die Ueberschrift von Spalte 7 mißverstanden worden. Es sind hier nicht diejenigen aufzuführen, welche kraft Gesetzes, sondern diejenigen, welche im Gegensatz dazu nur nach dem Kassen⸗ statut versicherungspflichtig sind. Dies sind im Kreis Fried⸗ berg nur die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter in den Bezirken

Vermächtnissen u. dgl. herrührt. Aus Mitgliederbeiträgen kann dem selben nie etwas zugehen. Der für das Stammvermögen vorgesehene! Raum wird darum regelmäßig leer zu bleiben haben. 1 8. Hinter den Worten:Am Schlusse des Vorjahres betrug der! Reservefond ist genau der Betrag aufzuführen, welcher in dem Vermögensausweis des Vorjahres(1886) unten als Bestand des Re⸗ servefonds angegeben war. 1 9. Was dem Reservefondim Lauf des Jahres zugeführt wird, kann nur der etwaigen Mehreinnahme entnommen werden. Diese. Zuführung darf deßhalb nie mehr betragen, als im Abschluß der Betriebsrechnung als Mehreinnahme erscheint. 10. Der Kassenvorrath(Einnahme Spalte 1) wird viel fach mit dem Reservefond verwechselt. Derselbe ist jedoch von diesem grundverschieden. Kassenvorrath wird derjenige Theil der Mehreinnahme des Vorjahres(1886), welcher nicht in diesem dem Reservefond zugeführt worden ist. Wenn also im Vor jahr eine Mehreinnahme nicht vorhanden oder dieselbe ganz dem Reserve fond zugeführt worden war, so kann als Kassenvorrath nichts erscheinen. Umgekehrt muß die ganze Mehreinnahme des Vorjahres als Kassenvor

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der vier Bezirkskrankenkassen Assenheim, Groß-Karben, Reichelsheim rath aufgeführt werden, wenn von derselben nichts dem Reservefond Au und Vilbel. Hieraus folgt, daß die Spalte 7 meist wird leer bleiben zugeführt wurde. 38. Sept müssen. Eine Zahl kann darin nur bei den vier Bezirkskrankenkassen 11. Verwaltungskosten(Ausgaben Spalte 11) können bei nige de! und bei den im Bezirk derselben gelegenen Hülfskassen erscheinen. Diese der Gemeindekrankenversicherung nicht vorkommen, weil nach§. 9, Abs. 3[chen Bt Zahl wird aber zusammen mit derjenigen in Spalte 8 nie die Zahl des Krankenversicherungsgesetzes die Gemeinde die Verwaltung der Ge,] nah en in Spalte 6 ausmachen; die Letztere wird vielmehr größer sein um die meindekrankenkasse unentgeltlich zu führen hat. Intsger Zahl derjenigen, welche kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Sie wollen an der Hand der obigen Bemerkungen die Ihnen beisehend c. Zu Formular II.: übersandten Uebersichten und Rechnungsabschlüsse sofort einer Prüfung] perden 6. Im Abschluß der Betriebsrechnung muß als Einnahme genau und entsprechenden Berichtigung unterziehen. Wo es erforderlich er D die Summe erscheinen, welche sich ergibt, wenn man die Zahlen in schien sind die betr. Uebersichten und Abschlüsse für das Jahr 1886 zur. saͤmmtlichen Spalten derEinnahme zusammenzählt. Das Ent-[Vergleichung beigefügt worden. Die Rücksendung erwarten wir um[ porben, sprechende gilt von der Ausgabe. gehend und spätestens bis zum 12. l. Mts. tationsv 7. Stammvermögen ist nur, was von besonderen Stiftungen, Dr. Braden. I pprf . N u erwi Betreffend: Die von den Gemeinden für die 1887/88 Holzsamensendungen zu leistenden Ersatzzahlungen. Friedberg den 4. Juni 1888. 5 2 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg e sche an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und die Markvorstände. F Mit Bezug auf die nachstehend abgedruckte Zusammenstellung der Holzsamen-Abgaben für die Communal-Waldungen im Jahre 1887/88,. de beauftragen wir Sie, die zur Auszahlung der Kostenantheile Ihrer Gemeinden ꝛc. erforderliche Ausgabedecretur auf die Gemeindekasse ꝛc. zu ertheilen. ed Dr. Braden. 5 f Zusammenstellung at der Holzsamen-Abgaben aus Großherzoglichem Magazin für die Communal-Waldungen im Jahr 1887/88. A buch 8 5 5. 7 Samenmenge. 25 1 gewis Nm een 3 eee 9 155 Nadelholz(Kilogramm). Laubholz(Kilogramm). Geldbetrag ales 55 e f 2 f sim Einzelnen für jede] mäßig der des des 2 1 5 2 8 Gemeinde. N 1 zußern Gemeinde. Fo rst s. 1 8 85 85 8 8 8 88 S 11 5 1 10 Bönstadt Friedberg Friedberg 16 5. 50 baben, Büdes heim N. 3 5 31 Vorau Groß⸗Karben.. 10 1 2 2. 31 N Heldenbergen 9 19 0 f Klein⸗Karben 12 11 1 8 37 ihre 9 Nieder⸗Florstadt 15. 5 5 66 Erb⸗ 0 Ober⸗Florstadt 8 28 Stammheim 10 1. Butzbach. 2 1 Mark Rockenberg.* Pöhl⸗Göns 0 e 2 25. Södel 5. 5 5 855 5 9 Wohnbach 5 1 1.. Wölfersheim 220 10. 258. 2 1 f Bodenrod 1 1 55 2 85 2 15 J Fauerbach v. d. H. 1 1 2 12.. 2 9 für de Hoch-Weisel e 20 7 1 6 Langenhain 8 751 bone Masbach V ben Muͤnster 2 1. 2 5 1 hunde Nieder⸗Weisel 4 30 20 1 3 5 2 und 9 Ostheim 8 2 1 32 6 Beienheim 1 2 5 1 den d Reichelsheim V e 9 Petterwell 8 9 8* 5 1 sud g Ober⸗Erlenbach 9. 2 5 1 dreier Mark Trals⸗Münzenberg 2 2 10 12 2 f 9 Darmstadt den 24. Mai 1888. Buchhaltung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen. Lohrum. Mat Betreffend: Das Bettler- und Vaganten-Wesen. Friedberg den 5. Juni 1888. Mui Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 a Es haben sich in letzterer Zeit die Klagen über Belästigungen des Publicums durch Bettler und Vagabunden auffallend gemehrt und 3 gibt uns dies Veranlassung, Sie zu beauftragen, Ihr Polizeipersonal anzuhalten, diesem Unwesen durch Verhaftung und Veranzeigung aller den 1 in den Orten sich herumtreibenden Bettler und Landstreicher energisch entgegenzutreten. Namentlich wollen Sie Ihren Polizeibediensteten eröffnen, 0 8 daß wir bei Vertheilung der Remunerationen in erster Linie Diejenigen berücksichtigen werden, die sich in dieser Beziehung einer gewissenhaften in en und strengen Dienstführung befleißigt haben und werden wir hierüber ganz spezielle Erhebungen anstellen. Dr. Braden. b 5 fl An die Großherzoglichen Gendarmerie-Stationen des Kreises. a Indem wir Sie auf das vorstehende an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises erlassene Ausschreiben verweisen, bemerken wir Ihnen, a

daß wir großen Werth darauf legen, daß die Ortspolizeibehörden in der Bekämpfung des Bettlerunwesens so viel wie möglich von der Groß⸗ g

herzoglichen Gendarmerie unterstützt werden.

Sie werden sich hiernach bemessen.

Dr. Braden.