Ausgabe 
7.6.1888
 
Einzelbild herunterladen

inden

ruagel.

ä

2

rr

9

9

1888.

Bonnerstag den 7. Zuni.

. 66.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis

7735. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Friedberg. Donnerstag und Samstag.

Annoncen: die einspaltige Petit,

die N zeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Betreffend: Das Ober⸗Ersatzgeschäft pro 1888. Der Cioilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet nach dem untenstehenden Reiseplan am 19., 20., 21. und 22. Juni l. J. in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt.

Hierbei haben zu erscheinen:

1. die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Einjährig Freiwilligen;

2. sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz Com- mission Friedberg oder von fremden Ersatz-Commissionen gemusterten, inzwischen in den Kreis Friedberg Verzogenen, Militäpflirchtigen, daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurückgestellt worden sind. Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den

Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die

gebenen Stunde erscheinen. Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz

Commission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungs

bezirk verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken gemusterten

in Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon sofort

2

anher Anzeige erstatten.

g Bei Zugängen ist der Loosungsschein des Betreffenden der Anzeige beizulegen.

§. 24. 7) Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden nicht puͤnktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu drei Tagen zu be strafen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung (F. 65) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder holt erfolgt, so können sie als unsichere Dienstpflichtige(8 65, 3) behandelt werden. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 23.

65. 3) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem von den Exrsatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschienen und denen

selben reinlich und sämmtlich präeis zu der in der Ladung ange-

präcis zu der Stunde, auf

Deutsche We

Amtlicher Theil.

Friedberg den 30. Mai 1888.

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betr. Militärpflichtigen bedeuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestimmungen be merkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf auf werksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den ge⸗ nannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Ge meinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzeommission vorzulegenden Reclamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reclamirten in der Reihenfolge der betr. Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Recla⸗ mationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betr. Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags welche der Militärpflichtige geladen ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.

Dr. Braden.

hrordnung.

deßhalb von den Ober Ersatzeommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden sind R M. G. 33. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommi sionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumnisse in böslicher Absicht oder wlederholt erfolgt sind. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbe hörden als unsichere Dienpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Land⸗ wehr⸗ Bezirks Commandeure dem nächsten Infanterle Truppentheil oder Marinetheil überwiesen werden.(§. 67, 3). R. M. G.§. 30, 4b und 7. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militärpflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R M. G. 8. 33.

Neiseplan

für das Aushebungsgeschäft der 49. Infanterie-Brigade für 1888.

Betreffend: Die Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes,

und an die Vorstände der eingese

a Bei der Prüfung der rubricirten Uebersichten und Abschlüsse hat sich eine große Zahl von Anständen ergeben, welche vor der Einsendung an das Kaiserlich statistische Amt beseitigt werden müssen. Zu diesem Zweck sind in dem einen Exemplar der Uebersichten und Abschlüsse die fehlerhaften oder unklaren Stellen durch Zeichen oder Bemerkungen kenntlich gemacht. Die Uebersichten ꝛc. werden, soweit sie der Correctur bedürfen, Ihnen unterm Heutigen ohne besondere Verfügung zugehen, damit Sie die vorhandenen Fehler sofort berichtigen und die fraglichen Actenstücke sodann umgehend an uns zurücksenden. Die Bleistiftzeichen und Bemerkungen unseres Referenten sind nicht zu beseitigen, son⸗ dern, wenn nöthig, einfach darüber hin zu schreiben. Wir führen nun im Folgenden die Punkte an, bezüglich deren, wie wir aus den eingesandten Uebersichten und Rechnungsabschlüssen gesehen haben, die meiste Unklarheit herrscht.

hier die von den Gemeinde-Krankenversicherungen und Krankenkassen zu liefernden Uebersichten und Rechnungsabschlüsse. ö Syei Tri 0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Orte mit Gemeinde-Krankenversicherung, an die Vorstände der hriebenen Hülfskassen des Kreises.

. 7 Datum. Wochentag 5 Ort 1 Reisetour und Angabe der Dienstverrichtungen. 8 1 und Beginn des Geschäfts. des Geschäfts. a 5 Monat. Tag. J 5 dc. 2e. N Juni 19. Dienstag, Uhr Morgens, Friedberg Liste B b, Ga b e, D, Beilagen 13, Felddienstunfähige, Invaliden. 13232 20.] Mittwoch, Uhr Morgens, 5 Liste E. 1

5 21.] Donnerstag, Uhr Morgens, 5 Liste E 55 9 22 Freitag, Uhr Morgens, 5 Liste E. Reise nach Lich.

2c. 0.

Friedberg am 5. Juni 1888.

gemeinschaftlichen Orctskrankenkassen

a. Im Allgemeinen ist zu bemerken:. 1. Fast alle Uebersichten ze. sind ohne U uterschrift eingelangt. Dieselben sind von dem Kassenvorsitzenden bezw. bei der Gemeinde Krankenversicherung von dem Großh. Bürgermeister zu unterschreiben. b. Zu Formular J.: a g 2. In Spalte 2Zahl der Mitglieder bei Beginn des Jahres muß unter allen Umständen die Zahl erscheinen, welche im Vorjahr (1886) in Spalte 6Zahl der Mitglieder am Schluß des Jahres a. Im Ganzen gestanden hat. Denn es scheidet kein Mitglied genau im Zeitpunkt der Jahreswende aus, sondern entweder vor oder nach dem Jahresschluß. Im ersteren Fall wäre das Ausscheiden eines Mit gliedes in Spalte 3 und dementsprechend auch in Spalte 6 der Ueber. sicht des Vorjahres(1886) zu wahren gewesen. Im. letzteren Fall ist der Betreffende noch als Mitglied bei Beginn des Jahres 1887 und