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0 1887. Donnerstag den 17. März. N 33
Obberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch Kreis 5 1 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
1 N 1 Innoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von det auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. „ An die Bewohner Friedbergs und der Umgegend! 0 Zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kalsers Wilnelm fiadet Dienstag den 22. März c., Nachmittags 1 Uhr, * n Hotel Trapp dahier ein Festmahl statt, zu welchem die Bewohner der Stadt Friedberg und der Umgegend hierdurch freundlichst eingeladen 0 verden. Auswaͤrtige, sowie solche hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden 1 erbeten bis zum 20. c. ihre Anmeldungen im Hötel Trapp zu machen. Die Bewohner der Stadt Friedberg werden ersucht, durch Schmücken Wirtin, drer Häuser zur Feier des Tages mitzuwirken. In Auftrag des Comits's: * Greg Friedberg den 14. Marz 1887. Winter, 4 12** 1 Major z. D. und Bezirks⸗Commandeur. 97 5 berei un Einladung.
1 Zur Feier des 90. Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers Wilnelm findet Dienstag den 22. Maͤrz l. J., Nachmittags el„ Uhr, im Restaurationszimmer des neuen Kurhauses dahier ein Festessen statt, zu welchem patriotische Manner von Stadt und Land hierdurch 1 a 5 N 00 5 i 5 8 5 0 N 0. hach, Leeundlichst eingeladen werden. Der Preis des trockenen Couverts ist auf 2 Mark festgesetzt. Auswärtige, sowie solche hiesige C nwohner,
elchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden gebeten sich bei Herrn Restaurateur Thielemann dahier , zzumelden. Gleichzeitig erlaubt man sich zu dem am Abend desselben Tages um 8 Uhr ebenfalls im neuen Kurhause stattfindenden Festbankett, 1 N ei welchem die Feuerwehrkapelle und die hiesigen Gesangvereine intoniren, ergebenst einzuladen Bad-Nauheim den 15. März 1887 Das Festcomité an a Amtlicher Theil. Der Geflügelzucht⸗Verein zu Worms beabsichtigt im Monat April d. J. eine Geflügel-Ausstellung abzuhalten und hiermit eine Verloofi von Geflügel und der eflügelzucht dienenden Geräthen ꝛc. zu verbinden. Großherzogliches Ministerlum des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltr dieset r erloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 60 Loose a! fennig ausgegeben werden dürfen und mindestens o des ruttoerlöses aus dem Lsrkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großberzogthum gestattet Letreffend: Ausleihungen von Kapltalten Friedberg den 14. März 1887.
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Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die Kirchen- und Schulvorstäude und die Vorstaͤnde von-Seftungsfonds 1c. des Kreises.
Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großh. Ministerkums des Innern und der Justiz vom 28. v. Mis. zu Nr. M. J 4273 — Nr. 2 des Amtsblatts— bringen wir andurch zu Ihrer Keuntniß und empfehlen dessen Beachtung bei Kapitalausleihungen Ur. Braden. zu Nr. M. J. 4273. 2. Durden f— detreffend: Ausleibung von Kapitalien. 5 F
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter
Die Civil⸗Prozeß Ordnung§ 702 Nr. 5 läßt Zwangsvollstreckungen aus Urkunden zu, welche von einem deutschen Gerichte oder von inem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbesugntsse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind, sofern die Urkunde über en Anspruch errichtet ist, welcher die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand hat, und der Schuldner sich in der Urkunde der dortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Eine solche Erklärung, ordnungsmäßig in die über Darlehen errichteten Schuld- und Pfand— drschreibungen aufgenommen, erspart, wenn es zur Beitreibung von Zinsen oder Haupktgeld kommen muß, zuvoriges Vorgehen im Mahnver— schren oder auf dem Weg der förmlichen Klage und damit Ausschub und Kosten. Es ist deßhalb dringend zu wünschen, daß bei allen neuen wothekarischen Ausleihungen die sich Verpflichtenden, insbesondere der Anleiher und seine Frau, in der desfallsigen Schuldurkunde erklaren, dßß sie im Fall des Verzugs sich der sofortigen Zwangsvollstreckung gemäß Civil-Prozeß Ordnung§. 702 Nr. 5 unterwerfen, und beauftragen un Sie, die Gemeinde-, Kirchen- und Schulvorstände hiernach zu bedeuten und darauf zu achten, daß bei Ausleihung auf Hypotheken dem— mäß verfahren wird. In den Provinzen Starkenburg und Oberhessen ist noch weiter zu beachten, daß die betreffende Urkunde von dem Cericht zu errichten ist, also nicht von Richter oder Gerichtsschreiber, sondern von beiden zusammen.
Finger. Achenbach.
Bekanntmachung. Auf Kosten der Kreiskasse des Kreises Friedberg sollen drei seither im Versorgungshaus zu Friedberg untergebrachte ältere Maͤnner, zen denen zwei zu leichteren landwirthschaftlichen Arbeiten fähig sind, in Pflege gegeben werden. Personen, welche zur Aufnahme der Hülfs— scpürftigen geneigt sind, wollen ihre Anmeldungen nebst Pfleggeldforderung bei der Buͤrgermetsterei ihres Wohnorts einreichen. Die Großher—
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wlichen Bürgermeistereien wollen die Anmeldungen mit Bericht über Qualifikation, Leumund und Familienverhältulsse der Aumeldenden an us einsenden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 15. März 1887. Dr. Braden. Deutsches Reich. nichten über das Befinden des Kronprinzen, welche Etats erledigt. Beim Etat des Relchsschatzamtes tadelt
i 155 n 95 b. Mir be verme Silberverkäufe und daß Darmstadt. Der Gerichtsvollzieher Aspirant in Umlauf gesetzt werden, sind ganz haltlos. Der. 75 n 1 l*—— g 7. Je 88— Mill. Le che e zu enig Saubach aus Wörrstadt wurde zum Gerichts- Kronprinz leidet an starker Erkaͤltung, hat je⸗ f ausgeprägt worden selen. Staalssceretär Jabo bi er olzieher zu Alzey ernannt. doch heute Audienzen ertheilt und sich dabei wiedert, die Silberverkäufe erfolgten, als der 3 sebr l 5 1 N* 0 ückgegang ei eiterer Rückgan; 1befürcht Berlin, 15. Marz. Der Kaiser wird auff lebhaft unterhalten. mag gangen 8 45 Aang N. 75 1 8 M 1 1 7 0 f be e Auspräßg g von S zen ging Mrathen der Aerzte am 22. Marz nur die—, Dem Bundesrathe ist ein Autrag des Resierung bis zu der durch das Ergebniß der Volks F ückwünsche der königl Familie und der fürst— Reichskanzlers zugegangen, wonach§ 2 des zählung gezogenen Grenze. Wenn eln Bedürfgiß vor hen Gäste entgegennehmen. Der Empfang der Nahrungsmittelgesetzes dahin geändert werden] banden, könne sosort ene weitere Ausprägung erfolgen Uaschafter, der Generalität und der Mintstersoll, daß die Kosten, welche aus der polizeilich. 16. 1— e e 8 n fort. Der Kalser wird an seinem Geburtstage veranlaßten Untersuchung von Nahrungsmitteln wurd auf Antrag MIquels eine ar Bug ba ch wi
25 ö a. g N on de Verklagte be 0 tige Entscheidung getroffen, nämlich die Beibehaltung „85 Mitgliedern souveräner Haͤuser, die eutstehen, von dem Verklagten bezahlt werden s der dortigen Garnison
ußischen Prinzen mit inbegriffen, umgeben sollen, falls eine Verurtheilung desselben auf Grund— Die Commission des Herrenhauses hat (Das Gesolge der auswärtigen Fürstlich-[der§§ 1014 des Nahrungsmittelgesetzes erfolgt. die zweite Lesung der kirchenpolitischen Vorlage den dürfte 350 Personen zahlen. Von Seiten. 4% März. Relchstag. Das Marinepenslons⸗ beendet; sie nahm die Anträge des Bischofs
gesetz wird nach dem Fr. J. in zwelter Lesung ohne Er 5 f as Spenden von Sakra örterung angenommen. Nach wenig erheblicher Debatte Kopp an, wonach das Spenden von Sakre
wird die zwelte Lesung des Marine Etats und des Jusiiz menten und das Messelesen überhaupt den
e itallenischen Hofes kommt Prinz Amadeus, seizog von Aosta. Die beunruhigenden Nach—
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