Ausgabe 
27.6.1885
 
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schäftigt. Dagegen ist die Versicherungspflicht begründet, wenn ein Familienange⸗ hoͤriger des Unternehmers als Gehülfe, Lehrling oder sonstiger Arbeiter in dem Be⸗ triebe beschäftigt wird, mit Ausnahme der Beschäftigung der Ehefrau, welche niemals als eine von ihrem Ehemanne beschäftigte Arbeiterin gilt. Im Uebrigen ist die An⸗ meldungspflicht weder von der Zahl der in dem Betriebe beschäftigten Arbeiter, noch von der Art desselben(Handbetrieb, Motorenbetrieb ꝛc.) abhänglg.

7) Zur Anmeldung verpflichtet ist der Unternehmer des Betriebes oder sein gesetzlicher Vertreter. Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung der Be⸗ trieb erfolgt, demnach bei verpachteten Betrieben der Pächter, bei Betrieben, welche im Nießbrauch besessen werden, der Nießbraucher. Für die Anmeldungspflicht ist es einflußlos, ob der Betrieb im Besitze von physischen oder juristischen Personen des Reichs, eines Bundesstaates, eines Communalverbandes, oder einer Privatperson ist (vorbehaltlich der zu Ziffer 1 hinsichtlich der vom Reiche oder von einem Bundes staate verwalteten Eisenbahnen ze. gemachten Ausnahme).

8) Die unter das neue Gesetz fallenden Betriebe sind auch dann anzumelden, wenn sie in Gemäßheit des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 schon früher angemeldet worden waren, z. B. Eisenbahn⸗Reparaturwerkstätten, mit Motoren be⸗ triebene Aufzuͤge in Speichern und Kellereten, Dampfkrahnbetriebe auf Packhöfen. In solchen Fällen ist in der neuen Anmeldung auf die frühere Anmeldung Bezug zu nehmen.

9) Bei der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichnen. Umfaßt ein Betrieb wesentliche Bestandtbeile verschiedenartiger Gewerbezweige, z. B. Speditions- und Fuhrwerksbetrieb, so sind die sämmtlichen Bestandthelle anzugeben, dabei der Hauptbetrieb besonders hervorzuheben.

10) Die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten versicher⸗ ungspflichtigen Personen muß in der Anmeldung angegeben werden, einerlei ob die⸗ selben Inländer oder Ausländer, männlichen oder weiblichen Geschlechts, ob sie er⸗ wachsene Arbeiter, junge Leute oder Lehrlinge mit oder ohne Lohn sind, ob sie dauernd oder vorübergehend beschäftigt werden. Beamte mit mehr als 2000 Mark Jahresverdienst sind nicht mitzuzählen. Tantiemen und Naturalbezüge, letztere nach Ortsdurchschnittspreisen berechnet, bilden einen Theil des Jahresverdtenstes.

11) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zett des Jahres arbeiten, ist die anzumeldendedurchschnittliche Arbeiterzahl diejenige, welche sich für die Zeit des regelmäßigen vollen Betriebes ergibt.

12) Als in dem Betriebe beschäftigt sind diejenigen anzumelden, welche in dem Betriebsdienste stehen und Arbeiten, welche zu dem Betriebe der Speicherel ꝛc.

Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes.

gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob dle Verrichtung innerhalb

oder außerhalb der etwa vorhandenen Betriebsanlage(der Packhöfe ze.) erfolgt.

13) Für die Anmeldung wird die Benutzung des nachstehenden Formulars empfohlen.

125 Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumelden habe oder nicht, so wird derselbe gut thun, die Anmeldungsfrist nicht unbenutzt ver⸗ streichen zu lassen, wenn er sicher sein will, den aus der Nichtanmeldung eines ver; sicherungspflichtigen Betriebes sich ergebenden Nachtheslen zu entgehen. Hlerbet bleibt ihm unbenommen, in dem Formulare, SpalteBemerkungen, die Gründe anzugeben, aus denen er die Anmeldungspflicht bezweifelt.

15) Schließlich werden die betheiligten Betriebsunternehmer noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn sie die vorgeschriebene Anmeldung nicht bis zum 20. Juli 1885 bewirken, sie hierzu durch Geldstrafen im Betrage bis zu ein hundert Mark angehalten werden können.

Formular für die Anmeldung. Sagt!!! Reglerungsbezirk 5 Kreis(Amt) Gemeinde-(Guts-) Bezirk Straße. 0 Anmeldung auf Grund des§. 11 des Gesetzes vom 28. Mal 1885 in Verbindung mit F. 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.

Zahl der durchschnittlich beschäftigten versicher⸗ Bemerk⸗ ungspflichtigen Per⸗ ungen). sonen.

Nr.

Name des[ Gegenstand Unternehmers des (Firma). Betriebes*).

1 1 8 8 n 5

de

Art. des Betriebes).

103 1885 (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten).

*) Z. B. Speditions- und Fuhrwerksbetrieb. Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen.

*) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.

e) Z. B. Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884.

Friedberg am 22. Juni 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, die vorstehenden Bekanntmachungen alsbald in ortsüblicher Weise publiciren zu lassen.

Sodann wollen Sie

längstens in 3 Tagen auf Grund sorgfältiger Ermittelungen berichten, wie viele versicherungspflichtige Betriebe der in unserer Bekanntmachung unter 15 bezeichneten Art in Ihrer Gemeinde vorhanden sind, damit wir Ihnen die erforderliche Anzahl von Anmeldeformularien für die

Unternehmer zustellen können.

wir namentlich auf die Pos. 6 8 der vorstehend abgedruckten Anleitung. fraglichen Art vorhanden, so erwarten wir gleichfalls binnen 3 Tagen Negativbericht.

In den Landgemeinden sind die Namen der Unternehmer und die Art des Betriebes anzugeben und verweisen

Sind in einer Gemeinde keine versicherungspflichtigen Betriebe der Dr. Braden.

Ausschreiben.

Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Ishannes Groh von Egelsbach, Kreis Darmstadt, wird ersucht.

Erledigung. Mein Ausschreiben vom 2. Juni d. J. Alsfeld, ziehe ich als erledigt zurück.

gegen Konrad Weißbeck und Ludwig Weißbeck, beide von Storndorf, Kreis

Der Großherzogliche Amtsanwalt.

Friedberg den 23. Juni 1885.

Wagner.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 12, enthält:

1. II. und III. Uebersicht der für 1885/86 ge nehmigten Umlagen der Gemeinden der Kreise Friedberg und Gießen, sowie der israelitischen Religtonsgemeinden des Kreises Alzey.

Der Prälat Dr. Schmitt zu Mainz wurde auf Nachsuchen von der Würde eines Prälaten enthoben und dem Superintendenten Dr. Habicht die Würde eines Prälaten verliehen, sowie dem Prälaten Dr. Schmitt zu Mainz das Komthurkreuz 1. Klasse des Philipps-Ordens verliehen.

Berlin. Seitens der Neuguinea-Gesell schaft verläßt am Montag eine Expedition Berlin, um für die Errichtung von Stationen auf Neu guinea vorbereitende Einrichtungen zu treffen. Die Expedition wird sich in Marseille zunächst nach Batavia einschiffen, um dort für ihre Zwecke eine Anzahl malayischer Arbeiter an zuwerben.

Ems, 24. Juni. Der Kaiser setzte heute nach sehr gut verbrachter Nacht die Trinkkur im Zimmer fort und unternahm dann eine ein stündige Spazierfahrt im offenen Wagen.

Ausland.

Schweiz. Bern, 24. Juni. Der Natio nalrath beschloß einstimmig, den Bundesrath aufzufordern, zu untersuchen, ob der Handels vertrag mit Deutschland zu kündigen und in der Türkei eine eigene diplomatische oder eine consularische Vertretung zu errichten sei.

Frankreich. Paris. Die definitive Con⸗ stituirung des Ministeriums Salisbury hat in hiesigen offiziellen Kreisen ersichtlich verstimmt, um so mehr, als bis gestern der französische Botschafter in London an der Hoffnung festge halten hatte, daß das liberale Cabinet unter Verstärkung seines franzosenfreundlichen radikalen Theils reconstruirt werden würde.

DasJournal officiel veröffentlicht ein Decret, welches die Befugnisse des französischen Ministerresidenten in Tunis erweitert und dem selben den Titel eines Generalresidenten beilegt. Derselbe wird zum Vertreter der Vollmachten der Republik in der Regentschaft ernannt, in dem seinem Befehle die Commandanten der Truppen zu Lande und zu Wasser, sowie alle Verwaltungszweige unterstellt werden.

25. Juni. Kammer. Bei Fortsetzung der Berathung der Vorlage, betreffend die Emission von Obligationen im Betrage von 319 Million Franes für die Schule und die Vicinalwege, nimmt die Kammer den Gesetz entwurf an.

Großbritannien. London, 24. Juni. In dem heute unter dem Vorsitz der Königin stattgehabten Geheimrath überreichten die alten Minister der Königin die Siegel der verschie denen Ministerien. Die Königin übergab die selben den neuen Ministern. Hartdyke wurde zum Obersecretär für Irland und Plunkatt zum Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt. Die Morning Post meldet, Drummond Wolff gehe als außerordentlicher Gesandter und bevollmäch tigter Minister Großbritanniens nach Egypten. Unterhaus. Gladstone verlas den Schrift wechsel zwischen ihm und Salisbury, woraus hervorgeht, daß Gladstone allgemeine Versicher ungen gegeben, aber im einzelnen bestimmte Zu sagen bis zuletzt versagte. Für die durch die Cabinetsbildung erledigten Wahlsitze wurden Neuwahlen ausgeschrieben und das Haus bis morgen vertagt.

25. Juni. Robert Bourke wurde zum Unterstaatssecretär des Auswärtigen, Ritchie zum Secretär der Admiralität ernannt. Die Königin verlieh dem bisherigen Minister für Indien, Lord Kimberley, den Hosenbandorden.

Italien. Rom, 24. Juni. Die Kammer genehmigte das Budget der öffentlichen Arbeiten

und das Einnahmebudget. Die Opposition nahm an der Abstimmung Theil. Depretis theilte mit, daß der König ihn beauftragt habe, ein neues Cabinet zu bilden und er den Auftrag ange nommen habe.

25. Juni. Die Deputirtenkammer hat fich vertagt, tritt jedoch wieder in einigen Tagen zusammen, um die Mittheilung von der Bildung des neuen Cabinets entgegenzunehmen. a

Spanien. Madrid, 24. Juni. Canovas und Romero sind heute unch Murcia abgereist.

25. Juni. Deputirtenkammer. Minister Romero setzte gestern die Ereignisse vom 20. Juni auseinander. Als die Opposttion über das Ver halten Romero's debattiren wollte, erklärte der Minister, er werde der Debatte nach der Rück kehr aus Murcia, wohin er mit Canovas zur Besichtigung der von'der Cholera inficirten Orte gehe, entgegensehen.

Rumänien. Bukarest. Der französische Gesandte erneuerte den Protest seiner Regierung gegen die Weigerung der rumänischen Regierung, das seit mehreren Jahren Frankreich gegenüber bestehende Handelsregime fortzusetzen.

Asien. Simla. Die indische Regierung schlug vor, in Kaschgar eine regelrechte Consular agentur zu errichten. Die chinesische Regierung soll hiermit einverstanden sein.

Handel und Verkehr.

Butzbach, 24. Juni. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfund M. 0.85, Käse per Pfund 4546 Pf., Eier 1 Stück 5 Pf.

Homburg, 25. Juni. Marktpreise. Kartoffeln per Malter M. 4.505, per Gescheid 910 Pf., Eier per

Stück 6 und 7 Pf., Butter per Pfund 1. Qualität M. 0.00, 2. Qualität M. 0.90.

Frankfurt, 24. Juni. Wochenmarkt. Neue Kar. toffeln das Pfd. 10 12 Pf. der Ctr. 9 10 M⸗

Meerretig das Hundert M. 20, Orangen das Hundert M. 1820, Citronen das Hundert M. 89, Salat⸗ gurken das Hundert M. 10-15, der Ctr. Erbsen M. 12. bis M. 18., das Pfd. 15 25 Pf. Zuckerschoten das Pfd. 2030 Pf. Das Pfd. französische Erdbeeren 50

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