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1885. Luumrnag den 1. Zanuar.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Areisblatt für den Areis Fritdberg
und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dien stag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf.,
bei Neclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Ginsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden flets per Post nachgenommen. ——————
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Legitimatlonskarten für Handlungs retsende.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Zufolge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28. vorigen
eröffnen wir Ihnen das Nachstehende:
1. Nach§ 44a der Gewerbeordnung bedürfen inlän
und 2 der Gewerbeordnung Waarenbestellungen des stehenden Gewerbebetriebs Umfang des Reichs ausgestellt wird.
2. die bisherigen in den Zollvereins⸗ berechtigen den Inhaber zum Aufsuchen von
Gewerbeordnung Anwendung Nichterfüllung dieser Verpflichtung, des§. 44a der Gewerbeordnung).
Die unter pos.
inländische Kaufleute und Handlungsreisende regelmaͤßig die Sie wollen deßhalb vorkommenden Falls in Anträgen welche Karte gewünscht wird, da, im Falle Antrag auf Ausstellung einer Karte nach pos.
(pos. 1) genügend erweisen dürften. oder Erneuerung solcher ausdrücklich angeben,
von der für dessen Niederlassungsort zuständigen Neben diesen durch die erwähnte Gesetzesvorschrift el und Handelsverträgen vorgesehenen Gewerbelegitimattonskaxten aarenbestellungen ꝛc. nicht nur innerhalb des Deutschen Reichs, Gebietes der Vertragsstaaten(dermalen Deutsches Reich, Luzemburg, Oesterreich-Ungarn, Dieselben unterscheiden sich daher von den unter 1. erwähnten Legttimationskarten, für wel bereichs; stimmen dagegen mit letzteren darin überein, finden und somit in Bezug auf die Verpfl ferner über Versagung und Zurücknahme der Karten gemein
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2 erwaͤhnten Gewerbelegitimationskarten
Großherzoglichen
Friedberg den 29. Dezember 1884.
Bürgermeistereien des Kreises. Monats zu Nr. M. J. 28,146
dische Kaufleute und Handlungsreisende, welche in Gemäßheit des§. 44 Absatz 1
aussuchen oder Waaren aufkaufen, einer Legitimationskarte, welche auf den Antrag des Inhabers
gestellt wird, immer Ausstellung der Karte nach pos. 1 erfolgt.
Betreffend: Das Vormundschaftswesen.
Das Großh. Amtsgericht Friedberg
Wir geben Ihnen auf, in den von Ihnen geführten Vormundschaften und Curateln die
bis zum 1. Februar 1885 anher einzusenden, auch durch Vorlage der betreffenden Einlagebücher bet uns auszuweisen. Gegen säumige Vormün
Ende März 1885 bei uns eingereicht werden. mit Ordnungsstrafen vorgegangen werden.
Durch rechtskräftiges am 18. Dezember 1884 von dem kommandirenden General des 11. Compagnie 2. Großherzoglich Hessischen Infanterie Regiments(Großherzog) Nr. 116 für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldstrafe von 200
Musketier Philipp Geck der 7
Darmstadt, 23. Dezember 1884.
Sellheim.
Bekanntmachung—
Mark verurtheilt worden.
Großherzogliches Gericht
an sämmtliche Vormünder und Curatoren im
bis dabin die Beischreibung der Zinsen bei der Mathildenstiftskasse ꝛc Die Verwaltungsrechnungen, der und Furakoren wird nach Ablauf der bemerkten Fristen ehne weiteres
Verwaltungsbehoͤrde für die Dauer des Kalenderjahres und den geführten Legitimationskarten gelangen
auch fernerhin zur Ausgabe und sondern innerhalb des ganzen
Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien und Spanien). che sie einen Ersatz bilden, bezüglich des Geltungs⸗ daß bei beiden Arten von Karten die Vorschriften der Absätze 2—5 des F. 44a der ichtung der Inhaber zum Mitführen der Karten, schaftliche Bestimmungen gelten(el. Schlußabsatz
sowie die Folgen der
werden nur auf ausdrückliches Verlangen ausgestellt, da sich für auf Grund des§. 44a der Gewerbeordnung auszugebenden Legitimationskarten auf Ausstellung von Gewerbelegitimationskarten
2 nicht Dr. Braden.
Friedberg den 29. Dezember 1884.
Amtsgerichtsbezirk.
Rechenschaftsberichte vom Jahr 1884 laͤngstens zu bewirken und sich insaweit solche jetzt zu stellen sind, müssen bis
Weber.
Armeecorps bestätigtes Erkenntniß vom 9. Dezember 1884 ist der
aus Ober⸗Mörlen, Kreis Friedberg, id contumaciam
der Großberzoglich Hessischen(25.) Diviston
Zum neuen Jahr!
So verschieden auch die Gefühle sein mogen, die das menschliche Herz bewegen, wenn uns in der Sylvesternacht der Minutenzeiger verkündet, daß das alte Jahr Abschied genommen und ein neues seinen Einzug gehalten habe, um gleich— falls das Loos alles Irdischen, das der Ver⸗ gänglichkeit, zu theilen und zu seinen Millionen Brüdern zu gehen,— Eines ist gewiß: der Augenblick der Jahreswende muß uns als ein wichtiger erscheinen und nicht in tollem Jubel, sondern mit ernsten Betrachtungen sollen wir die Schwelle des neuen Jahres überschreiten, Rück— blicke werfend auf Das, was uns das verwichene brachte. Und wenn wir nun dieses letztere thun und sagen müssen, daß das scheidende Jahr manche Wunde geschlagen, manche berechtigte Hoffnungen unerfüllt gelassen hat, danken können wir der Vorsehung immerhin dafür, daß es ein Jahr des Friedens geblieben ist, daß die Fackel des Krieges nicht geleuchtet und den Wohlstand der Staaten untergraben hat. Was aber läßt uns das neue Jahr hoffen? so fragen wir uns welter. Obwohl der Mensch nicht begehren soll, den Schleier der Zukunft zu lüften und sein eigenes Schicksal zu wissen, so geziemt es sich doch nicht, gleichgültig zu bleiben in Bezug auf das, was das Wohl und Wehe der Völker in sich begreift. Nicht mit Bangen aber treten wir in dieser Be— ziehung in das neue Jahr. Denn am politischen Hortzonte sind düstere Wolken bis jetzt nicht sichtbar. Die vor wenigen Monaten stattgehabte Zusammenkunft der Herrscher dreier maͤchtigen Reiche ist eine Thatsache, an die sich die be—
rechtigte Annahme knüpft, daß zwischen diesen Herrschern und den leitenden Staatsmännern Abmachungen getroffen worden sind, welche die Fortdauer des Friedens bezwecken. Und letzteren haben Regierungen und Volk durchaus nöthig. Ueberall gibt es Schaden im eigenen Hause aus zubessern; die Wogen der Parteikämpfe gehen fast überall noch hoch. Moͤgen wir an den Verfassungsstreit in Scandinavien denken, oder nach der Hauptstadt des Königreichs Italien blicken; moͤgen wir die Vorkommnisse in den politischen Körperschaften der österreichischen Lande oder die aufregenden Beschlüsse der fran zoͤsischen Nationalversammlung in Betracht ziehen; oder mogen wir endlich uns die grausigen Thaten auf der grünen Insel, auf Irland, ver— gegenwärtigen— überall toͤnt die Mahnung entgegen:„Ein Jeder kehre vor seiner eigenen Thür!“ Frankreich und England sind es aber ganz besonders, welche ihre Aufmerksamkeit auf ihre eigenen Angelegenheiten zu richten, welche ihre Blicke nach Asien und Afrika zu werfen haben, woselbst ihre Sohne in blutigem Kampfe mit den Fremden sich befinden. Zwar auch wir versetzen uns im Geiste nach jenen fernen Erdtheilen, nach Westafrika und der Südsee, allein mit einem Gefuͤhle der Freude und des Stolzes; denn dort weht ja die deutsche Flagge, aber nicht in Folge blutiger Siege, sondern als Beschützerin unserer Bürger, welche Civilisation und redlichen Erwerb foͤrdern und suchen. Wir haben nach den vorstehenden Andeutungen An griffe von außen wohl nicht zu fürchten, dürfen
vielmehr getrost in die Zukunft blicken. Das
deutsche Reich steht geeint da, sein Heldenkaiser, unterstützt von dem größten Staatsmanne unserer Zeit, hält das Scepter mächtig in der Hand, und Fürst und Regierung unseres engeren Vater— landes sind die treuesten Mitarbeiter an dem inneren Ausbaue des herrlichen Gebäudes. Deshalb müssen auch wir uns mehr als je aufgefordert fühlen, alles Gute zu unterstützen, einzutreten für Wahrheit und Recht, und das Wort unseres groͤßten Dichters zu beherzigen: „An's Vaterland, an's theu're, schließ' dich an.“ Dr. Luther aber ruft uns zu:
„Ein Jeder lern' sein Leetion,
So wird es wohl im Hause stohn.“
Befolgen wir diese Lehren, so wird auch das Jahr 1885 für uns ein gesegnetes werden. Das walte Gott!.
Deutsches Nesch.
Darmstadt. Dem vortragenden Rath im Ministerium der Finanzen, Oberdomaͤnenrath Friedrich Schenk, wurde der Charakter als Geh. Oberdomaͤnenrath verliehen; der Stellenanwaͤrter Weinwirt Zimmer zu Mainz wurde zum Amts gerichtsdiener in Mainz ernannt
Berlin. Wie der„Berliner Aetionär“ erfahren hat, ist der bereits aufgestellte Entwurf eines Reichs-Versicherungs-Gesetzes an maß gebender Stelle nicht genehmigt worden, so daß er nicht einmal den Regierungen der Bundes staaten zur Aeußerung vorgelegt werden konnte.
— Gegenüber einem Artikel der„Daily an über die angeblichen Gründe, welche die Machte, namentlich Deutschland, abhielten, Eng
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