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Dienstag den 22. September. 1
112.
Oberhessischer Auzeigck.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoneen mit 11 Pf.
berechnet, bei größerem Tabellen
oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von u auswärtigen Einsendern(soweit Leßtele nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets Per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Aufstellung und Einsendunz der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1886/87.
Friedberg den 18. September 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir auf unser Ausschreiben vom 18. v. Mts.— Ober— hessischer Anzeiger Nr. 100— betreffend„den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge“ Bezug nehmen, bemerken wir in obigem Betreff noch besonders das Folgende:
1. Die Einladung des Vertreters der Forensen zur Berathung des 1 hat unter Beobachtung der Vorschrift des Art. 40 alinea 2 der Landgemeindeordnung zu erfolgen und ist jedesmal im Berathungsprotokoll speziell zu bescheinigen.
2. In denjenigen Gemeinden, in welchen der Immobiliarbesitz des Großherzoglichen Hauses ein Normalsteuerkapital von 500 fl. erreicht und wo dem Fiscus nicht in Folge des Gelees, vom 3. Mai 1858 ein Stimmrecht im Gemeinderath zusteht, ist der Voranschlag in einem Exemplar bei Beginn der achttägigen(zweiten) Offenlegung der ein— schlägigen Großherzoglichen Oberförsterei zur Einsicht vorzulegen.
3. In der Beilage 4 sind etwaige Abweichungen von den Vor— anschlagsansätzen speziell zu erläutern.
4. Hinsichtlich der bei den Lehrerbesoldungen in Beilage 6 der Voranschläge vorzusehenden Beiträge zur Schullehrerwittwenkasse ver— weisen wir Sie auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 28. April 1885 und unser Ausschreiben vom 12. Mai l. J. wonach dieser Bei— trag von 36 auf 42 Mark jährlich erhöht ist. Die zweite Spalte in dieser Beilage ist nach den Beschlüssen des Gemeinderaths auszufüllen, weßhalb es sich empfiehlt, beim Entwerfen des Voranschlags die Anträge in jener Spalte vorerst mit Blei anzusetzen.
5. Alle Neubauten von Gebäuden, Brunnen und sonstigen ge⸗
Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg pro 1885/86.
meinheitlichen Anstalten, sowie alle bedeutenderen Reparaturen sind durch detaillirte Ueberschläge von Technikern zu begründen.
6. Die Beiträge von Parochianen zu den kirchlichen Ausgaben sind durch Auszüge aus dem Kirchenvoranschlag und die Schulbedürf— nisse durch Anforderungen Seitens der Ortsschulvorstände zu bel egen. Sollten Ihnen die desfallsigen Belege nicht rechtzeitig zugehen, so wollen Sie die Vorsitzenden der Kirchen- und Schulvorstände hierum ersuchen, eventuell uns berichtliche Vorlage machen.
7. Als Beiträge zur Kreiskasse sind die pro 1885/86 ausgeschla— genen Beträge in den Voranschlag aufzunehmen.
8. So lange die Gemeinden noch Schulden haben, ergebende Ueberschüͤsse nicht zum Ausleihen vorzusehen, Schuldentilgung zu verwenden(ek.§. 141 pos. Jnstruction).
9. Wie voriges Jahr sprechen wir auch jetzt die ganz bestimmte Erwartung aus, daß Sie unter Rubrik 113 ein den Verhältnissen der Gemeinden entsprechendes baares Betriebskapital in Ausgabe vorsehen. Es ist dieses durchaus nothwendig, wenn nicht Unordnung im Gemeinde— haushalt und Verlegenheit für die Gemeindekasse entstehen soll und die Kassenanlehen für laufende Ausgaben vermieden werden sollen.
Schließlich erwarten wir, daß Sie die Bemerkungen und Ent— schließungen zu den vorhergehenden Budgets genau beachten. Die For— mularien zu den Voranschlägen können, wie seither, bei unserem Bureau— gehülfen Kreuder bezogen werden.
Dr. Braden.
sind etwa sich sondern zur a der Voranschlags—
Friedberg den 18. September 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchen- und Schulvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf Art. 20 der 2 der Instruction für die Schulvorstände vom 21.
Verordnung vom 6. Juni 1832, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend, bezw. auf F. 20 September 1874 beauftragen wir Sie,
die Anforderungen an die Gemeinden in der nächsten
Budgetperiode in vorgeschriebener Welse und unter Verwendung der dafür vorhandenen Formularien bei den betreffenden Bürgermeistern alsbald
zu stellen. Schulvorstände gleichzeitig besorgt sein.
Betreffend: Herstellung eines Sachregisters zum Großherzoglichen Regierungsblatt.
Für Anforderung der Mittel für rückständige Anschaffungen von Turngeräthen und für den Anstrich der 0 wollen die
Dr. Braden.
Friedberg am 18. September 1885.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und Kirchenvorstände des Kreises.
Wir benachrichtigen Sie andurch,
daß die in Folge unseres Ausschreibens vom 7. Julie l.
J.— Oberhessischer Anzeiger Nr. 81—
bestellten Exemplare des rubricirten Sachregisters Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt werden und empfehlen Ihnen den Subseriptions—
betrag von 4,50 M. an die Kreiskasse dahier, welche die Vorlage geleistet hat, zu bezahlen. Dr. Braden. Bekanntmachung.
Betreffend: Unter Beziehung auf 8.45 der Instruction vom 7. November 1876 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Offenlegung folgender Aktenstücke auf dem Rathhause zu Assenheim und zwar in der Zeit von Dienstag den 22. September bis Montag den 12. October 1885, an Werktagen Vormittags von 10—12 Uhr, Nachmittags von 2—4 Uhr und an Sonntagen Nachmittags von 2—4 Uhr, verfügt worden ist:
1. Das topographische n in welchem die Besitz— wechsel gewahrt sind, bis zum 1. Februar 1885.
2. Die Gütergeschosse 15 Nr. 1 bis 152, in welchen die Num— mern der zusammengelegten Grundstücke, die Flächen der verschiedenen Bonitätsklassen, die Flächeninhalte und die Geldwerthe der neuen Grundstücke in den Nubriken 12—15 eingetragen sind.
10 Das Verzeichniß(Geschoß) über die gebildeten Massestücke.
Das Verzeichniß über die stattfindenden Gleichstellungen durch Geld, 5 Geschoß über Massestücke und Seite 130— 131 des Protokollbuchs.
5. Verzeichniß über die Zutheilung der neuen Grundstücke.
6. Die Controlzusammenstellung über das vorhandene reine Ver— theilungsgelände und vorhandenen Vertheilungsgeldwerth und die Flächen— * und Geldwerthe der neuen Grundstlücke.
Das Verzeichniß über die Abschätzung der Obstbaͤume,
10 113—121 und 145 und 146 des Protokollbuchs.
8. Das Verzeichniß über die ab- und zugefallenen Obstbäume und deren Schätzungswerthe.
9. Bestimmungen über die in die neuen Grenzfurchen fallenden Obstbaͤume und das vorhandene wilde Gehölze. Seite 133— 134 des Protokollbuchs.
Seite
Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Assenheim, hier die III. Offenlegung von Feld III.
10. Ausgleichungsberechnung über die Geradelegung der Gemark— ungsgrenze mit Ilbenstadt, 1 132 und 133 des Protokollbuchs.
11. Verzeichniß über das zur Verbreiterung der Flußbetten der Nidda und Wetter vorgesehene Gemeindegelände, Seite 124 und 125 des Protokollbuchs.
12. Verhandlung mit der Vertretung von Bönstadt über die Geradelegung der gemeinschaftlichen Grenze vom 19. September 1885.
13. Die drei Situationspläne mit den eingezeichneten neuen Grund— stücken und deren Grenzen, den projectirten neuen Flußbetten der Nidda und Wetter den ab- und zufallenden Obstbäumen de.
14. Die bezüglichen Protokolle der Commissien von Seite 70— 153 des Protokollbuchs
15. Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Gesammt— commission vom 19. d. Mts.
Innerhalb der gedachten Frist oder aber in dem Termin Mittwoch den 14. October 1885, Vormittags von 10—12 Uhr, sind etwaige Reclamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, soweit über solche bis dahin noch nicht bereits abgestimmt ist um so gewisser vorzutragen, als sonst Einverständniß mit denselben unterstellt werden würde und als spätere Reclamationen, die sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen wurden, nicht zugelassen werden. Wieder— einsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamations
frist ist ausgeschlossen. Friedberg den 19. September 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.


