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1885.
Donnerstag den 21. Mai.
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Oberhessischer Anzeiger.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beige
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht,
bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. fügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
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Nachfolgendes Polizeireglement betreffend das Schlachten von Vieh außerhalb der öffent
meinen Kenntniß gebracht. Friedberg den 15. Mai 1885.
lichen Schlachthäuser wird hiermit zur allge—
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. v. Gemmingen.
Polizeireglement.
Auf Grund des F. 78 der Kreis- und Provinzial-Ordnung vom 12. Juni 1874 wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz für den Kreis Friedberg hiermit verordnet: FS. 1. Die Privatschlächtereien sind so einzurichten, daß weder durch den Anblick des Schlachtactes, noch durch die damit verbundenen Geräusche die Anwohner erheblich belästigt werden. 2. Die Einrichtung der Schlachthäuser, auch der bereits be⸗ stehenden, unterliegt folgenden Vorschriften: 1. Das Schlachthaus muß so geräumig sein, daß der ganze Schlacht— act in geschlossenen Räumen geschehen kann. Der Boden des Schlachthauses muß wasserdicht hergestellt sein und in allen Theilen ein Gefäll nach der Cysterne haben. Die Cysterne muß cementirt sein und innerhalb des Schlacht— hauses liegen.
§. 3. Die Aufbewahrung von Schlachtabfällen außerhalb des
45 Betreffend: Das Schlachten von Vieh außerhalb der öffentlichen Schlachthauser.
Schlachthauses, insbesondere auf Miststätten oder auf Pfuhlgruben ꝛce., 6
ist verboten.
Bekanntmachung. Staatsministerium die Todessch
Von der französischen Regierung sind Großherzoglichem
angehörigen mitgetheilt worden. Etwaige Interessenten werden hiermit aufge
Ludwig und Elisabeth, geb. Horst, verehelicht mit Elisabeth geb. Schombert,
geltend zu machen. Die Letzteren beziehen sich auf: 1. Adam Rehrig, 43 Jahre alt, Taglöhner, Sohn vor angeblich aus Kranzheim, gestorben zu Paris, 2. Marie Justine Ebermann, 55 Jahre alt,
Silbernagel, angeblich aus Pundensheim, gestorben zu Vincennes am 9.
Friedberg den 19. Mai 1885.
rue de Rouen 10, am 16. Apri Taglöhnerin, Ehefrau des Michael Eck, Tochter von
§. 4. Die groben Schlachtabfälle müssen innerhalb 24 Stunden auf den von der Localpolizeibehörde hierzu bestimmten Platz verbracht werden.
§. 5. Nach jedem Schlachtact ist das Schlachthaus gründlich zu reinigen und der Inhalt der Sammelgrube fortzufahren.
§. 6. Der von der Localpolizeibehörde für die Abladung der Schlachtabfälle bestimmte Platz darf nicht näher als 100 Meter von bewohnten Häusern liegen. Die groben Schlachtabfälle sind mit Erde zu bedecken.
F. 7. In den kleineren Landgemeinden kann von den Bestimm— ungen des F. 1 und 2 für die bereits bestehenden Schlachtstätten auf Antrag der Bürgermeisterei von uns Befreiung gewährt werden.
§. 8. Das Aushängen von Fleischwaaren auf die Straße ist verboten. §. 9. Die in dem Reglement vorgeschriebenen Anlagen und Ver⸗
änderungen müssen binnen drei Monaten von der ersten Bekanntmach⸗ ung desselben ausgeführt sein. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 M. bestraft. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. v. Gemmingen.
eine nachstehend bezeichneter hessischer Staats-
fordert, ihre Ansprüche auf den Besitz der fraglichen Urkunden
11882;
Georg Ebermann und geb.
April 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 8 Dr. v. Gemmingen.
V.:
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche im Stalle der Wittwe Walther von Fauerbach b. Fr.
Friedberg den 19. Mai 1885.
Dienstnachrichten aus dem Nachtwächter dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
wurden zu Nachtwächtern dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. er Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Der Taglöhner Ludwig May von Walldorf bei Groß-Gerau,
Betretungsfalle festzunehmen und Großherzoglichem Friedberg den 18. Mai 1885.
Wiesenvorstandsmitglied dieser
Amtsgericht Vilbel vorzuführen.
ist erloschen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. v. Gemmingen.
Kreise Friedberg.
für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet. Gemeinde ernannt und verpflichtet.
y, ist auf Grund Haftbefehls im herzogliche Amtsanwalt. Wagner.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 11 enthält das Gesetz, die Gemeindeumlatzen betr.
— Das Regierungsblatt Nr. 12 enthält das Gesetz, die Wahlen zur Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Pro— vinzen betreffend.
Berlin, 18. Mai. Der Kaiser folgte heute einer Einladung des Staatsministers v. Hatzfeldt zum Diner.— Der russische Bot— schafter, Graf Schuwaloff, stattete gestern dem Reichskanzler einen läugeren Besuch ab.
L 19. Mal. Der Kaiser wohnte der be— absichtigten heutigen Truppenbesichtigung nicht bel, da. derselbe durch eine leichte Erkältung und
gereist.
fand Kreuzercorv
statt. Dies
Namen„Arcona.“
Heiserkeit ans Zimmer gefesselt ist. Bismarck ist heute Mittag nach Sch
Potsdam, 17. Mai. von Baden ist an den Masern erkrankt.
Danzig, 18. Mai. der Admiralität, des Generallieutenant v. heute die Taufe der hier erbauten neuen ette durch den Admiral Jachmann elbe erhielt zum Andenken an den
Seekampf bei Jasmund i
Ausland. Oesterreich-Ungarn. Unterhaus. Auf eine Interpellati
wanderung von Juden aus Rußland erklärte Tisza, ihm sei von einer solchen Massen-Ein⸗ wanderung nichts bekannt und er werde auch gegen die Einwanderer lediglich deßhalb, weil dieselben einer gewissen Confession und Race angehörten, keinen Cordon ziehen.
Frankreich. Paris, 18. Mai. Die Kammer begann die Berathung des Gesetzent— wurfs, betreffend die Colonial-Armee. Der Kriegsminister veranschlagt die Kosten dafür auf acht Million Franes. f
— 19. Mai. Der Senat beriet heute die Wahlreformvorlage und genehmigte den ersten Artikel, welcher das Princip des Listenserutiniums festsetzt.— Die Deputirtenkammer beendete die
ist.— Fürst
önhausen Der Erbgroßherzog
Im Beisein des Chefs Caprivi,
im Jahre 1864 den
18. Mai.
Pest,
on wegen Ein—


