Ausgabe 
20.8.1885
 
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Donnerstag den 20. August. 2 98.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Krankenkassen und Knappschaftskassen nach§. 45 des Unfallver August 1885 sicherungsgesetzes. gu 885.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden Krankenkassen ihren Sitz haben, wollen das nachstehende Ausschreiben den Vorständen der Kassen mittheilen, und bis zum 30. August 1885 berichten, daß die betreffenden Wahlen stattgefunden haben. Die Vorstände der Krankenkassen haben bis zu diesem Termine uns die Namen der Gewählten mitzutheilen. Dr. Braden.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.

Zur Beseitigung von Zweifeln, welche bei Ausführung der Vorschrift des§. 45 des Unfallversicherungsgesetzes mehrfach entstanden sind, hat sich das Reichsversicherungsamt zu nachstehenden Bemerkungen veranlaßt gesehen.

1. Bei den gemäß§ 45 cit. vorzunehmenden Wahlen sind, abweichend von den Wahlen nach§. 42 a. a. O. alle Krankenkassen einschließlich der eingeschriebenen Hülfskassen, sowie der auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hülfskassen, für welche ein Zwang zum Beitritt nicht besteht, wahlberechtigt, sofern der einzelnen Kasse mindestens zehn in den Betrieben der Genossenschaftsmitglieder beschäftigte versicherte Pesonen angehören.(Bericht der VII. Commission des Reichstags vom 11. Juni 1884, Drücksachen des Reichstags Nr. 615 S. 42.) Die Gemeindekrankenversicherung gilt im Sinne des§. 45 nicht als Krankenkasse.

2. DieKassenmitglieder, aus deren Zahl die Wahl zu geschehen hat, müssen unfallversicherungspflichtig sein und müssen die Gewählten auch die übrigen Erfordernisse des§. 42 des Gesetzes erfüllen.

3. Die Vorstände der wahlberechtigten Kassen haben, unter Ausschluß der denselben angehörenden Vertreter der Arbeitgeber, für jede Genossenschaft, in deren Betrieben mindestens zehn versicherte Kassenmitglieder beschäftigt sind, je einen Bevollmächtigten und je zwei Ersatz männer für den Bezirk einer, oder, wenn die Kasse sich über die Bezirke mehrerer Ortspolizeibehörden erstreckt, für den Bezirk mehrerer be stimmter Ortspolizeibehörden zu wählen.

4. In dem letzteren Falle haben die wahlberechtigten Kassenvorstände die Bezirke der Bevollmächtigten abzugrenzen. Dabei wird in Betracht zu ziehen sein, daß die Bevollmächtigten gemaͤß F. 55 des Unfallversicherungsgesetzes wohl einen Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst, nicht aber einen Ersatz der Reisekosten und sonstiger baaren Auslagen zu beanspruchen baben.

5. Eine Vertheilung der Funktionen der Bevollmächtigten und der beiden Ersatzmänner unter die jedesmal betheiligten drei Personen nach örtlichen Grenzen oder nach Industriezweigen erscheint nicht ausgeschlossen und könnte hierüber schon bei der Wahl Bestimmung getroffen werden. Da, wo eine Kasse sich über die Bezirke mehrerer Ortspolizeibehorden erstreckt, wird indeß die Wahl mehrerer Bevollmächtigten regel mäßig einer solchen Vertheilung der Funktionen nach örtlichen Grenzen vorzuziehen sein.

6. Dem Wortlaut des F. 45 eit. widerspricht es nicht, wenn ein für mehrere Berufsgenossenschaften wahlberechtigter Kassenvorstand für alle in Betracht kommenden Genossenschaften, oder für mehrere derselben, dieselben Personen zu Bevollmächtigten, oder zu Ersatzmännern wählt. Die Entstehungsgeschichte des§. 45 indessen, sowie das Prinzip der Berufsgemeinschaft, welches die Grundlage des Gesetzes und der durch dasselbe geschaffenen Institutionen bildet, dürfte es jedoch wünschenswerth erscheinen lassen, daß in der Regel für die einzelnen Berufsgenossen

Friedberg den 21.

14 17 Aug.

schaften besondere Bevollmächtigte und Ersatzmaͤnner gewählt und nur aus besonderen Gründen hiervon abgewichen werde.

Mit Bezug auf unser Anusschreiben vom 25. v. Mts. zu Nr. M. J.

17,892 theilen

Reichs versicherungsamtes zur Berücksichtigung mit.

J. V.: Knorr.

wir Ihnen die vorstehenden Bemerkungen des

Rautenbusch.

Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Karl Linn von Besigheim(Wüͤrtemberg.)

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der prov. Reallehrer Roskopf zu Mainz wurde zum definitiven Lehrer, der prov. Reallehrer Eck aus Heidelberg zum Reallehrer zu Wimpfen a. B., der prov. Reallehrer Obenauer zu Oppenheim zum definitiven Lehrer ernaunt.

Berlin. Nach näheren Erkundigungen er fährt dieKreuzzeitung, daß von einem Wechsel des Hausministeriums, welches Graf Stolberg vorläufig auf 1 Jahr übernommen, nicht die Rede ist, da Kaiser Wilhelm wohl kaum ge sonnen sein dürfte, in den intimsten Stellen jetzt Aenderungen eintreten zu lassen.

17. Aug. Schloͤzer ist gestern Abend aus Varzin zurückgekehrt. f

Potsdam, 16. Aug. Der Kaiser begrüßte heute seine Gemahlin nach deren Rückkehr von Homburg und ebenso auch den Kronprinzen nach dessen Ankunft aus der Schweiz. Die Kaiserin ist mit ihrem Gefolge gestern Abend, von Hom burg zurückkehrend, wohlbehalten in Potsdam eingetroffen. Nachdem sie im Potsdamer Stadt schlosse übernachtet und heute Vormittag dem Gottesdienste beigewohnt hatte, begab sie sich nach Schloß Babelsberg, um für die nächste Zeit dort ihren Wohnsitz zu nehmen. Der Kron prinz traf mit dem Courierzug von Frankfurt auf Station Wildpark ein und fuhr direct nach dem Neuen Palais. Prinz Wilhelm war zum Empfang auf Station Wildpark anwesend.

Kaiser Wilhelm und seine Aerzte list an Stelle des plötzlich verstorbenen Capitäns

sind dauernd mit der Heilwirkung der Gasteiner' 0 Man hegt ev. Diederichs, unter Aufhebung seines Com unter diesen Umständen die Hoffnung, daß auch

wie der Emser Bäder zufrieden.

das Reiseprogramm des Monarchen für den Herbst, einschließlich der Theilnahme an den Kaiser-Manövern, keine Abänderung erfahren werde. In Berliner, der russischen Botschaft nahestehenden Kreisen, gilt es nunmehr als beschlossene Sache, daß das russische Kaiserpaar nach der Begegnung mit dem Kaiser und der Kaiserin von Oesterreich sich zum Besuch der daͤnischen Königs-Familie von Kremsier oder Gmunden nach Kopenhagen begeben werde. Dort werden gleichzeitig der König und die Königin von Griechenland, sowie der Prinz und die Prinzessin von Wales erwartet. Der nächste Weg aus Oesterreich nach Dänemark führt durch Deutschland, und bei dieser Gelegen heit würde sich, wie man meint, eine Zusammen kunft des russischen Kaiserpaares mit dem Kaiser von Deutschland leicht bewerkstelligen lassen. Bei allen diesen Angaben ist indeß zu berück sichtigen, daß die Reisepläne des Zaren häufig noch im letzten Augenblick eine vollständige Aenderung erfahren.

Die Annahme der deutschen Vorschläge wegen der Einführung einer Einheitstaze im europäischen Telegraphenverkehr erscheint leider aussichtslos.

Kiel. Durch Cabinetsordre vom 9. August

zur See v. Nostiz, der Covetten-Capitän mando's zur Dienstleistung in der Admiralität, zum Commandanten der Kreuzerfregatte, Stosch ernannt worden. Derselbe ist bereits am 12. d. M. zum Antritt seines Commando's von Berlin abgereist.

Hamburg, 18. Aug. Der heute hier tagende Voͤlkerrechtscongreß wird morgen, einer Einladung des Fürsten Bismarck folgend, Fried richsruhe besuchen.

Ausland.

Belgien. Brüssel.Mouvement Geéographique, das als offictöses Organ des neuen Congostaates zu betrachten ist, bringt eine etwas abenteuerliche, aber doch nicht un möglich klingende Nachricht. In Folge der Berliner Abmachungen bildet der Tanganykasee die Ostgreuze des Congo-Staates, und dem entsprechend mußte die darüber hinaus liegende Station Karema aufgegeben werden.Es scheint nun, so schreibt dasMouvement Géopraphique, daß der frühere belgische Lieutenant Storms, der diese Station befehligte, sich geweigert hat, sich dieser Bestimmung der Berliner Conferenz zu unterwerfen. Er hat seine Entlassung als Beamter des Congostaates und belgischer Offi zier gegeben und sich unlkr dem Namen Emil J. zum Kaiser von Tangauyka aus eufen lassen.

Frankreich. Paris, 17. August. Der Kriegsminister Campenon und auch verschiedene

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