695
1
9 2
88* 9
Donnerstag den 19. März.
M 4.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größer Zi i f i it 22 Pf.; ei Ns b. berechnet, größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden slets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Militär⸗Ersatz-Geschäft pro 1885.
Friedberg am 16. März 1885.
Bekanntmachung.
Das diesjährige Musterungsgeschaͤft wird für den dlesseitigen Kreis zu Friedberg im Rathhaussaale in folgender Weise vorgenommen:
Montag den 20. April l. J., Vormittags 9 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod und Bönstadt.
Dienstag den 21. April l J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bruchenbrücken, Büdes heim, Burg: Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, Dortelweil und Fauerbach b. Fr.
Mittwoch den 22: April l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach v. d. H. und Friedberg.
Donnerstag den 23 April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß— Karben, Harheim, Hausen mit Oes und Heldenbergen.
Freitag den 24. April I. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch-Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Klein-Karben, Kirch⸗Göns, Kloppenheim, Langen— bain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach und Müunster.
Samstag den 25. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Münzenberg, Nieder-Erlen— bach, Nieder⸗Eschbach, Nieder-Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach und Nieder- Weisel.
Montag den 27. Aptil Il. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Wöͤllstadt, Ober⸗ Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Ober-Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach und Ober ⸗Wöllstadt.
Dienstag den 28. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ockstadt, Okarben, Oppers— hofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göns, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg und Rodheim v. d. H.
Mittwoch den 29. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Söoͤdel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel, aus der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1863 und 1864 geborenen Militärpflichtigen.
Donnerstag den 30. April 1. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel— und zwar die im Jahre 186 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen—, ferner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstabt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach.
Freitag den 1. Mai l. J., Vormittags 8 Uhr, im Nathhaussaale zu Friedberg Loos ziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1865.
In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1865— mit Ausnahme der zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ hoben wird— sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahr— gänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche
durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach§. 65 der Ersatzordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die⸗ jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer⸗ dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden konnen, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vor⸗ handensein eidlich zu erhaͤrten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Auschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, beziehungsweise eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzoglichen Bürger— meistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zürückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatztommission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorgelegen haben, werden von der Groß— herzoglichen Oberersatzcommission unnachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Neclamation erst nach dem Kreisersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersaßgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatzreservisten I. Classe verbunden. Nach Erledigung der Zurück— stellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhäͤltnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeich— neten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sof ort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs— geschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzcommission des Kreises Friedberg.
Dr. Braden.
Der Ciovil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des K
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche W welche gestellungspflichtig sind, speciell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch daf
pünktlich zur Ausführung kommen.
Donnerstag den 26. l. Mts., von 9 Uhr Vormittags bis Schlußprüfung hiesiger Ackerbauschule statt.
Friedberg den 17. März 1885.
12½ Uhr Nachmittags, Alle, welche sich für das landw. Unterrichtswesen überhaupt insbesondere interessiren, werden zu dieser Prüfung hiermit freundlichst eingeladen.
reises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
eise veröffentlichen, die Militaͤrpflichtigen, daß die gegebenen Bestimmungen
ür sorgen, Dr. Braden.
findet im Saale des Hotel Trapp die oͤffentliche und für die hiesige Ackerbauschule
Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg:
Dr. Braden. Dr. Frhr. v. Gemmingen. Schmidt.


