l
uxger.
dußtr
aßtt
arken f danbit. ichen
610
9 1 * 2 116
l 3400
6
1885. Donnerstag den 19. Fehruar. N22.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 5 8 Erscheint dreimal wöchentl d Dienst und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. We Nie 3
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Bekanntmachung.
Betreffend: Entwässerung der Grundstücke in den Fluren V, VI und Il der Gemarkung Fauerbach b. Fr.
Nachdem die Ausführung der rubricirten Entwasserungsanlagen beschlossen ist, werden sämmtliche betheiligte Grundbesitzer in Gemäßheit des Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Januar 1858, betreffend„die Entwaͤsserung von Grundstücken“ auf Montag den 23. Februar d. J., Vor⸗ mittags von 10 bis 11 Uhr auf das Büͤrgermeistereibureau zu Fauerbach b. Fr. zur Wahl der Vollzugscommission(3 Mitglieder und 3 Ersatz— männer) eingeladen. Als Wahlcommissar haben wir den Großherzoglichen Bürgermeister Neisel zu Fauerbach ernannt. Die Wahl hat mittelst Stimmzettel zu erfolgen. f Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Friedberg den 14. Februar 1885. Dr. Braden. g
Bekanntmachung. 2 Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 24. November 1884 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß in den Statuten der Gemeinschastlichen Ortskrankenkassen folgende Druckfehler vorgekommen sind: 1.§. 7 Zeile 1 lies§. 6 Ziffer 2; 2. F. 21 Zeile 2 lies 3 Wochen. 1 Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 17. Februar 1885. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
ö Diejenigen jungen Leute, welche auf Grnud ihrer Schulzeugnisse während eiuer einjährigen activen Dieustzeit zu bekleiden, auszurüsten die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, f und zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu[von hoheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
hoheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, fur alle tal übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission[ Dienstbehoͤrde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs⸗-Attest Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht[Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu konnen, vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar nicht fehlen darf. Zu pos. d.; daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das der Reifezeugnisse für die Untversität und die derselben gleichgestellten 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein— Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April Nealschulen J. Ordnung, saͤmmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ desselben Jahres zu erbringen. ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein mässen. ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Inm Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SF. 88, 89, 90, 93 Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. und 94 der angeführten Erfatzordnung verwiesen. 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts- Großherzoglich Hessische Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit 2175 zu Darmstadt. der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen Gros.
Ausschreiben. Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Tagloͤhners Konrad Roth von Ulrichstein wird ersucht. Friedberg am 14. Februar 1885. Der Großherzogliche Amtsanwalt. Wagner.
Bekanntmachung.
Der diesjährige Frühjahrs-Faselmarkt soll, wie im Kalender angegeben, Ddienstag den 10. Marz d. J. zu Reinheim abgehalten werden. Sämmtliche vorgeführte 1¼5 bis jährige Zuchtstiere werden durch eine von der Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirks— Vereins Dieburg gewählte Commission gemustert. Die Besitzer der als preiswürdigst erkannten Thiere erhalten kunstvoll gearbeitete Diplome (Prämienscheine) und zugleich kleinere Geldpramien, wofür die Summe von 70 M. verwendet werden soll. Bullen,
welche von dem Odenwaͤlder Viehschlag nicht verwandten Racen abstammen, sowie solche, welche fur Gemeinden noch Dienste thun, sind von der Concurrenz ausgeschlossen.
Dieburg den 10. Februar 1885. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Dieburg. s Heß. Deutscheb Meich. Ysenburg- Büdingen steyt das Präsentattonsrecht zu. wird mit 192 gegen 151 Stimmen angenommen Dafür stimmen die Conservativen, die Mehrzahl der Reichsparket,
Darmstadt Di ö*„ ee Die dritte Lehrerstelle zu Grünberg, Gehalt 1000 M. 6 ö 0 0 ust ad Die zweite Kammer kritt Dem Stadtvorstande zu Grünberg steht das Präsen-[die Masorität des Centrums, die Elsaͤsser und die Polen.
am 24. Februar wieder zusammen zur Budget— tatlons recht zu. Eine Lehrerstelle zu Monzernheim, Ge, Es folgt die zweite Abstimmung uͤber den Vorschlag der berathung für 1885— 88. halt 900 M. Eine Lehrerstelle zu Albach, Gehalt 900 M. Regierung, den Weizenzoll auf 3 M. sestzusetzen. Der
— Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 2, enthält: Elne Lehrerinnenstelle zu Bieber, Gehalt 900 M. Eine selbe wird mit 229 gegen 113 Stimmen angenommen.
J. Verzeichniß der Vorlesungen an der Universität Lehrerstelle zu Astheim, Gehalt 900 M. Eine Lehrer 17 Febr.“ Heute sand die erste und zweite Lesung zu Gießen im Sommerhalbjahre 1885. stelle zu Gensingen, Gehalt 900 M. Eine Lehrerstelle des Kardorff schen Sperrgesetzes statt und wurden die
II. Namensveränderungen. zu Lämmersplel, Gehalt 900 M. Drei Lehrerstellen zu einzelnen§§.! 5 angenommen. Hierauf wird die zwelte
121. Charaktererthellungen. Bensheim, Gehalt 1000 bis 1800 M. Zu der einen Berathung der Joltarltgovele sortgesetzt.
IV. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Dle evang. Stelle steht dem Kreisrath, dem kath. Pfaxramt und Ie eee Unfallversicherungscom Pfarrstelle zu Wiphausen. Eine Lehrerstelle zu Vüdes. dem, Stadtvorstand zu Bensheim das Präsentattons. mission erledigte den Gesetzentwurf, bett die heim, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Allendorf an recht zu. Ausdehnung des Unfallversicherungsgesetzes auf der Lahn, Gehalt 900 M. Eine Lehrerstelle zu Buben Berlin, 16. Febr. Reichstag. Eingegangen ist der die e Wee Lesung nach beim, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Vurgbracht, Gesetzentwurf, betr. die Abänderung des Reichs milktär die Transportgewerbe u—* 9 Gehalt 900 M. Dem Fürsten zu Isenburg-Virstein steht gesetzes. Die zwelte Berathung des auf die Getreidezoͤlle den Beschlüssen der ersten Berathung. Zum
das Präsentatlonsrecht zu. Eine Lehrerstelle zu Heppen-bezüglichen Thelles der Tarlfnovelle wird sortgesetzt.] Berichterstatter wurde Buhl ernannt.— 17. Febr. dein a. W., Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Hitz[Nach langer Debatte wird ein abermaliger Antrag auf Die Postsparkassencommission hat die Regierungs lürchen, Gehalt 900 M. Dem Fürsten zu Isenburg Vertagung abgelehnt. Es folgen die Abstimmungen durch horlage in der heutigen definitiven Lesung mit Bürslein steht das Präsentatlonsrecht zu. Die Lehrer, Namensaufruf. Der Antrag der„sreten wirthschaftlichen vor age in der heutigen de 1 n
stelle zu Wolf, Gehalt 900 MW. Dem Fürsten zu[Vereinigung“ auf Normtrung des Roggenzolles auf 3 M. 12 gegen 4 Stimmen abgelehnt.— Die Ar
.


