*
Jedtrede
At ꝛ
erg.
et.
1885.
Dienstag den 14. Zuli. M 82.
5
.
Oberhessischer Anzeiger.
* Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Areisblatt für den Kreis Friedberg.—
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 U
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit L
etztere nicht
Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
—
Betreffend: Die Versicherung von Mobilien.
Nach den Bestimmungen des Reglen Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft 11. Dezember 1871 die Versicherung von 2 herzogthum zugelassenen meistereien, sofern nach der Ihnen ob hoch gegriffen sind, den Versicherungsantrag reduciren oder seine Zustimmung zu einer vo Taxation zu veranlassen. Da Ueberversicher wiesener Maßen der Fall gewesen ist,
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Mobiliar-Feuerverst liegenden pflichtmäßigen Erwägung die in
leicht Anlaß zu Brandstiftungen
Amtlicher Theil. Friedberg den 10. Juli 1885.
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
lents über das in Beziehung auf die Versicherung von Mobiliargegenständen bei der Aachener und zu beobachtende Verfahren vom 19. April 1837, welches durch§. 7 der Verordnung vom kobilien in Feuerversicherungsanstalten betreffend, auf die Versicherungen bei sämmtlichen im Groß— icherungsanstalten für anwendbar erklärt worden ist, haben Sie, die Großherzoglichen Bürger— einem Versicherungsantrage enthaltenen Werthbestimmungen zu etzen und ihn zu befragen, ob er diese Werthbestimmungen eventuell aber nach näherer Vorschrift des Reglements die wieder bei verschiedenen Bränden nachge— irgend thunlich zu verhüten sind, so
enden hiervon alsbald in Kenntniß zu 0 rzunehmenden Taxation ertheilen will, ungen von Mobilien, wie dies gerade in letzter Zeit geben und daher soweit nur
empfehlen wir Ihnen im Auftrage Großherzoglichen Ministertums wiederholt und dringend bei jedem Versicherungsantrag pflichtgemäß zu erwägen, ob die in dem Antrag enthaltenen Werthbestimmungen nach der Ihnen beiwohnenden oder kurzer Hand durch Erkundigung oder Ein⸗ sind und weisen Sie an eventuell
sicht zu erwerbenden Kenntniß der Ver ben
hältnisse nicht über den wahren
der Gegenstaͤnde angegeben In den Berichten, mit we
Werth
erwähnten Reglements zu verfahren. lchen Sie die Versicherungsauträge
nach Maßgabe der Bestimmungen des o uns vorzulegen haben, wollen Sie sich in Zukunft namentlich auch darüber äußern, daß Sie die Ihnen in der fraglichen Richtung obliegende Prüfung vorgenommen haben. Dr. Braden. 4 Betreffend: Die, Anschaffung des von der Forstverwaltung für Communalwaldungen zu verwendenden„* 2 Formularpapiers, insbesondere Ersatz der hierdurch pro 1883/84 entstandenen Kosten. Fried berg den 11. Juli 1889. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien, Markvorstände ꝛc. des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die alsbaldige Auszahlung der nachstehend aufgeführten Beiträge an Großherzogliches Rentamt Friedberg zu veranlassen. N Dr. Braden. Gemeinde Butzbach M. 3.10 Gemeinde Wölfersheim M. 07% Gmeinde Mieder-⸗Noß bach N. 141 Gemeinde Nieder⸗Wöllstadt M. 0.10 Hospital St. Wendel Butzbach„ 0.22 Gemeinde Wohnbach„ 1.25 Gemeinde Ober⸗Mörlen„ 4.54 Gemeinde Ober⸗Florstadt„ 0.45 Gemeinde Beienheim„ 0.40 Gemeinde Weckes heim„ 0.36 Gemeinde Ober⸗Ros bach„3.51 Gemeinde Reichelsheim„ 0.92 Gemeinde Gambach„ 2.18 Gemeinde Bodenrod„ 0.85 Gemeinde Ockstadt„ 1.68 Gemeinde Stammheim 1122 Gemeinde Griedel„ 1.15 Gemeinde Fauerbach v. d. H.„ 2.44 Gemeinde Assenheim„ 0.18 Gemeinde Harheim„ 0.94 Gemeinde Kirch⸗Göns„ 1.27 Gemeinde Hausen„ 0.46 Gemeinde Bönstadt„ 1.05 Gemeinde Holzhausen v. d. 1 Gemeinde Nieder⸗Weisel„ 4.68 Gemeinde Hoch-Weisel„ 3.97 Gemeinde Büdes heim„ 0.62 Gemeinde Massenheim„ 0.30 Gemeinde Oppersbofen„ 0.04 Gemeinde Langenhain„ 1.84 Gemeinde Burg Gräfenrode„ 0.48 Gemeinde Nieder Erlenbach 75 Rockenberger und Oppershofer Gemeinde Maibach„ 1.58 Gemeinde Groß Karben„ 0.97 Gemeinde Nieder⸗Eschbach 11 Mark„ 2.76 Gemeinde Muͤnster„ 1.61 Gemeinde Heldenbergen„ 0.46 Gemeinde Ober Erlenbach„ 1.34 Gemeinde Pohl⸗Göns„ 1.33 Gemeinde Ostheim„2.27 Gemeinde Ilbenstadt„0.05 Gemeinde Ober⸗Eschbach 3 Gemeinde Södel l Gemeinde Burgvorstadt Friedberg„ 0.07 Gemeinde Kaichen„ 0.38 Gemeinde Petterweil„ 1.30 Gemeinde Steinfurth„ 0.07 Gemeinde Bad Nauheim„ 1.08 Gemeinde Klein Karben„ 0.92 Gemeinde Rodheim„ 5.07 Märkerschaft Trais⸗Münzenberg 0.34 Gemeinde Nleder-Mörlen„ 1.23 Gemeinde Nieder-Florstadt„2.08 Gemeinde Vilbel 2 3 Bekanntmachung.
Es soll ein vollkommen arbeitsunfä geneigt sind, den Hülfsbedürftigen bei sich lichen Bürgermeistereien einreichen. Die G den Leumund, Friedberg den 6. Juli 1885. Betreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen, Die Stelle eines Kreisstraßen! dem 1. August l. J. neu zu besetzen.
anmelden und ihr Gesuch mit Leumundszeu Friedberg den 8. Juli 1885.
Se
Vom 16. bis incl. 18. l. Mts. fin
Exerzierplatze statt, wollen dies noch besonders in Friedberg den 10. Juli 1885.
vinandsstraße gestattet.
Friedberg den 11. Juli 1885.
sowie die Familienverhältnisse des
Bew
was hiermit zur öffentliche der Gemeinde bekannt machen.
Um Auskunft über den dermaligen Auf
sten der Kreiskasse in Pflege gegeben werden. Personen, welche gen nebst Pflegegeldforderung bei den betreffenden Großherzog— mit Bericht über die Qualification und riedberg.
higer Mann von 50 Jahren auf Ko aufzunehmen, wollen ihre Anmeldun roßherzoglichen Bürgermeistereien wollen die Anmeldungen Anmeldenden an uns einsenden. Großherzogliches Kreisamt F Dr. Braden.
hier die Besetzung einer Kreisstraßenwärterstelle. värters für die Kreisstraße IV, Straßenstrecke: erber um diese Stelle wollen sich bis zum 25. guiß dort abgeben.
Ober⸗ Erlenbach— Petterweil— Okarben ist mit d. Mis. bei Bezirksbauaufseher Brod zu Vilbel Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung. iden seitens der Garnison Butzbach Gefechtsschießen n Kenntniß gebracht wird. Die Großherzoglichen
mit scharfer Munition auf dem dortigen großen
Büͤrgermeistereien der zunächst gelegenen Orte
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Polizeiverordnung.
ung vom 10. Februar 1875, be—
Auf Grund der 86. 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Pollzei⸗§. 2. Die Bestimmungen der Polizelverordn verwaltung vom 20. September 1867 wird— mit Zustimmung der communalstän- treffend das allgemeine Verbot des Befahrens der Promenade, des Schwedenpfads dischen Bauinspeetlon und im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstande— für die[und der Kisseleffstraße mit schwerem und Oeconomle⸗Fuhrwerk, bleiben aufrecht Stabt Homburg verordnet, was folgt: erhalten.
. 1. In der Zeit vom 15. Mal bis 15. September jeden Jahres, von§. 3. Zuwliderhandlungen werden mit Geldbußen von 3 bis 9 Mark, im Abends 9 bis Morgens 6 Uhr, dürfen die Straßen hiesiger Stadt— mit Aus- J Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 3 Tagen geahndet. nahme des„Neuen Wegs“ und der„Straße vor dem Unterthor“ mit durchgehen—§. 4. Gegenwärtige Pollzeiverordnung kritt einen Tag nach der Publikatton dem Fuhrwerk nicht befahren werden; das letztere ist vielmehr über die ebenerwähnten in Kraft. a Straßen und dle Ferdinandsenlage(sog. Verschönerungsweg) zu letten. Für lelchtes Homburg den 7. Juli 1885. Buͤrgermeisteramt. Personenfuhrwerk ist auch der Weg durch die Höͤhestraße, Promenade und Fer—.
4 Der Beigeordnete: F. Loß.
Ausschreiben.
enthaltsort des Philipp Margraf
von Nieder-Erlenbach wird ersucht. Der Großherzogliche Amtsanwalt Wagner.


