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2111 l.
1885. Bamstag den
69.
13. Juni.
ungsbezirk verziehen, so ist hiervon nach
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
und Freitag Abend ausgegeben.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Ober ⸗Ersatzgeschäft pro 1885. Friedberg den 9. Juni 1885.
Der Civil⸗Vorfitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg
an die Großherzoglichen Burgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet nach dem untenstehenden Reiseplan am 27., 29. und 30. l. Mts. in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen: 1. die von den Truppen-⸗(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein— jährig- Freiwilligen;
2. die von Großherzoglicher Ersatz— tauglich erkannten,
3. die von derselben zur Ersatz Reserve II. Klasse und 4. die von derselben zur Ersatz-Reserve J. Klasse in Vorschlag gebrachten, sowie 5. die von derselben als tauglich erkannten Militärpflichtigen. Die Ihnen demnächst unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß dieselben reiulich und— da die Reihenfolge noch nicht bekannt— sämmtlich präeis zu der in der Ladung angegebenen Stunde er—
scheinen. Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober⸗
Sollten Ersatzcommission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Ausheb— §. 45, pos. 13 der Ersatz⸗
ordnung alsbald Anzeige hierher zu machen.
Commission als dauernd un—
Deutsche We 7) Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden „sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗ strafen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung (§. 65) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder⸗ holt erfolgt, so können sie als unsichere Dienstpflichtige(§. 65, 3) behandelt werden. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33. 6. 65. 3) Vorweg Einzuste von den Ersatzbehörden abzuhalten
§. 24. nicht pünktlich erscheinen, sind
llende sind solche Militärpflichtige, welche in einem den Termine nicht pünktlich erschienen und denen
5 Reiseplan für das Aushebungsgeschäft der 49. Infanterie-Brigade(1.
Beorderung zum
Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be⸗ deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter— lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be— stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Ober⸗Ersaßtzgeschaft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.
Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzulegenden Reclamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reclamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Neclamationen irgendwie in Frage kommen, wollen Sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige ge— laden ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.
Dr. Braden.
hror.d nung. a deßhalb von den Ober⸗Ersatzeo den sind. R. M. G. 6. 33. auf Zurückstellung oder Befreiung von der den verstärkten Ober⸗Ersatzeommissionen dieser erklärt werden, wenn ihre Versäumnisse in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt sind. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Landwehr⸗ Bezirks-Commandeure dem nächsten Infanterie-Truppentheil oder Marinetheil über- wiesen werden.(§. 67, 3). R. M. G. 8. 30 4b und 7. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär⸗ pflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.. 33.
mmissionen die Vortheile der Loosung entzogen wor⸗ Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche Aus hebung zur Seite, so können sie von Vergünsligungen nur dann als verlustig
Großherzoglich Hessischen) pro 1885.
Datum. Wochenta Ort; Di; 353 und Beginn 2 Geschäfts. des Geschäfts. Reisetour und Angabe der Dienstverrichtungen. c. 2c. 2. Juni 27. Sonnabend, 9½ Uhr Morgens, Friedberg Liste Bb, Ca, b, e, D. Beilagen 1—3, Felddienstunfähige, Invaliden. e Sonntag, Friedberg 12 Ruhe. e e Juni 29. Montag, 8 ¼½ Uhr Morgens, Friedberg Liste E. 15 Juni 30. Dienstag, 8½ Uhr Morgens, Friedberg Liste E. Reise nach Lich. 2 2c. ac. ꝛc. ö
Betreffend: Nachforschungen nach einem zu Weißenburg i.
Das Großherzogliche Kreisamt Das im Auszug nachstehende Schreiben des kais der Auflage mit, Nachforschungen anzustellen, ob der in Frage 5 1 ungen anz 9 geben vermögen, ist ein Bericht nicht nöthig.
Am 18. Dezember v. J. wurde zu Weiß und seiner Herkunft die wibersprechendsten, meistens auf U ungeachtet, bis jetzt nicht festgestellt werden konnte. Ders hierselbst untergebracht werden, in welcher er sich zur Zeit noch befindet. sein, daß der quäst. Knabe, welcher sich zuerst Adam Helferich nannte, jetzt aber angi Ortschaften des Odenwaldes und der Umgegend nach Lage und Entfernungen zu einande Signalement des Knaben Adam Helfrich: gewöhnlich, Kinn rund, Gesichtsform rund, Gesichtsfarbe blaß, Zähne gesund, Bekleidung: Eine blau-weiß gestreifte Jacke, eine grau- roth gestrei
eine wollene dunkle Weste und ein blau- roth gestreiftes Hemd,.
Bekannt
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß 1885 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Friedberg den 11. Juni 1885.
fte Hof
6. ee e unbek Friedberg an die Großherzoglich erlichen Bezirkspräsidiums zu Straßburg vom 28. Mai stehende Knabe Ihrer Gemeinde angehört.
enburg im dies seitigen Bezirke durch nwahrhett beruhenden Angaben machte, 0 elbe mußte, als der öffentlichen Fürsorge an Nach dem Ergebnisse der gep
Alter 11⅝ Jahr, Größe m 1,37,
besondere Kennzeichen elne kleine
1875 zur Ausführung des Reichsge gebracht, daß die Durchs
Friedberg den 10. Juni 1885.
en Bürgermeistereien des Kreises.
1885 theilen wir Ihnen unter Im Falle Sie keine Auskunft zu Dr. Braden.
Straßburg den 28. Mai 1885.
die Gendarmerie ein fremder Knabe aufgegriffen, welcher bezüglich seines Namens gehörigkeit der vielfachen Recherchen
o daß seine Heimaths- und Staatsan
heimgefallen, einstweilen in der Bezirks- Findel- und Waisenanstalt flogenen Verhandlungen dürfte die Annahme nicht ausgeschlossen nd den entschieden hessischen Dialeet spricht, auch einzelne r genau kennt, einer Gemeinde des Odenwaldes, bezw. der Umgegend desselben angehört. Statur mittelmäßig, Haare blond und kraus, Augen braun, Nase klein, Mund Verletzung am rechten Ohr. „ein Paar baumwollene Strümpfe von grauer Farbe,
annten Knaben.
bt Adam Schmitt zu heißen u
e, ein Paar schlechte Zugstiefel
ma un
setzes über die Naturalleistungen fur die bewaffueet 0 chnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Mai Heu M. 5.—, Stroh M. 4.—. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Hafer M. 16.—,


