1885. Donnerstag den 11. Znni. 2(8.
Obhberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 8 5 e N 155 8 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. feng
Juni 6——
o A Amtlicher Theil. U
We, Bekanntmachung.
f.. Betreffend: Zusammenlegung und Melioration der Grundstücke in der Gemarkung Kloppenheim..
„ de Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß folgende Aktenstücke in der Zeit von Montag den 15. bis Sonntag den 2 5 28. Juni d. J. wähtend der üblichen Bureaustunden auf der Schreibstube der Großherzoglichen Bürgermeisterei Kloppenheim zur Einsicht der 0 8 Interessenten offen liegen: 1. Verzeichniß der durch die Zusammenlegung in Flur J und II entstandenen Kosteu. 2. Repartition der durch die lseile Entwässerung entstandenen Kosten. 3. Repartition der auf die Wiesenbesitzer in Flur J und IB entfallenden Kosten. 4. Protokoll der Commission t 1 J. vom 21. Februar d. J. über Verwendung des der Consolidationsgenossenschaft verbleibenden baaren Ueberschusses von M. 242. 40.
W Innerhalb der oben genannten Frist sind etwaige Einwendungen gegen die offen gelegten Aktenstücke bei der unterzeichneten Behörde n oder der Großherzoglichen Bürgermeisterei Kloppenheim vorzutragen, widrigenfalls solche später nicht mehr berücksichtigt werden können.
an Friedberg den 8. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. l Dr. Braden. dan Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Grundstücke zu Wölfersheim, insbesondere der Fluren IV, V, VI, XI, XII, XIII und XIV. öberg Nachdem die am 27. März als Mitglieder der Commission zur Ausführung des in rubricirtem Betreff gesetzlich festgestellten und von ö den Betheiligten acceptirten Projects gewählten Grundbesitzer die Mitwirkung bei der Ausführung dieses Projekts abgelehnt haben, so wird
nunmehr behufs Wahl anderer Sachverständiger Termin auf Montag den 15. Juni, Vormittags von 10 bis 12 Uhr anberaumt.
ben Zu wählen sind drei sachverständige Mitglieder und drei Stellvertreter. Auf die am 27. März Gewählten(Adam Hofmann IV., Georg Konrad Stüber II., Konrad Hofmann, Heinrich Ulrich IV., Heinrich Hofmann J., Georg Stüber) entfallende Stimmen würden als ungültig nicht in Betracht gezogen werden können. Zur Wahl berechtigt sind sämmtliche in dem auf dem Bürgermeistereibureau 3 Tage vorher
sucht offen liegenden Verzeichnisse aufgeführten Grundbesitzer. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel von denen jeder 6 Namen zu enthalten haben wird. Die 3 Höchstbestimmten werden als ordentliche Commissionsmitglieder, die 3 Nächsthöchstbestimmten als Stellvertreter eintreten.
1 J Gut Friedberg den 8. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. , cu Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Erlenbach, hier die I. Offenlegung für das III. Zusammenlegungsfeld. 5 In Gemäßheit der§§. 18 und 29 der Instruction vom 7. No- ferner Reclamationen gegen die sub 4 bis 9 erwähnten Urkunden er— vember 1876 bringen wir die folgenden Aktenstücke: hoben werden, und wird von denjenigen Betheiligten, welche nicht
en. 5 1. das neu aufgestellte topographische Güterverzeichniß(Formu— spätestens in diesem Termine Reclamationen erheben, Einverständniß n e llar 4 der Instruction), mit den Beschlüssen der Commission angenommen werden.
den in 2. die Gütergeschosse zur Feststellung und Wahrung der Rechts— Spätere Reclamationen, welche sich auf die nunmehr offen ge— eder. Kin verhältnisse, legten Arbeiten beziehen, sind nicht mehr zulässig. u sumeiche Nach Art. 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wiederein⸗
3. das Verzeichniß der Berechtigten, 5 5 i— 1 88 5 setzung in den vorigen Staud wegen Versäumniß der Reclamations—
—. di wecke der Klass ö er Abschätz 15 f ert 1 S e e nach der been und Recursfristen ausgeschlossen. In den offen gelegten Acten sind 5, zwei Uebersichtskarten Nr. Iv 000 v(4: 1000) mit Einzeich⸗ sämmtliche Besitzwechsel, welche bis zum 31. März d. J. in das Mu⸗ 2 0 g 1 di: A tationsverzeichniß eingetragen waren, gewahrt. Diejenigen Grundbe—
telnet, nung der Bonitätsgrenzen, 5 n l f 25 e 1. a 1 5 itzer, welche nach diesem Zeitpunkte Gelände in dem III. Zusammen— f 355 6. die en der Commission über die Bestimmung der Boni— e erworben haben, werden darum aufgefordert, 1 unter Apüttiol tätsklassen und deren Werthe, 1 5 f genauer und vollständiger Bezeichnung der bezüuͤglichen Grundstücke nach 9 7. die Protokolle und Verzeichnisse über die vorübergehenden Gewann, Nummer, Flächeninhalt u. s. w. bis längstens zum Donnerstag Bindtit. Werthserhöhungen und Verminderungen, n 50 den 25. Juni 1885, Vormittags 12 Uhr, zur Kenntniß der Commission — 8. Protokoll der Commission über Errichtung und Einziehung[zu bringen, wenn sie bezüglich dieser neu erworbenen Grundstücke die von Wegen und Bildung der Massegrundstücke vom 16. April 1885, Vortheile der Zusammenlegung genießen wollen. Ne. 9. das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Ge— Auf Anmeldungen nach Ablauf dieses Termins kann keine Ruͤck— 4 * sammtcommission vom 8. Juni 1885, ferner wiederholt sicht mehr genommen werden und es haben sich die betreffenden Grund—
10. die summarische Darlegung vom 9. Januar 1882 währende besitzer die aus der Unterlassung der Anmeldungen für sie entstehenden 14 Tagen und zwar von Donnerstag den 11. Juni bis Mittwoch den Nachtheile selbst zuzuschreiben. 24. Juni d. J. einschließlich täglich, an den Werktagen von 10 Uhr Endlich werden die sämmtlichen Grundbesitzer noch eingeladen bis 10 Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags und an den Sonntagen von 11 spätestens zu dem oben genannten Termine, nach Maßgabe der Be— ö „bis 12 Uhr Vormittags auf dem Gemeindehaus zu Nieder-Erlenbach stimmungen pos. 11, 12 und 13 der summarischen Darlegung und den⸗ 4 zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten. jenigen des F. 23 der Instruction vom 7. November 1876, sogenannte Wir bemerken hierbei, daß alle Betheiligten Auszüge aus dem[Wunschzettel bei der Commission einzureichen, wodurch sie diejenigen . topographischen Güterverzeichniß, den Geschossen und dem Verzeichnisse] Parzellen nach Gewann, Nummer und Flächeninhalt genau bezeichnen, der Berechtigten gegen eine Gebühr von 10 Pf. für die erste und von welche sie bei der demnächstigen Zutheilung der neuen Parzellen zu⸗ 6 Pf. für jede weitere Parzelle verlangen können. sammen gelegt zu haben wünschen, und durch welche sie ferner angeben,
Reclamationuen gegen Richtigkeit und Vollständigkeit der oben zu[ob und event. in wieviele Theile das neue Grundstück in das neue 1, 2 und 3 genannten Verzeichnisse sind so gewiß innerhalb der ge- Kataster und Grundbuch aufgenommen werden soll. Alle nach dem dachten Frist bei der Commission vorzubringen, als die Verzeichnisse genannten Termin in dieser Richtung an die Commission noch gelangen— sonst für richtig und vollständig angenommen und der Zusammenlegung[den Wünsche müssen unberücksichtigt bleiben.
5 zu Grunde gelegt werden. Friedberg den 8. Juni 1885. 5 ö Während der gedachten Frist, oder aber in dem Termine Don— Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
nerstag den 25. Juni 1885, Vormittags von 10 bis 12 Uhr, können Dr. Braden.
Sonntag den 14. l. Mts., Nachmittags 3½ Uhr, wird eine Versammlung der landwirthschaftlichen Bezirksvereins-Section Vilbel auf dem Selzerbrunnen, betreffs Anlagen von Wasenmeistereien abgehalten. Die Herren Landwirthe des Bezirkes, besonders die Herren Buͤrger— meister, werden um recht zahlreiche Betheiligung ersucht. Kloppenheim den 8. Juni 1885.
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Stahl.


