Ausgabe 
11.4.1885
 
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1885.

Famstag den 11. April.

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Luba 91 9 9 1 1 1945 fel. er* N 9 5 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 2 5. 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitaß Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samsfag, 195 U Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 8 b Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 8.. 3 8 5 6 8 ä * Amtlicher Theil. 0 Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1889. Friedberg am 16. März 1885. II 5 Bekanntmachung. 1 4 Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den diesseitigen Kreis durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein n Fran. zu Friedberg im Rathhausfaale ärztliches Attest zu übergeben. Nach F. 65 der Ersatzordnung ist das K., N. been wel. denne. we n ee den fer e dee 1 b 5 ö se 50 ir in Mitglie 8 en Montag den 20. April l. J., Vormittags 2 Uhr, Musterung die Loosungsnummer für 560 4 Milttärpflictigen, bent der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim, i i D

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der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch-Weisel, Holzhausen

Bauernheim, Beienheim, Bodenrod und Bönstadt. U

Dienstag den 21. April 1 J., Vormittags 8 Uhr, Musterung

der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bruchenbrücken, Büdesheim,

Burg⸗Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, Dortelweil und Fauerbach b. Fr. Mittwoch den 22: April l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung der

Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach v. d. H. und Friedberg.

Donnerstag den 23. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß Karben, Harheim, Hausen mit Oes und Heldenubergen.

Freitag den 24. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung

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Ilbenstadt, Kaichen, Klein-Karben, Kirch-Göns, Kloppenheim, Langen

hain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach und Münster.

Samstag den 25 April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Münzenberg, Nieder-Erlen

bach, Nieder⸗Eschbach, Nieder-Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach und Nieder-Weisel.

Montag den 27. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Wöllstadt, Ober Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Ober⸗Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach und Ober- Wöllstadt.

Dienstag den 28. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ockstadt, Okarben, Oppers- hofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göns, Reichelsheim Rendel, Rockenberg und Rodheim v. d. H.

Mittwoch den 29. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel, aus der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1868 und 1864 geborenen Militärpflichtigen.

Donnerstag den 30. April J. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel und zwar die im Jahre 1865 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen, ferner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Woͤlfersheim und Wohnbach.

Freitag den 1. Mai l. J., Vormittags 8 Uhr, im Rathhaussaale zu Friedberg Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1868.

In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1865 mit Ausnahme der zum einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ hoben wird sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahr gänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche

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jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer⸗ dem wird gegen dieselben das im F. 48 der Ersatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Eplilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vor handensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, beziehungsweise eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzoglichen Bürger meistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zürückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzeommission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorgelegen haben, werden von der Groß herzoglichen Oberersatzcommission unnachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreisersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatzreservisten I. Classe verbunden. Nach Erledigung der Zurück stellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classiftcirung derselben rücksichtlich ihrer haͤuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeich neten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, naͤher zu begründen. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs geschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzcommission des Kreises Friedberg.

Dr. Braden.

Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz- Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen,

welche gestellungspflichtig sind, speciell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur Ausführung kommen.

Dr. Braden.

Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

Friedberg den 9. April 1885.

Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Marz 1885 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 15., Heu M. 5., Stroh M. 4..

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Eckhardt.

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