Ausgabe 
10.1.1885
 
Einzelbild herunterladen

5778

Dirstntt.

1

Ferit. jacken ö 48 ee,

eis.

Jamstag den 10. Zanuar.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo. g N 50 und Freitag Abend 49 N Kreisblatt für den Kreis Friedberg. g

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclame t 22 Pf.; ei Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Berra g nicht bligefügt it, 1 14 8 e f ee e eee re 8. Betreffend: Die Revision der Brandversicherungskapttalien. Fernerg den 5. Januar 1885 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche unsere Auflage vom 19. November 1884 nicht erledigt haben, erinnern wir an die Vorlage der Ver zeichnisse binnen 8 Tagen. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen. Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau. Friedberg den 7. Januar 1885 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die meisten von Ihnen sind noch mit Einsendung der Tabellen über die im II. Semester v. J. crepirten oder getödteten Thiere im Nückstande. Wir erwarten die Einsendung der fehlenden Tabellen oder Bericht, daß in der betreffenden Gemeinde im II. Semester 9.

keine Thiere crepirt sind oder getödtet wurden, nunmebr binnen 8 Tagen bei Meidung von Strafe. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen.

Betreffend: Die Einrichtung der Bittschriften um Stipendien oder Stundung der Collegiengelder auf der

Friedberg am 8. Januar 1885.

Landesuniversität. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien des Kreises. Durch Ministeri lausschreiben vom 25. Mai 1853 Amtsblatt Nr. 28 ist das Formular für die Vermöͤgenszeugnisse vorgeschrieben

worden, welche den Gesuchen um Stipendien oder Stundung von Collegiengeldern an der Landesuniversität beizulegen sind. Ministerium des Innern und der Justiz hat nunmehr nachstebende Abänderung dieses Formulars verfügt: f 1) Zwischen Frage 6 und 7 ist die Frage 6a einzuschalten: Wieviel bezahlen die Eltern an directen Staatssteuern pro Ziel? Mit welchen Steuerkapitalien sind dieselben eingeschaͤtzt und zwar mit welchen: a. Gewerbsteuerkapital, b. Gtundsteuerkapital c. Einkommensteuerkapital, d. Kapitalrentensteuerkapital? g 2) Die bisherige Frage 9 erhält folgende Fassung: Bezieht Bittsteller Stipendien aus offentlichen Fonds oder Familienstiftungen, oder fließen ihm Privatunterstützungen und in welchem Betrage zu? Sie wollen sich hiernach bemessen. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen. Betreffend: Die gemeinschaftlichen Ortskrankenkassen von Reichelsheim, Assenheim, Groß-Karben und Vilbel. Friedberg den 8. Januar 1885.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Buürgermeistereien der obengenannten Kassenbezirke. Wir haben auf Grund der in der Versammlung vom 19. Dezember 1884 gefaßten Beschlüsse nachfolgende Vollzugsbestimmungen ange⸗ ordnet und beauftragen Sie, sich hiernach zu bemessen. Dr. Braden.

Großherzogliches

Vollzugsbestimmungen.

Art. 1. Zum Zwecke des Eintrags der An- und Abmeldungen diesbezüglichen Auszug aus dem Register behufs Einhändigung an versicherungspflichtiger) Arbeiter, sowie der eingezahlten Beiträge wird den Kassenrechner mitzugeben. 2 auf jeder Bürgermeisterei ein Register nach vorgeschriebenem Formular In der Rubrik Bemerkungen ist in diesem Falle anzugeben, für geführt. welche Zeit des betreffenden Monats der Beitrag rückständig ist.

Art. 2. Die An- und Abmeldezettel sind von den Arbeitgebern Art. 6. Der Kassenbote hat, dringende Nothfälle ausgenommen, auf der Bürgermeisterei des Ortes, in welchem sich die Betriebsstätte] die auszuzahlenden Kranukengelder allmonatlich bei seinem Eintreffen befindet, abzugeben. in der Gemeinde den Berechtigten einzuhändigen, sowie etwaige Auf

Die Bürgermeister haben den Eintrag in das Register auf Grund träge der Interessenten entgegen zu nehmen. dieser An- und Abmeldezettel zu vollziehen und die letzteren aufzubewahren. Art. 7. Der Kassenrechner hat vierteljährlich ein auf Grund

Art. 3. Die Buͤrgermeister haben dafür Sorge zu tragen, daß[des Regtsterauszuges zusammengestelltes Rückstandsverzeichniß der betr. die fälligen Beiträge von den Arbeitgebern bis Ultimo eines jeden[ Büͤrgermeisterei behufs Veranlassung der Beitreibung mitzutheilen. Monats auf der Bürgermeisterei eingezahlt werden. Art. 8. Die Bürgermeister haben sich über die dem Kassenboten

Art. 4. In der ersten Woche eines jeden Monats hat der eingehändigten Beiträge Empfangsbescheinigung in der Weise aus Kassenbote die bei den Bürgermeisterelen eingezahlten Beitrage des stellen zu lassen, daß der Kassenbote unter die in dem Register einge vorigen Monats nebst den An- und Abmeldezetteln abzuholen. tragene Zahl seinen Namen setzt. 5

Act. 5. Sind Arbeitgeber mit der Zahlung der Beitrage im Art. 9. Es bleibt den Vorständen der Krankenkassen vorbehalten, Rückstande geblieben, so hat der Bürgermeister dem Kassenboten einen mit Arbeitgedern, welche großere Anzahl Arbeiter beschäftigen, N besondere Vereinbarungen in Betreff der An- und Abmeldungen, sowie der Einzahlung der Beiträge zu treffen.

eine

5 Anmerkung. Freiwillig beitretende Mitglieder haben sich bei dem Vorstand anzumelden.

Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenutniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat December 1884 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 14., Heu M. 6., Stroh M. 4..

Friedberg den 8. Januar 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Oeffentliche Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Januar, Februar, März, November und Dezember, Vormittags 9 Uhr, 1. Daß für das Jahr 1885 die Schoͤffengerichtssitzungen Don- in den übrigen Monaten um 8 Uhr. nerstag den 8. Januar, 29. Januar, 19. Februar, 12. Marz, 26. März, 6. Die Gerichtsschreiberei ist an den Werktagen von 1012 Uhr 16. April, 7. Mal, 21. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 23. Juli, 13. August, Vormittags a ber auch nur zu diesen Stunden geöffnet. 10. September, 24. September, 15. October, 12. November, 26. No⸗ 7. Alle Anträge in Mahn-, Prozeß- und Strafsachen sind aus vember, 10. Dezember abgehalten werden. schlleß lich bei der Gerichtsschreiberei, also nicht bei dem Richter, 2. Die Forst- und Feldgerichte finden Donnerstag den 26. Februar, zu stellen. 30. April, 25. Junt, 27. August, 29. October, 17. Dezember statt. Die Rechtssuchenden werden auf das dringendste ersucht, sich 3. Die Amtstage, vornehmlich für Angelegenheiten der nichtstrei-][ genau an die vorgeschriebenen Terminstage und Bureaustunden zu tigen Gerichtsbarkeit werden Mittwochs, aber auch nur an diesem balten, widrigenfalls sie, wirklich dringende Falle ausgenom Wochentage abgehalten. men, unnachsichtlich abgewiesen werden. 4. Für die Behandlung der Civilrechtsstreitigkeiten ist der Dienstag Bad⸗Nauheim den 9. Januar 1885. bestimmt. Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim. 5. Die Amtstage und Gerichtssitzungen deginnen in den Monaten Bauer.

Schütz.