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1885.
Dunnerstag den 9. Zuli.
N 80.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei
ö i Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Einsendung der für die Landes-Waisenanstalt zu erhebenden Colleeten- und Büchsengelder.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen
Wir erinnern die Säumigen an Erledigung unserer Verfügung obigen
Friedberg den 6. Juli 1885.
Bürgermeistereien des Kreises. Betreffs vom 10. Januar l. I., Kreisblatt Nr. 6, und erwarten
Einsendung der eingegangenen Gelder bis zum 20. l. Mts. unfehlbar bei Meidung von Ordnungsstrafe.
Dr. Br ade n.
Bekanntmachung.
Dienstag den 14. Juli, Nachmittags 5 Uhr, soll in dem Saal des Frankfurter Hofes zu Nieder-Erlenbach das Eindecken der zerschla—
genen Steine(Decksteine) etwa 850 kbm und die Lieferung von 200 kbm Sand für den Neubau der Kreisstraße Nieder—Ober-Erlenbach
unter den diesbezüglich zu Grund gelegten Bedingungen öffentlich in Accord gegeben werden.
Friedberg den 7. Juli 1885.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.:
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst 1885.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst 1885 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier⸗ durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meid— ung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. August 1885 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An— bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17 Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse ange— geben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— zeugniß; b. Einwilligungs-⸗Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; in diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder
Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des ein— jährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; c. ein Unbe— scholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorge— setzten Dienstbehörde auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. Ju dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein— gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten— heitszeugniß beizulegen.
Ueber die Auforderungen, welche au die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung— J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungs— Blatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß. Bezuͤglich des Prüfungstermins, sowie des Locals in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt den 24. Juni 1885.
Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Gros.
Durch rechtskräftiges am 28. Juni d. J. von dem kommandsrenden General des XI. der 49. Infanterie-Brigade ausgehobene Rekrut Karl Leichner aus Petterweil,
1000 Mark verurtheilt worden. Darmstadt den 4. Juli 1885.
Bekanntmachung.
Armeecorps bestätigtes Erkenntniß Kreis Friedberg, in contumaeciam
vom 23. Juni d. J. ist der im Bezirk für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldstrafe von
Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen(25.) Division.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 21 enthält: Gesetz, das Ausfüh rungsgesetz zur Deutschen Strafprozeß⸗ ordnung, hier insbesondere die Kosten des Unterhalts der Sträflinge im Landeszuchthause und in den Gefängnissen, sowie den Erlaß von Kosten der Strafvollstreckung betr.
— Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 15, enthält:
1. Bekanntmachung, die für 1885/86 in Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.
11. Uebersicht der in den Gemeinden des Kr. Groß⸗ Gerau pro 1885/86 zu erhebenden Umlagen.
111. Desgleichen für den Kr. Heppenheim.
Iv. Dienstnachrichten.
V. Konkurrenzeröffnung. Erledigt ist die Stelle eines Kreisveterinärarztes in Nidda. l
— Der Kreisveterinärarzt Dr. Kreuder in Nidda wurde in den Ruhestand versetzt.
— Der Ministerial-Registrator Feidel wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste in den Nuhestand versetzt und demselben die Krone zum Nitterkreuz 2. Kl. des Philipps⸗ Ordens verliehen. Die Gerichtsaccessisten Beyke von Ober-Mörlen, Breidenbach von Darmstadt, Dapper von Wörrstadt, Fleitz von Ober⸗ Hilbersheim, Grünewald von Offenbach, Dr. Hof von Aschaffenburg, Holzapfel von Gießen, Land— messer von Bensheim, v. Löhr von Darmstadt, Kritzler von Darmstadt, Lindt von Darmstadt, Dr. Nagel von Ossenheim, Dr. Scherer von Kastel, Dr. Sommerlad von Wieseck, Strein von Darmstadt, Welcker von Darmstadt und
Ziegler von Weinolsheim wurden zu Gerichts- assessoren und Franz von Dieburg und Weber von Darmstadt zu Regierungsassessoren ernannt.
Berlin. Die„Nationalzeitung“ kündigt die Vorlegung einer Novelle zum Actiengesetz in Rück⸗ sicht der Colonialunternehmungen an.
— Betreffs der oft besprochenen Begründ— ung, die Baiern für Preußens Antrag in der braunschweigischen Frage beim Bundesrathe vor— schlagen wollte, verlautet, er habe sich auf die allgemeine Einleitung zur Verfassung gestützt, sei aber zurückgezogen worden, als Sachsen den jetzt angenommenen Antrag vorgeschlagen.
— Die Conferenzen, welche in den östlichen Provinzen zwischen den Oberpräsidenten und den betheiligten Beamten über die Ausweisung rus— sischer Unterthanen stattgehabt, haben zu dem Resultat geführt, daß in nächster Zeit weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Ausweis— ungen energisch und consequent durchzuführen.
— Aus sicherster Quelle verlautet, daß die Regierung durchaus nicht die Absicht habe, Aprocentige Consols in 3½procentige zu con— vertiren; der Zweck der Ausgabe letzterer sei nur der, um unter Benutzung des jetzigen außer— ordentlich billigen Zinsfußes den nöthigen Be— darf an Geld beschaffen zu können.
— Die Türkei hat den Versuch erneuert,
die selbstständigen Posteinrichtungen auswärtiger Machte daselbst unter ihre Controle zu bringen; der Versuch wird natürlich scheitern wie der vorjährige.
Ems, 6. Juli. Der Kronprinz traf heute aus Coblenz zum Besuch des Kaisers ein; Prinz Wilhelm empfing den Kronprinzen am Bahnhof. Abends reisten beide nach Berlin ab.
Schillingsfürst, 6. Juli. Der deutsche Botschafter in Paris, Fürst Hohenlohe, mit Ge⸗ mahlin ist heute hier angekommen.
Ausland.
Schweiz. Zürich, 6. Juli. Durch die gestrige Volksabstimmung des hiesigen Cantons wurde die Wiedereinführung der Todesstrafe mit 27,577 gegen 21,377 Stimmen verworfen. Die Einführung der obligatorischen Fortbildungsschule wurde mit 24,995 gegen 21,849 Stimmen eben— falls abgelehnt.
Frankreich. Paris, 5. Juli. Eine von Hue datirte Depesche des Generals Courcy meldet, die anamitische Garnison der Citadelle habe ganz unerwartet in der Nacht nach seiner Ankunft in Hue einen Angriff auf ihn und seine Truppen gemacht, sei jedoch zurückgeschlagen worden; er fühle sich durch den Angriff durchaus nicht be—
unruhigt und habe alle zur Sicherheit erforder—


