Ausgabe 
4.8.1885
 
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Nachweisung des Activ⸗ und Passivpstandes.

. ; riedberg. Butzbach. Zusammen. Gesammtbetrag. Nr. A. Activstand. 5 5 5 M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. 1 Ende 1882 betrugen die Kapktalien 1558604 35 1195863 84 2754468 105 während 1883 wurden a. neu ausgeliehen 196660 271455 63 5 b. zurückbezahlt 195183 51 216796; 17 r ö 46 56135 95 ere 1476 49 54659 folglich weniger ausgeliehen 425. 5 22 0 4 daher Ende 1883 Kapitalbestand 8 10 2[Die eedirten Kaufschillinge betrugen Ende 1882 33187 42 46693 55 79880 97 während 1883 wurden a. neu angekauft 200 10198 9 81 15 b. e 14995 92 11992 95 f 5 2 255 155 folglich 1 ee 14795 92 1794 95 16590 87 daher Ende 1883 Ausstand 63290 10 3 Nichts 4[Werth der Mo- und Immobilien 26785 96 3551 l 29337 86 5[ Einnahme⸗Ueberschuß: das Soll der Einnahme beträgt 558043 36 485787? 95 die Ausgabe-Abstattung beträgt 497615 62 477918 98 Ueberschuß 60427 74 7868 97 68296 71 Summe des Aettostandes 2971528 81 B. Passipstand. 1 Bestand der Einlagen Ende 1882 1582989 38 1231914 60 2814903 98 während 1883 wurden a. neu eingelegt 207305 95 181090 06 b. zurückbezahlt 218731 135784 mehr 5* 45305 51 folglich weniger eingelegt 11425 05 5. 33880 46 daher Ende 1883 Stand der Einlagen a 2848784 44 2 J Die noch nicht bezahlten Zinsen von Einlagen betragen 9824 33 1652 60.. 93 Summe des Passivstandes 2852761 37 Vergleichung. 1[Das Vermögen beträgt 3. 2. 2971528 81 2 Die Schulden betragen 5 8. 2852761 37 Verglichen ist Reservefonds 118767 44 5 die vorhergehenden Jahre 120658 05 Hiervon kommen auf das Rechnungsjahr 1883(vermindert) 2 8 1890 61 Zusammen wie oben 118767 44 Ende 1882 betrug der Reservefonds 120658 05 und hat sich im Jahre 1883 vermindert um 1 1890 61 Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Erlenbach, hier die II. Offenlegung für das III. Zusammenlegungsfeld.

In Gemäßheit des F. 33 der Instruction vom 7. November 1876 bringen wir die nachfolgenden Acten:

1. Die zum Zwecke der Klassenvertheilung nach der Abschätzung aufgestellten Gütergeschosse(Form. 6 der Instr.), in welchen die Be rechnung des Anspruchs für jedes einzelne Grundstück, abzüglich des zu den neuen Wegeanlagen und der Bildung von Massegrundstücken erforderlichen Prozentsatzes, eingetragen ist.

2. Die Protokolle der Commission, welche sich auf die Projectir ung des Wege- und Grabennetzes und der sonst auszuführenden Ar beiten, wie die Lage und Richtung der neuen Gewanne und Grund stücke beziehen.

3. Die Kostenüberschläge über die auszuführenden Meliorations arbeiten und der sonst etwa noch entstehenden Kosten nebst dem bezüg lichen Commissionsprotokoll.

4. Zwei Uebersichtskarten 1: 1000(Nr. IV und V) mit dem eingezeichneten Weg- und Grabennetz und der Situation der Meliora tionsflächen.

5. Die Nachweisung der reinen Theilungsmasse, die Anspruchs berechnung und die Nachweisung des zu den Massegrundstücken zu ver wendenden Geländes.

6. Das Protskoll der Commission über die Taxation solcher Obst bäume, welche durch das projectirte Wegnetz verfallen, und in den Taxationsprotskollen für die Arbeiten des I. Abschnittes noch nicht ent halten sind.

7. Die Drainageprojecte.

8. Das Prüfungs- und Begutachtungsprotokoll des Großherzog lichen Landescultur-Inspectors Herrn Dr. Klaas vom 20. Juli d. J.

9. Das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Ge sammtcommission vom 31. Juli 1885.

10. Verhandlung der Commission mit den von den Massenheimer Grundbesitzern gewählten Grundbesitzern über Regulirung der Gemark ungsgrenze vom 6. Juli d. J., sowie gleichzeitig

11. Das Geldausgleichungsverzeichniß für das I. Consolidationsfeld während 14 Tagen und zwar von Dienstag den 4. bis Montag den 17. August d. J.(an den Werktagen von 10 bis 12 Uhr, an Sonn⸗ tagen von 11 bis 1 Uhr) auf dem Rathhause zu Nieder-Erlenbach zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten. Während dieser Frist, oder aber in dem Termine Mittwoch den 19. August d. J., Vormittags von 1112 Uhr, können Reclamakionen gegen die offen gelegten Acten, inso weit über solche nicht bereits früher abgestimmt worden ist, erhoben werden.

Von denjenigen Betheiligten, welche nicht spatestens in diesem Termine Reclamationen erheben, wird Einverständniß mit den Beschlüssen der Commission angenommen, und sind spätere Reclamationen, welche sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen, nicht mehr zu⸗ lässig. Nach Art. 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamations und Recursfristen ausgeschlossen.

Friedberg den 31. Juli 1885.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Ausschreiben. Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Johannes Emmel von Romrod wird ersucht.

Friedberg den 31. Juli 1885.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Wagner.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Districts Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt. Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen für die 3. Periode 1885/86 vom 1. bis 25. August dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann.

Friedberg am 1. August 1885.

Großherzogliche Distriets-Einnehmereien Friedberg und Nieder⸗Wöllstadt. Weigel. Nieß.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 1. Aug. Staatsminister Finger hat heute eine mehrwöchige Urlaubsreise angetreten.

Berlin. Der Kronprinz wird dem Ver nehmen nach Mitte dieses Monats aus Ander matt nach Berlin zurückkehren, um mit dem Kaiser, welcher um diese Zeit von seinen Som merreisen ebenfalls dort zurückerwartet wird, zusammenzutreffen. Die Kronprinzessin dagegen dürfte sich, wie man hört, mit den Prinzessinnen

Victoria, Sophie und Margarethe um diese Zeit von Andermatt aus noch auf kurze Zeit nach Ober⸗Italien begeben.

Wie alljährlich, wenn der deutsche Kaiser in Gastein weilt, wird sich auch diesmal der deutsche Botschafter in Wien, Prinz Reuß, dort hin begeben und der Zusammenkunft der Kaiser von Deutschland und Oesterreich beiwohnen. Darin liegt durchaus nichts Auffälliges. Wohl aber ist bemerkenswerth, daß sich soeben auch

der braunschweigische Ministerpräsident, Graf Görtz-Wrisberg, nach Gastein begeben hat. Es kann nicht ausbleiben, daß durch diese Thatsache das Gerücht, Prinz Reuß sei zum Regenten Braunschweigs ausersehen, neue Nahrung er halten wird.

DieIndependance Belge veröffentlicht eine Protestnote des Präsidenten der Neuen Re publik der Boeren, Meyer, an die europäischen Mächte und die Vereinigten Staaten von Amerika

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