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1885. Dienstag den J. September. 2 103.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 55 R 5551 17 55 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat der Deutschen Rück- und Mitversicherungs-Gesellschaft in Berlin die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großberzogthum Hessen auf Grund der vorgelegten Statuten auf Widerruf ertheilt, nachdem sich die Gesellschaft durch die von ihnen abgegebene Erklärung den nachstehenden Bedingungen unterworfen hat. 1. Daß die Gesellschaft von jeder Veränderung der bei der Zulassung gültigen Statuten bei Verlust der Conecession dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz alsbald Anzeige macht, auch sich verpflichtet, über ihre Geschäftsverhältnisse jede in Bezug auf die Interessen des Großherzogthums verlangt werdende Auskunft zu geben. 2. Daß die Gesellschaft sich verpflichtet, einen Hauptagenten für das Großherzogthum Hessen, welcher in diesem Staate seinen Wohnsitz hat, zu bestellen und dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz namhaft zu machen, durch diesen sowie die übrigen Agenten ordnungsmäßige Bücher und Akten führen und solche den betreffenden höheren Polizeibehörden, auf deren Verlangen jederzeit zur Einsicht vorlegen zu lassen. 3. Daß die Gesellschaft in allen auf das Versicherungsgeschäft bezüglichen Rechtsstreitigketten zwischen der Gesellschaft und Versicherten aus dem Großberzogthum Hessen als Beklagte vor den Großherzoglichen Gerichten Recht nimmt und zwar je nach dem Verlangen des Versicherten entweder bei dem Gerichtsstand ihres General- agenten für das Großherzogthum oder des Agenten, welcher die Versicherung vermittelt hat. Diese Verpflichtung hat die Gesellschaft in jeder für einen Versicherten aus dem Großberzogthum auszustellenden Versicherungspolice ausdrücklich aus zusprechen. 4. Daß die Gesellschaft die Verpflichtung übernimmt, die Namen der Personen, welche sie zur Besorgung von Geschäften für die Anstalt im Großherzogthum Hessen beauftragt sowie jede Veränderung, welche in diesen Aufträgen eintritt, ins besondere auch das Erlöschen derselben, binnen 14 Tagen in der Darmstädter Zeitung bekannt zu machen, sowie auch alle wichtigeren Bekanntmachungen, insbesondere den jährlichen Rechnungsabschluß in diese Zeitung einzurücken, und zwar den letzteren so vollständig, daß derselbe jedenfalls aus einer Vermögensübersicht(Verzeichniß der Aetiva und Passiva in der herkömmlichen Form, Generalbilanz) und einer Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft während des letzten Jahres nach den üblichen Hauptrubriken(Gewinn- und Verlust-Conto) sowie einer summarischen Darstellung der im verflossenen Jahr im Großherzogthum betriebenen Geschäfte besteht. 5. Daß die Gesellschaft ferner sich verpflichtet, jährlich den Verwaltungsbericht, den Rechnungsabschluß und die Generalbilanz der Gesellschaft, sowie eine Uebersicht ihres Geschäfts— betriebs im Großherzogthum Hessen an das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz einzusenden.
1884/85. Friedberg den 27. August 1885.
Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der VI. Periode
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der VI. Periode 1884/85 zukommenden Forststrafen resp. Antheile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen.
J. V.: Dr. v. Gemmingen.
M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf.
Bad⸗Nauheim— 21 Gambach— 42 Kirch⸗Göns 10 98 Nieder⸗Eschbach 212 Ober Rosbach— 28 Trais-Münzenberg— 30 Bönstadt— 61 Groß Karben 168 Klein Karben 315 Nieder⸗Florstadt— 70 Rodheim 3 59 Vilbel 34 66 Büdesheim— 77 Heldenbergen 1 40 Langenbain 102 Nieder Weisel 75 Södel 2 10 Wölfersheim 2 38 Burg⸗Gräfenrode— 87 Holzhausen— 57 Nieder Erlenbach 120 Ober⸗Erlenbach 4 80 Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke zu Assenheim. Bekan ntmachung.
In Gemäßheit des F. 33 der Instruction vom 7. November 1876 6. Kostenüberschläge über die auszuführenden Meliorationen, Kanal— — Regierungsblatt Nr. 49 vom 30. November 1876— bringen wer und Brückenbauten, Chaussicungen. ꝛc. einschließlich der Situationspläne, hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß von Dienstag den 1. September[Projecte und Kostenanschläge über die Aufräumung resp. Regulirung bis Montag den 14. September, an den Werktagen von 10—12 Uhr der Nidda und Wetter und des Gutachtens der Großherzoglichen Landes— und Nachmittags von 2—4 Uhr, an Sonntagen aber nur von 2—4 uhr, cultur-Inspection vom 18. August d. J.
Nachmittags, folgende Aktenstücke auf dem Rath hause zu Assenheim zur 7. Die Protokolle der Commission(S. 15—55 des Protokollhefts). In„ cnteressenten offer en: 8 1 3 8 Einsicht der n liegen: i 5 8. Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Gesammt—
0 5 45 e 717 1 i die S Commission vom 28. August 1885. Wẽ̃᷑ agen und Massestücken un ie für die neuen Grundstücke 1.—*— 2 en Weganlag Massel J 0 0 Innerhalb der gedachten Frist oder aber in dem Termin Mittwoch
berechneten Sollwerthe in den Rubriken 10 und 11 eingetragen sind. 8 8 8 9 1 2. Die drei Pläne mit dem eingezeichneten Weg- und Geabengg den 16. September, Bermititen 25 10—12 Uhr 88 ungen zu den anzulegenden Abfahrten und Kanälen, der projectirten Meliora— en und een e 1 Arenen tionen 2c. die Flächen, welche gerodet und verfüllt werden sind grau, soweit über solche nicht en i F„ die welche abgetragen werden, gelb colorirt. f gewisser vorzutragen, als sonst Eiuverfkändniß mi den Beschlüssen N
3. Das Verzeichniß über die vorübergehenden Werthserhöhungen Commission unkerstellt werden würde 1 als spätere Reclamationen, und Werthsverminderungen und den bleibenden Werthserhöhungen. die sich auf die nunmehr offengelegten Arbeiten beziehen, nicht mehr
1 1 118 N 8 g Miedereinsetz d vorigen Stand Di 5 5 8 771* 3 3 ugelassen werden konnen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 4. Die Zusammenstellung des reinen Vertheilungsgeländes, des 2 18 5 1 N 5
850 10 cd ö wegen Versäumniß der Reclamationsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen.
Weg⸗ und Grabengeländes und der für das Vertheilungsgelände be— 1 5 909 rechneten Geldwerthe(Rechnungsjournal). Friedberg am 28. August 1885. 1 5. Die Auspruchsrechuung für jeden Betheiligten und Nachweis des Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
für die Massestücke noch übrig bleibenden Werthes(Rechnungsjournal). Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Heinrich Karl Zeun von Fauerbach b. Fr. wurde als Polizeidiener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. Johannes Lipphardt von Dortelweil wurde als Nachtwächter dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. Polizeidiener Jacob Schäfer von Harheim wurde als pro— visorischer Feldschütze dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. Jacob Haub, Jacob Lemp, Johann Georg Mandler, Philipp Hildebrand von Nieder⸗Weisel wurden als Nachtwächter dieser Gemeinde ernanunt und verpflichtet.
Bekanntmachung. Der diesjährige Herbst-Faselmarkt soll, wie im Kalender angegeben, Montag den 14. September J. J., zu Groß Umstadt abgehalten werden. Sämmtliche vor
geführte 1½ bis 2jährige Zuchtstiere werden durch eine von der General Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Dieburg gewählte Commission gemustert. Die Besitzer der als preiswürdigst erkannten Thiere erhalten kunstvoll gearbeitete Diplome(Prämienscheine) und zugleich kleinere Geldprämien, wofür, die Summe von welche für Gemeinden noch Dienste
70 Mark verwendet werden soll. Bullen, welche von dem Odenwälder Viehschlag nicht verwandten Racen abstammen, sowle solche, 8 f 8 N Der Direetor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Dieburg.
thun, sind von der Coneurrenz ausgeschlossen. aftl Dieburg den 21. August 1885. Heß.
Deutsches Reich. tretung hat Graf Bismarck Vorträge beim Kaiser][ Gründe hat, der Oppositionsclique krafug ent—
Berlin, 28. Aug. Der Unterstaatssecretär zu halten, welche Graf Hatzfeldt, sofern sie sich gegen zu treten. Wie verlautet, waͤren Decla— im Auswärtigen Amt, Graf Herbert Bismarck, auf die auswärtige Politik bezogen, in der Regel rationen bezuglich der Karolinen-Inseln in den hat, wie der„Hamb. Corresp.“ mittheilt, seine allwöchentlich einmal abstattete. in London zwischen Eugland und Deutschland vor amtlichen Functionen am Dienstag übernommen,— 28 Aug Die Karolinen-Affaire zeigt einigen Monaten getroffenen Abmachungen über die gleichzeitig auch die Vertretung des Staats- heute entschieden ein beruhigteres Aussehen. herrenlosen Territorien in der Süͤdsee enthalten. secretärs Grafen Hatzfeldt, der einen vierwöchent-] Das Madrider Cabinet schlägt einen versöhn— Wiesbaden. Contre- Admiral Werner hatte lichen Urlaub angetreten hat. In dieser Ver- lichen Ton au, um so mehr, als es gewichtige“ das Anerbieten erhalten, die Stelle eines Gou


