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1884. 22. Zuli.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
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Dienstag den
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 0 Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Dem Localcomité des Oberhessischen Bienenzüchter-Vereins zu Bad-Nauheim ist von Gr. Ministerium des Innern und der Justiz die Genehmigung ertheilt worden, gelegentlich der am 12. und 13. August l. J. zu Bad-Nauheim stattfindenden diesjährigen Wanderversammlung eine Verloosung von Bienenproducten, Bienenzuchtgeräthen ꝛc. zu veranstalten und hierzu 2500 Loose à 50 Pf. im Kreise Friedberg auszugeben.
Betreffend: Das Gesetz vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenstän—* 5 Fu; 1881 den, hier insbesondere die Auslegung der Bestimmungen in§§. 10 u. f. in der gerichtlichen Praxis. Friedberg den 18. Juli 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erinnern Sie an umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 29. Juni l. J.— Amtsblatt ohne Nr.— mit Friist von drei Tagen.
Betreffend: Den Verkehr mit Petroleum, hier Versuche über die Beziehungen zwischen der Gefahr-Temperatur bei brennenden Petroleumlampen und dem auf den Abel'schen Prober ermittelten Entflammungs punkt.
Dr. Braden.
Friedberg am 18. Juli 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung unserer Verfügung rubricirten Betreffs vom 29. Juni l. J.— Amtsblatt ohne Nr. — im Rückstande sind, werden hieran binnen drei Tagen erinnert.
Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche noch mit der Einsendung der rubricirten Verzeichnisse vom J. Semester l.
hieran mit Frist von drei Tagen erinnert.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1884. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großh. Bürgermeistereien Hausen, Münster, Nieder-Eschbach, Ober-Florstadt, Ober-Mörlen, Ockstadt, Steinfurth und Wisselsheim. Wir erinnern an die Einsendung der rubricirten Verzeichnisse binnen drei Tagen.
Betreffend: Das Ober⸗Ersatzgeschäft pro 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogli
Dr. Braden. Friedberg den 18. Juli 1884.
J. im Rückstande sind, werden Dr. Braden.
Friedberg den 18. Juli 1884.
Dr. Braden. Friedberg am 19. Juli 1884.
chen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Ihnen unter Convert zugehenden Ausmusterungs- ꝛc. Scheine wollen Sie den betreffenden Militärpflichtigen sofort zustellen und
uns bis zum 30. 1. Mts., unter namentlicher Angabe der Betreffenden, anzeigen,
daß dies geschehen. Der Tag der
Aushändigung der Erfatz⸗Reservescheine I. Classe und der Ersatz⸗Reservepässe ist von Ihnen auf dem betreffen⸗
den Schein bezw. Paß zu vermerken und uns in Ihrem Berichte anzugeben.
Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. 5 Heinrich Faulstich von Assenheim wurde als Fleischbeschauer dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
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Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst 1884.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst 1884 stattfindenden Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufge— fordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Aus—
schlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. August 1884 bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen. der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großberzogthum
Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17.
Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuch sind folgende Papiere beizufügen: à. Geburts— zeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit Er⸗ klärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
Hinsichtlich
Zu pos. b. wird noch besonders bemerkt, daß in dem Einwillig⸗ ungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unter⸗ halten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Französisch, Euglisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will. 1 e. 5
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein⸗ gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten— heitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, 8 ri werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung 1 I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungs—
welche au die zu Prüfenden gestellt
Blatt Nr. 55 von 1875) Ausschluß. 4 2 Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals in welchem
die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden. Darmstadt den 9, Juli 1888111 Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende: Gros.
Deutsches Reich. Darmstadt. Der Großherzog nebst Familie
werden Dienstag, den 22. von Fischbach dahier
eintreffen, und später im Jagdschloß Wolfsgarten Aufenthalt nehmen.
— Der Gerichtsschreiber Hut in Lauterbach wurde zum Gerichtsschreiber in Offenbach und der Gerichtsschreiber Wendel in Offenbach zum Gerichtsschreiber in Lauterbach ernannt.
Ausland.
Schweiz. Bern, 18. Juli. Der Bundes⸗
rath ernannte zu Delegirten für die Verhand—
lungen mit der päpstlichen Kurie über die Diö— cesanverhältnisse in Basel und Tessin den Ge— sandten in Wien, Alpli, und den Ständerath Patrolli in Graubünden. Die Verhandlungen finden in Bern statt.
— Da der Canton Tessin fortdauernd über
Grenzverletzungen durch italienische Truppen klagt, hat der Bundesrath wegen der Grenzverletzungen bei der italienischen Regierung reclamirt und um Abhilfe gebeten.
Dänemark. Kopenhagen. Dem Fr. Journ. schreibt man von hier: Der Minister des Innern, Skeek, ist seit längerer Zeit heftig erkrankt; derselbe hat einen Schlaganfall gehabt, der an seiner Genesung zweifeln läßt. Es steht daher


