Ausgabe 
30.1.1883
 
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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg 5

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bel Annoncen mit 14 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

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Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen

Für die Monate Jebruar und März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden.

Amtlicher Theil. F

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 7. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 4. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: à. Geburts zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; 6. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ ordnung(J. Theil der Wehrorduung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen. Großherzoglich Hessische Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige

zu Darmstadt. Gros.

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An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Districts-Einne Wir ersuchen Ste, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu la

hmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt. ssen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen für die VI. Periode 1882

vom 1. bis 25. Februar dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann. 8 i Großherzogliche Distrikts⸗-Einnehmereien Friedberg und Nieder-⸗Wöllstadt.

Friedberg am 29. Januar 1883.

Weigel.

Nieß.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 3 enthält: J. Gesetz, die Ausführung des Deutschen Gerichtskosten-Gesetzes und der Deutschen Ge bührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige betr. II. Gesetz, die Faustpfandverträge der Vorschuß- und Credit Vereine betreffend.

Der Kammerjunker Willich genannt von Poellnitz wurde zum Kammerherrn ernannt.

Berlin, 26. Jan. Reichstag. Bei fort⸗ gesetzter Etatberathung bringt Büchtemann zum Etat der Reichsbahnen den durch die Gott hardbahn stetig wachsenden Import italienischer Gemüse zur Sprache und bedauert, daß der Import anscheinend durch billige Tarifirung be günstigt gewesen sei. Bundescommissär Schultz erwiedert, es schwebten mit den schweizerischen Bahnen Verhandlungen, um durch Herabsetzung von deren Tarifen auch die deutsche Exportindustrie zu unterstützen. Hammacher betont die Wich⸗ tigkeit einer solchen Convention für den Kohlen export nach Italien. Deutschland habe sich leider bei den Subventionen keine Mitwirkung bei der Festsetzung der Tarife vorbehalten. Minister Maybach bemerkt, das Bemühen, billigere Kohlentarife nach Italien zu erhalten, sei bis⸗ her am Widerstande der Gotthardbahn geschei tert; gleichwohl werde Deutschland das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Die Bönsen ten mission des Reichstags debattirte den Para drophen, der vem Zestgeschäst handelt. Die Definttien desselben durch Wedell als börseusance⸗ mäßiges Zeitgeschäst wurde von dem Regierungs⸗ vertreter für ungenügend erklärt. Die Dis⸗

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cussion, welche den Charakter einer General debatte trug, blieb ohne Resultat. Von Mit⸗ gliedern der Fortschritts- und Volkspartei wird eine Interpellation im Reichstag eingebracht, ob der Reichskanzler internationale Maßregeln wegen des Seeverkehrs anregen wolle, damit Unglücksfälle, wie mit der Cimbria, möglichst vermieden werden. 27. Jan. Heute wurden eine weitere Reihe Titel zum Militäretat den Anträgen der Commission gemäß erledigt; nur bei dem projectirten Kasernenbau in Sagan er folgte dem Commissionsantrage entgegen die Ab⸗ lehnung, die Abg. Richter befürwortet hatte. Die Baurate für die evangelische Garnisonskirche in Neisse beantragt die Commission zu genehmigen. Richter beantragt Ablehnung. In der durch Zählung vorgenommenen Abstimmung werden die Titel 1 und 2 gegen 99 Stimmen genehmigt. Der Rest des Capitels wird nach den Anträgen dor Budgeteemmission erledigt. Titel 1 bis 4 des Capitels 6 des außerordentlichen Etats wer den unverändert genehmigt. Titel 5 enthält die Bewilligung sür die Militär-Unterofficiersanstalt in Neubreisach.

27. Jan. Großfürst Nicolaus empfing nach seiner Verabschiedung von dem Kaiser und der Kaiserin im Hötel der russischen Botschaft den Besuch des Füͤrsten Bismarck, welcher Drei viertelstunde bei ihm verweilte. Der Großfürst reiste heute Abend nach Stuttgart ab.

28. Jan. Der Kaiser empfing heute das Präsidium des Reichstages und des Herren hauses, sowie die Mitglieder des Bundesrathes, welche condolirten.

Authentische Mittheilungen aus Peters

burg constatiren, daß ein entschiedener Um⸗ schwung in der Politik des Zaren sowohl nach Außen als nach Innen sich vollzogen hat. Ein fester Anschluß an die Kassermächte auf Grund der Gemeinsamkeit der Interessen sei ebenso sicher als die Verwirklichung von Reformen im

Innern. Man nennt schon Schuwaloff als Minister.. 0 Kiel. S. M. S.Moltke, 16 Geschütze,

Comm. Cap. zur See Pirner, ist am 5. Januar in Taleahuano eingetroffen.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. Jan. Giers wird hier außerordentlich ausgezeichnet, so von dem Kaiser durch Ansprachen und läugere Discussionen; Erzherzog Albrecht bat ihn um seinen Besuch, empfing ihn mit Auszeichnung und machte ihm Vormittags einen Gegenbesuch; Erzherzog Karl Ludwig empfing ihn Nachmit⸗ tags; Erzherzog Rainer lud ihn und Lobanoff auf morgen Abend zum Thee. Heute ist Diner bei Kalnocki. Nachmittags besuchte Giers mehrere Hofwürdenträger und den Grafen Taaffe. eL 26. Jan. Von der Vereinigten Linken wird eine Interpellation eingebracht werden, welche an die Regierung die Aufforderung richtet, die Beleuchtung der Bahnzüge und Seeschiffe mittelst elektrischen Lichtes zu veranlassen und zugleich dafür Sorge zu tragen, daß die Bahnbedienste ten nicht durch Ueberbürdung von Arbeit zur sorgfältigen Ausübung ihres Dienstes untauglich gemacht werden. Die socialpolitischen Regier⸗ ungsvorlagen gehen ihrer Vollendung entgegen. Die Entwürfe bezüglich der Haftpflicht und des