Ausgabe 
27.11.1883
 
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1883.

Dienstag den 27. November.

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N e. daß; Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch] Freig 5 Sescheint dre schentli 0 an; denn ler Au, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e.Do) 1 e nan 1 2 5. th oder die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mi Pf 1 9 it 22 Pf.; ei fi eile wwe i rechnet, 0 em T Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

75 f Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 98 V0 e N 5 1. 4 10 1 1 0 J 0% Amtlicher Theil. 5. auch jene Betreffend: Den Ortsbauplan der Gemeinde Ockstadt. ung u. 13 10 Mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. Mai 1883 zu Nr. M. J. 12848 ist, trug und ufolge Beschlusses des Gemeinderaths und nach Anhörung des Kreisausschusses das nachsteheude Ortsstatut für die Gemeinde Ockstadt erlassen 5 feinem n vorden und wird andurch zur Darnachachtung bekannt gegeben. g Werk Ortsstatut.(Einzi

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siücke aus ile Die neue Straße E. F. G. H., welche vom Psarrhause aus in nördlicher Richtung hergestellt wird, darf nur dem Schulhause gegen

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welche aus Rückschen entfernung wegen Cunch können, bereitet solt d dauerndsten Genuß, 100 der besten Wenk, 00., als Prämien zur d er Käufer einer kleinen E itz eines großen Ne 3 W. eln Prämiensta een nitte Prelslisten mas anco zugesandt, Alu ng direct an dhe Fabi he, außer in Nga, naht, lfach fremde Fabrikate esen werden. Jedes n ist, den Namen des f

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Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ober- und

über bebaut werden. 5

Friedberg den 22. November 1883.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des§. 18 und 29 der Instruction vom 7. No

vember 1876 bringen wir die folgenden Actenstücke und zwar:

1. das topographische Güterverzeichniß(Formular 40,

2. die Gütergeschosse zur Feststellung und Wahrung der Rechts verhältnisse(Formular 5),

3. das Verzeichniß der Berechtigten(Formular 8),

4. die zum Zwecke der Klassenvertheilung nach der Abschätzung aufgestellten Gütergeschosse(Formular 6),

5. Uebersichtskarte mit Einzeichnung der Bonitätsklassen(1. 1000),

6. die Protokolle der Commission über die Bestimmung der Bonitätsklassen und deren Werthe,

7. Protokoll über vorübergehende Werthserhöhungen und Ver⸗

minde rungen, 8. Begutachtungsprotokoll der Gemeinderäthe von Ober- und

Nieder-Rosbach vom 21. d. Mts.,

9. das Protokoll der Commission über Errichtung und Einziehung von Wegen, Bestimmung des Abzugs fur Massegrundstücke u. s. w., ferner wiederholt

10. die summarische Darlegung während 14 Tage und zwar von Donnerstag den 13. bis Mittwoch den 26. Dezember 1883 täglich von 1012 Uhr Vormittags auf dem Gemeindehause zu Nieder-Rosbach zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten.

Wir bemerken hierbei, daß alle Betheiligten Auszüge aus dem topographischen Güterverzeichniß, den Geschossen und dem Verzeichnisse der Berechtigten gegen eine Gebühr von 10 Pfennigen für die erste und von 6 Pfennigen für jede weitere Parzelle verlangen können. Reclamationen gegen Richtigkeit und Vollständigkeit der oben zu 1, 2 und 3 genannten Verzeichnisse sind so gewiß innerhalb der gedachten Frist bei der Commission vorzubringen, als die Verzeichnisse sonst für richtig und vollständig angenommen und der Zusammenlegung zu Grunde gelegt werden. Während der gedachten Frist oder aber in dem Termin

Nleder⸗Rosbach, hier erste Offenlegung.

werden und wird von denjenigen Betheiligten, welche nicht spätestens in diesem Termin Reclamationen erheben, Einverständniß mit den Be schlüssen der Commission angenommen werden. Spätere Reclamationen, welche sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen, sind nicht mehr zulässig. Nach Artikel 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Re elamations- und Recursfristen ausgeschlossen. In den offen gelegten Acten sind sämmtliche Besitzwechsel, welche bis zum 31. Januar d. J. in das Mutationsverzeichniß eingetragen waren, gewahrt. Diejenigen Grundbesitzer, welche nach diesem Zeitpunkt Gelände in dem 1. Zu sammenlegungsfelde erworben, werden darum aufgefordert, solches unter genauer und vollständiger Bezeichnung der bezüglichen Grundstücke nach Gewann, Nummer, Flächeninhalt u. s. w. längstens Donnerstag den 27. Dezember d. J. schriftlich zur Kenntniß der Commission zu bringen, wenn sie bezüglich dieser neu erworbenen Grundstücke die Vortheile der Zusammenlegung genießen wollen. Auf Anmeldungen nach Ablauf dieses Termins kann keine Rücksicht mehr genommen werden und es haben sich die betreffenden Grundbesitzer die aus der Unterlassung dieser Anmeldungen für sie entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben. End⸗ lich werden die sämmtlichen Grundbesitzer noch eingeladen, bis spätestens zu dem oben genannten Termine nach Maßgabe der Bestimmungen des F. 23 der Instruction vom 7. November 1876 sogenannte Wunsch⸗ zettel bei der Commission einzureichen, wodurch sie diejenigen Parzellen nach Gewann, Nummer und Flächeninhalt genau bezeichnen, welche sie bei der demnächstigen Zutheilung der neuen Parzellen zusammengelegt zu haben wünschen und durch welche sie ferner angeben, ob und eventuell in wieviele Theile das neue Grundstück in das neue Kataster und Grundbuch aufgenommen werden soll. Alle nach dem genannten Ter⸗ mine in dieser Richtung an die Commission noch gelangenden Wünsche müssen unberücksichtigt bleiben. Friedberg den 22. November 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Donnerstag den 27. Dezember, Vormittags von 1012 Uhr, können ferner Reclamationen gegen die sub 49 erwähnten Urkunden erhoben

Betreffend: Das Feldgericht der VI. Periode 1883.

Diejenigen Bürgermeistereien, welche die Rügeregi Einsendung erinnert.

Dr. Braden.

Der Großherzogliche Amtsanwalt zu Friedberg

an die Bürgermeistereien der Amtsgerichtsbezirke Friedberg, ster der rubricirten Periode noch nicht eingesandt haben, werden an deren umgehende

Vilbel, Bad⸗Nauheim und Butzbach. J. V.: Dieffenbach.

wird bestehen aus vier Panzercorvetten, vier

feld 6000 M.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Ueber die Vorlage der Re⸗ gierung, die Neuregulirung der Beitragspflicht der Gemeinden zu den Kosten der Realschulen des Landes betreffend, hat der Finanzausschuß zweiter Kammer durch den Abgeordneten Ellen berger Bericht erstattet. Der Antrag des Aus schusses geht dahin:Die Kammer wollte der vorgeschlagenen Neuregelung der Beitragspflicht der Gemeinden, wonach Bingen 9000 Mark, Alzey 8600 M., Friedberg 8600 M., Groß⸗ Umstadt 7500 M., Oppenheim 7500 M., Als⸗ und Michelstadt 4300 M. zu bezahlen haben, und der Erhöhung des jähr⸗ lichen Staatszuschusses zu den Kosten der Real⸗ schulen um 7165 M. für die Jahre 1883/84

und 1884/85 die Zustimmung ertheilen. Der Steuerrath Balzer in Offenbach

und der Maschinenmeister Daudt zu Gießen wurden beide auf Nachsuchen, unter Anerkenn ung ihrer Dienste, in den Ruhestand versetzt, und der Maschinenmeister-Ass. Querner zu Gießen zum Maschinenmeister bei den Oberhessischen Eisenbahnen ernannt.

Militärdienstnachricht. Der einj. Freiw. Arzt vom 1. Gr. Inf.⸗Regt. Nr. 115 Weiden⸗ hammer wurde zum Unterarzt ernannt.

Das Regierungsblatt Nr. 24 enthält:

zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich. Berlin, 24. Nov.

Der Spezialgesandte

gekehrt. Marquis Hijosa de Alva,

von Spanien, heute u

Kiel.

Panzer-Kanonenbooten, zwei Avisos und sechs Torpedobooten.

München, 23. Nov. Der Landtag be⸗ schloß, gemäß dem Ausschußantrag, über die Petition des Landes-Ausschusses der deutschen Volkspartei um Einführung des allgemeinen

Bekanntmachung, betr. Ausführungsbestimmungen

Der Kaiser ist von von 630,000 M.

der Hofjagd in Letzlingen heute Abend zurück . des Königs geordnetenkammer lehnte den Antrag Franken

ist burger's die Beschlußfassung der Frage betreffs

ber München nach Madrid zurückgereist. Das nächstjaͤhrige Uebungsgeschwader vertagen, ab.

directen Wahlrechts zum Landtag den Uebergang zur Tagesordnung. Der Magistrat bewilligte mit 20 gegen 11 Stimmen für die Erbauung von drei katholischen und einer protestantischen Kirche, sowie einer Synagoge einen Zuschuß

24. Nov. Der Finanzausschuß der Ab

Aufbesserung der Beamtengehälter vorläufig zu