Ausgabe 
23.1.1883
 
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Friedberg . Koch, 5 t aus Gießen.

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1883.

Dienstag den 23. Januar.

9.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffers i i 3 1 5 3 a 2 atz mit 14 Pf., bei R 2 ei Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahreseonto bei uns haben), welchen bir Betrag nuch eiges ag. de 17 aa gene

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Betreffend: Die Mathildenstiftung für Oberhessen.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 20. Januar 1883.

ee Da Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. Denjenigen von Ihnen, in deren Orten sich Kleinkinderschulen befinden, empfehlen wir, nachsteheude Bekanntmachung alsbald zur

Kenntniß der Vorstände dieser Anstalten zu bringen.

Bekanntmachung.

Dr. Braden.

In dem Voranschlag der Mathildenstiftung für Oberhessen sind für das Jahr 1882 800 Mark vorgesehen, welche zu wohlthätigen

bedacht werden sollen.

Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinders ins e di ˖ iti 8 e b i ö 1 schulen, insbesondere die darin thätigen Lehreri Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention gewünscht wird, ie erde ihre ez

fallsigen Gesuche, mit welchen eine möglichst ausführliche Mittheilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betreffenden Anstalt zu

Gießen den 16. Januar 1883.

verbinden ist, bis zum 15. Februar c. an den Unterzeichneten gelangen zu lassen.

Der Vorstand der Mathilden-Stiftung für Oberhessen.

Dr. Boekmann.

Friedberg den 23. Dezember 1882.

Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an sämmtliche Vormünder und Curatoren im Amtsgerichtsbezirk. Wir geben Ihnen auf, die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte, sowie etwa zu stellende Vormundschaftsrechnungen vom Jahr 1882

bis längstens Ende Januar kommenden Jahres dahier einzureichen. büchern beischreiben zu lassen und letztere dahier vorzulegen.

Gegen diejenigen Vormünder und

pünktlich befolgen, wird ohne weiteres eine Ordnungsstrafe von 3 Mark ausgesprochen werden.

Sellheim. Bekanntmachung.

Binnen gleicher Frist sind auch die Zinsen in den Sparkasse

Curatoren, welche diese unsere Auflage nicht

Die Feld⸗ und Forstgerichte werden im laufenden Jahre an folgenden Tagen abgehalten und ersucht man die Großherzoglichen

Bürgermeistereien des unterzeichneten Amtsgerichtsbezirks, den Officianten hiervon jedesmal zeitig

Forstgericht.

Freitag den Freitag den 27. April, Vormittags Freitag den Freitag den Freitag den Freitag den 21. Friedberg am 6. Januar 1883.

Februar, Vormittags 10 Uhr,

. Juni, Vormittags 9 Uhr, August, Vormittags 9 Uhr, October, Vormittags 9 Uhr, Dezember, Vormittags 10 Uhr.

Uhr,

Montag den 19. Montag den Montag den Montag den Montag den Montag den

Kenntniß zu geben. Feldgericht.

Februar, Vormittags 9 Uhr, 3. April, Vormittags 8 Uhr, Juni, Vormittags 8 Uhr,

27. August, Vormittags 8 Uhr, 29. October, Vormittags 8 Uhr,

22. Dezember, Vormittags 9 Uhr.

Großherzogliches Amtsgericht Friedberg.

Herzberger.

Weber.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 19. Jau. Heute trat die 1. Kammer ebenfalls zusammen. Nach Verkün⸗ digung einiger Recommunicationen der 2. Kam mer und anderer Mittheilungen wurde in die Berathung der Nothstandsvorlage eingetreten und nach einer kurzen Diskussion, an der Wernher, Graf Laubach(welcher namentlich für Auf forstung der Höhen eintrat) und Heil, sowie der Finanzminister Schleiermacher sich be theiligten, dem Beschlusse der 2. Kammer ein stimmig beigetreten, dagegen der zweite Gegen stand, die Erbauung einer stehenden Brücke bei Kostheim nach Antrag des berichtenden Aus schusses vorerst von der Tagesordnung abgesetzt. Die noch übrigen Gegenstände der Tagesord nung, die Vorlagen der Regierung, die Anlage von Gas⸗ und Wasserleitungen, einer feuerfesten Treppe u. s. w. betr., wurden ohne weitere Debatte nach den Beschlüssen der 2. Kammer erledigt. Ebenso fanden die Gesetzesentwürfe über die Gerichtskosten und die Faustpfandver träge der Vorschuß⸗ und Creditvereine einstimmige Annahme. Sodann vertagte sich die Kammer auf unbestimmte Zeit.

20. Jan. Die Abreise des Großherzogs und der Prinzessinnen Victoria und Elisabeth nach Berlin zum Besuch der Kronprinzlichen Herrschaften erfolgt am 22. Januar. Im Ge folge werden sich Frl. v. Graney, sowie General major v. Westerweller, Major Wernher und Oberstallmeister v. Rabenau befinden.

Berlin, 19. Jan. Reichstag. Präsident 1. Levetzow gibt das Präsidium an den Vice

präsidenten v. Franckenstein ab, da seine Wahl den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildet. Das Haus beschließt nach dem Commissionsan trag die Beanstandung der v. Levetzow'schen Wahl. In der fortgesetzten Berathung des Wedell'schen Antrages tritt Arnold für den Antrag ein, der nur das Börsenspiel treffen wolle. Büchtemann bekämpft den Antrag und bittet, ohne eine Commissionsberathung den Antrag im Plenum abzulehnen. Czarlinski ist für die Commissionsberathung. Sonnemann ist gegen den Autrag, will aber eine commissarische Prüf

Abg.

ung, die sich auf die Ergebnisse der bisherigen Stempelgesetzgebung ausdehnen solle, welche für den kaufmäunischen Betrieb sehr lästig und hem⸗ mend wirke. Kayser will dem Börsentreiben energisch entgegentreten. Wissen wundert sich nur, daß die Initiative dafür von den Conser⸗ vativen ausgehe, die ihrer Vergangenheit nach mehr mit der Börse verbündet seien. v. Schor⸗ lemer-Alst steht dem Inhalt des Antrages sympathisch gegenüber. Perrot tritt im Sinne der gestrigen Wedell'schen Ausführungen für den von ihm mitunterzeichneten Antrag ein und be⸗ gründet denselben unter Anführung umfassenden statistischen Materials. Die fernere Berathung wird vertagt. Eingebracht wurde der Gesetz entwurf, betr. die Abänderung der deutschen Münzgesetzgebung. Der Entwurf schlägt vor: Umprägung der halben Kronen in Doppelkronen, Einziehung der jetzigen Fünf⸗ und Zweimark⸗ stücke und Neuprägung der Zweimarkstücke zu 15 auf's Pfund fein. Neuprägungen von Silber sollen fortan nur auf Grund eines Gesetzes zu

lässig sein, die Thaler beibehalten und in allen Zahlungen zu 3 Mark angenommen werden, die Einziehung und Einschmelzung von Thalern soll fortan nicht stattfinden; der Bundesrath soll bestimmen, an welchem Termine dies Gesetz in Kraft trete. 20. Jau. Zu seinem Börsenantrage sagt v. Wedell in einem Schlußwort, er trete dafür voll und ganz mit seiner Person ein. Ein großer Theil der Zeitgeschäfte stelle sich als ein reines Differenzgeschäft dar; es bleibe aber immer eine Anzahl legitimer Geschäfte übrig. Es wäre erwünscht, einen Weg zu finden, um diese Geschäfte zu trennen. Illegitime Zeitgeschäfte würden durch die Steuer, wenn auch nicht abgeschafft, so doch wesentlich ver mindert werden. Daß die Steuer undurch führbar und unrentabel sei, daß sie den Ver⸗ kehr im Allgemeinen beschränke, sei nicht nach⸗ gewiesen. Hierauf verweist das Haus den An⸗ trag an eine Commission von 21 Mitgliedern. Es solgt die Berathung des Etats. Beim Etat des Reichsamts des Junern bringt Reiniger den deutschen Mädchenhandel zur Sprache. Der Bundescommissär entgegnet, daß von der Re gierung der Niederlande eine internationale Ver⸗ einbarung in der Sache angeregt sei. Deutsch land werde sich daran betheiligen. Auf die Aufrage Buhl's entgegnet der Bundescommissär, der Entwurf des Ausführungsgesetzes zur inter nationalen Reblausconvention werde in der laufenden Session dem Reichstage zugehen. Beim Etat des Reichsgesundheitsamtes klagen Möller und Goldschmidt über die mangelnde Initiative und ungenügende Organisatton dieser Behörde.