Ausgabe 
22.2.1883
 
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rhessischer Anzeiger.

Donnerstag den 22. Februar.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben. Nreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 14 Pf. berechnet, bei grs Ziffers f 6 5 5 6 net, größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconko bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post aid genen

2150 Amtlicher Theil. etreffend: Die dem Rechner der Schullehrer-Wittwenkasse bezüglich der Schullehrer und a 218 i zu machenden Anzeigen. 8 CCCCCTCCFCCCC Friedberg am 20. Februar 1883.

Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Der Rechner der Schullehrer⸗Wittwenkasse hat Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung fur Schul⸗ angelegenheiten, angezeigt, daß bei dem Ableben von Schullehrer-Wittwen ihm in den meisten Fällen die vorgeschriebene Mittheilung seitens der Schulvorstände nicht zukomme und er häufig erst nach mehreren Monaten durch die mit Auszahlung der Pension beauftragten Reutämter hiervon Kenntniß erhalte, wodurch ihm nicht allein unnöthige Arbeit und Weiterungen, sondern auch der Kasse selbst nicht unbeträchtliche Portekosten entständen. Die oberste Schulbehörde hat uns daher beauftragt, Ihnen die Bestimmungen des hohen Ausschreibens vom 12. Juli 1878 Amtsblatt Nr. 11 in Erinnerung zu bringen und Ihnen die genaue Befolgung dieser Bestimmungen auf's Dringendste zu empfehlen. Judem wir diesem Auftrage entsprechen, weisen wir Sie hiermit nochmals an, alsbald, wenn eine Schullehrer-Wittwe a. stirbt, oder b. sich wieder verheirathet, uns sowohl, wie dem Rechner der Schullehrer-Wittwenkasse Anzeige zu machen und dabei auch anzu geben, ob aus der Che der Wittwe mit dem verstorbenen Lehrer herrührende Kinder unter 20 Jahren vorhanden sind, oder nicht und im

Bejahungsfalle deren Namen und Geburtstage genau mitzutheilen.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke zu Ilbenstadt; hier 3. Offenlegung des I. Abschnitts.

Auf Grund des Art. 29 des Gesetzes vom 18. Angust 1871 und des F. 45 der Instruction vom 7. November 1876 wird andurch bekannt gemacht, daß wir die Offenlegung der Zutheilungsarbeiten des I. Abschnitts des Zusammenlegungsbezirkes verfügt haben. Es kommen zur Offenlegung:

1. Das vervollständigte Güterverzeichniß.

2. Die Gütergeschosse mit Eintragung der neuen Grundstücke.

3. Die Karten mit Darstellung der alten und neuen Grenzen.

4. Das Verzeichniß über die Zutheilung der neuen Pläne nach topograpischer Ordnung nebst Protokoll der Commission.

5. Verzeichniß der Werthserhöhungen, welche durch Ausfüllung der Parzellen entstanden sind, insoweit solche einen Geländeabzug zur Folge haben.

6. Verzeichniß und Schätzung der an andere Besitzer über gehenden Obstbäume.

7. Verzeichniß derjenigen Grundstücke, für welche pro 1883 Pachtentschädigungen zu zahlen sind.

8. Verzeichniß der vollständig abgefundenen Grundbesitzer.

9. Verzeichniß derjenigen Grundstücke, welche zur Zusammen⸗ legung zwar zugezogen, von welchen jedoch Abzüge zu Wegen nicht gemacht wurden. i 5

10. Berechnung des Gemarkungsausgleichs mit Nieder⸗Wöllstadt

in Flur V.

11. Desgleichen mit Assenheim in Flur II.

12. Protokoll der Commission über die Ausweisung der neuen Grundstücke im I. Abschnitte, Behandlung der Bonitätserhöhungen und Verkauf der Massengrundstücke.

13. Verzeichniß der Massengrundstücke.

14. Gutachten des Gr. Landesculturinspectors Dr. Klaas.

15. Erläuterungsprotocoll der Commission vom 14/17. Febr. 1883.

16. Begutachtungsprotocoll des Gemeinderaths vom 17. d. M.

Die Offenlegung findet auf dem Bürgermeistereibüreau zu Ilben stadt und zwar in der Zeit von Donnerstag den 22. Februar bis Mittwoch den 7. März d. J. statt. Innerhalb dieser Frist oder aber in dem Termin Donnerstag den 8. März 1883, Vormittags 10 12 Uhr, sind etwaige Reclamationen gegen die offengelegten Arbeiten, soweit über solche bis dahin nicht bereits abgestimmt ist, um so gewisser vorzutragen, als sonst Einverständniß mit denselben unterstellt werden würde und als spätere Reclamationen, die sich auf die nunmehr offengelegten Arbeiten beziehen würden, nicht zugelassen werden.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamationsfrist ist ausgeschlossen.

Friedberg, 17. Februar 1883.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Dienstnachrichten aus

dem Kreise Friedberg.

Karl Jung von Oes wurde als Feldschütze dieser Gemarkung ernannt und verpflichtet. Philipp Grunnert von Ober-Rosbach und Georg Gröninger von Ockstadt wurden als Feldgeschworene der Gemarkung Straßheim ernannt und verpflichtet. Wilhelm Göbel von Ilbenstadt wurde als Todtengräber für diese Gemeinde ernannt und in Pflichten genommen.

Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 8 aus 1 1 1 5 1 5 Bayern; Christoph Kerst aus Niedergute, Kreis Rodenburg, Preußen; Ernst Riedel

Friedrich Wilhelm Reußwig aus Neu-Haslau, Kreis Gelnhausen; Karl Bender aus

Wetzlar; Georg Braun aus Allesberg in Mittelfranken, aus Breslau; August Puchte aus Martinlamitz, Bayern;

Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Ludwig Leib aus Gleiberg, Kreis

Potsdam; Hermann Jung aus Gombert, Kreis Homberg; Wilhelm Stritter aus Wiesbaden.

Wegen Bettels bestraft: Friedrich Keiner aus Werdorf, aus Pfort, Kreis Lauterbach; Martin Ernst Karl aus Oberwollmar, Johannes Richberg aus Romrod,

Kreis Wetzlar; Peter Erb aus Odenhausen, Kreis Gießen; Heinrich Wahl Kreis Kassel; Wilhelm Kalz aus Liebenau, Kreis Kalm, Brandenburg; Kreis Alsfeld; Kaspar Jacob aus Lehrbach, Kreis Alsfeld; Georg Julius Geisner aus Frankfurt a. M.;

Konrad Schaubach aus Ober-Mockstadt, Kreis Büdingen; Johannes Brunner aus Hemberg, Canton St. Gallen; Sattler Nathan Kahn aus

Frankfurt a. M.; Ludwig Leib aus Gleiberg, Kreis Wetzlar; Christoph Kerst aus Niedergute,

slau; hartinlamitz, Bayern; Friedrich Wilhelm Reußwig aus Neu⸗Haßlau, b e e en ue Pere 8 8 i Dickel aus Ober⸗Ohmen, Kreis Alsfeld; Hermann Jung aus Gombert, Kreis

Wettin a. d. S.; Karl Bender aus Potsdam; Johann Ludwig Homberg; Wilhelm Stritter aus Wiesbaden.

Kreis Rodenburg, Preußen; Ernst Riedel aus Kreis Gelnhausen; Theodor Stolze aus

Der Aufenthaltsort des Taglöhners Lorenz Seibert aus Büßfeld ist unbekannt und zu ermitteln.

Ausschreiben.

Um Mittheilung des jetzigen Ar leb ben den 17. Februar 1883.

Steckbrief.. enbrunn bei Gelnhausen, etwa 24 Jahre alt, ist wegen Hausf zu Vilbel einzuliefern.

Heuß, Johannes, lediger Taglöhner aus Kempf ungsfalle zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefänguiß Friedberg den 14. Februar 1883.

ifenthaltsortes des Mahlburschen Kavir Rohrer von Burgheim in Bayern, seither in Bruchenbrücken, wird ersucht.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Lorenz.

riedensbruchs im Betret

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Lorenz.