Ausgabe 
19.7.1883
 
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Personen mögen unter der warmen, kräftige unter der kühleren Tageszeit baden. Früher warnte man strengstens davor, mit gefülltem Magen in's Wasser zu gehen. So weit das die erste halbe Stunde betrifft, ist die Wahr nehmung deshalb berechtigt, weil da der Magen zur Vorverdauung Ruhe braucht; später ist nicht einzusehen, was das kühle Baden für Schaden bringen sollte und es ist offenbar nur eine falsche Vorstellung, wenn auf das kalte Bad mit vollem Magen ein Schlagfluß ebenso sicher folgen soll, wie das B im Alphabete auf das A. Geradezu verkehrt scheint es aber, ganz nüchtern kühl zu baden und sich auch nachher des Essens noch längere Zeit zu enthalten. Der! gesteigerte Stoffwechsel verlangt Nahrungszufuhr, um den betreffenden Kanälen, dem(sogenannten Saugadersystem) neue Säfte zuzuführen. Nach dem Verlassen des Wassers hüte man sich vor Erkältung so gut, wie vor dem Hineingehen in dasselbe. Man suche also einen gegen Windzug geschützten Ort und trockne sich schuell und ordent- lich ab. Dann zögere man nicht lange mit dem Ankleiden und mache sich mäßige Bewegung.

Handel und Verkehr.

Friedberg, 18. Juli. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfd. M. 1.151 30, Eier 1 St. 6, 2 St. 00 Pf.

Friedberg, 17. Juli. Fruchtbericht. Waizen M. 18.50, 55 Pf., Korn M. 15.50, Gerste M. 14.16., Hafer M. 13. 14. keine zugetrieben; die

Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo= 200 Zollpfund.

Grünberg, 14. Juli. Fruchtpreise. Welzen M. 18.50, 2. Qual. 58 60 Pf.

Korn M. 15.78, Gerste M. 14.20, Hafer M. Erbsen M. 20, Samen M. 32.70, Kartoffeln 9.80.

Gießen, 17. Juli. Auf dem heutigen Markt kostete Butter per Pfd. M. 1.05 1.20, Eier 1 St. 56 Pf., Käse per St. 4-8 Pf., Tauben per Paar M. 0.700.85, Hühner per Stück M. 0.90 1.25, Hahnen per Stück M. 0.55 1.10, Enten per Stück M. 1.60 2., Ochsenfleisch per Pfund 70 Pf., Kuh⸗ und Rindfleisch 56 60 Pf., Kalbfleisch 45 50 Pf., Schweinefleisch 60 64 Pf., Hammelfleisch 62 70 Pf., Kartoffeln per 100 Kilo M. 912., Kirschen per Pfund 7 10 Pf., Zwiebeln per Ctr. 9 M.

Frankfurt, 16. Juli. Frankfurter Produktenbörse. (Offieielle Nottrungen.) Wekzen still, eff. hiesiger und Wetterauer M. 18.75 19, fremder M. 18 22, per diesen Monat M. 18.50. Roggen still, eff. hies. M. 14 bis 15, fremder M. 14 16, per diesen Monat M. 14. Hafer still, eff. hiesiger M. 13 13.50, fremder M. 13 bis 14, per diesen Monat M. 13. Rüböl still, eff. ohne Faß hiesiges in Partien von 50 Ctr. M. 37. Brannt⸗ wein still, eff. ohne Faß M. 46. Mehl Nr. 1 M. 39, Nr. 2 M. 37, Nr. 3 M. 31, Nr. 4 M. 27, Nr. 5 M. 24. Roggenmehl/(Berl. Marke) M. 23.30 24, 1.(Berl. Marke) M. 21.5022, 11. do. 1718.

Frankfurt, 16. Juli. Viehmarkt. Der Zutrieb von Ochsen belief sich auf ca. 360 Stück, 1. Qualität M. 70 per Ctr. Schlachtgewicht, 2. Qual. M. 64; Kühe und Rinder an 400 Stück, 1. Qual. M. 60, geringere Qual. M. 55 45 herunter. Kälber waren nahe an 300 Stück vorhanden, 1. Qual. 60 Pf., 2. Qualität

3. Qual. 50 Pf. per Pfund. Hämmel waren Preise derselben im außermarkt⸗ lichen Verkehr waren für 1. Qualität 68 70 Pf., Von Schweinen waren Preise

14.60 und Zutrieb die der letzten Vormärkte, nur für sehr feine

Waare zeigte sich etwas mehr Kauflust und wurde dafür auch 2 Pf. per Pfd. mehr bezahlt.

Volksbad.

Wasserwärme der Usa am 18. Juli Mittags: 130 Reaumur.

Walter. Geld⸗Cours. Frankfurt, am 17. Juli 1883.

20-Frankenstücke. 16. 2229 do. in ½ 16. 2024 Englische Sovereings. 20. 4146 Russische Imperiales. 16. 71-75 Duate n 9. 6670 al maren 6469 Dollars in Cod

Jsraelitischer Gottesdienst in Friedberg Sabbathfeier vom 21. Juli 1883. Beginn: Freitag Abends 7 Uhr 10 Min. Samstag Morgens 8 Uhr. 5 Nachmittags 4 Uhr Min. Sabbathausgang 8 Uhr 50 Min. Wochengottesdienst von Sonntag den 22. Juli an

Morgens 6 Uhr, Nachmittags ¼6 Uhr und Abends

Im Namen des Großherzogs!

In der Privatklagesache der Ehefrau des Friedrich Wilhelm Knieriem zu Bad⸗

Nauheim, Privatklägerin, egen die Ehefrau des Franz Simrock zu Bad-Nauheim, Angeklagte,

wegen Beleidigung, hat das Großh. Schöffengericht zu Bad⸗Nauheim in seiner Sitzung vom 12. Juli 1883, an welcher Theil genommen haben: 1. Großh. Oberamtsrichter Allwohn, als Vorsitzender, 2. Heinrich Huber IV. von Steinsurth, 3. Georg Hensel 111. von Rödgen, als Schöffen, Großh. Gerichtsschreiber Schütz, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt, daß auf Grund der§§. 185. 194. 198. 200 des St.⸗G.⸗B., sowie 88. 428. 496. 497. 498 und 503 des St.⸗G.⸗B.:

1) Die Angeklagte und Privatbeklagte Franz Simrocks Ehefrau von Bad⸗Nauheim wegen Beleidigung der Friedrich Wilhelm Knieriems Ehefrau, wie sie in Ordn.⸗Nr. 1 des Eröffnungsbeschlusses enthalten, in eine Geldstrafe von 25 Mark, eventuell eine Gefängnißstrafe von 6 Tagen zu verurtheilen und wegen den beiden übrigen Anklagepunkte von Strafe freltzusprechen, der Beleidigten zugleich die Befug⸗ niß zuzusprechen sei, den Tenor des Urtheils 14 Tage nach erlangter Rechtskraft auf Kosten des Verurtheilten einmal im Oberh. Anzeiger zu ver öffentlichen,

2) die Privatklägerin Friedrich Wilhelm Kniertems Ehefrau, wegen Beleidigung der Franz Simrocks Ehefrau in eine Geldstrafe von 3 Mark, eventuell in eine Gefängnißstrafe von 1 Tag zu verurtheilen und der Beleidigten gleichfalls die Befugniß zu⸗ zusprechen sei, den Tenor des Urtheils 14 Tage nach erlangter Rechtskraft auf Kosten des Ver⸗ urtheilten einmal im Oberh. Anzeiger bekannt zu machen, daß ferner die Angeklagte, Franz Simrock Ehefrau, in zwei Drittel, dle Privatklägerin, Friedrich Wil⸗ helm Knieriems Ehefrau, in ein Drittel der Kosten, auch hinsichtlich der jedem Theil erwachsenen baaren Auslagen, einschließlich der Vertheidungskosten, zu verurtheilen sei.

3

. e Der Anwalt der Angeklagten:

2591 Brentano di Tremezzo.

Bekanntmachung.

Herr Dr. H. Maeder von Körbisdorf ist von Seiten des Aufsichtsraths der Aetien-ZuckerfabrikWetterau dahier zum Fabrikdirektor bestellt worden und gehört derselbe nach den Statuten zu dem Vorstande der ge nannten Gesellschaft.

Eintrag ins Handelsreglster ist erfolgt.

Friedberg am 13. Juli 1883.

Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Herzberger. Hohenstein, 2546 Hülfsgerichtsschreiber.

Biblioth ken und einzelne Bücher

Bekanntmachung.

Die Offenlegung des Grundbuchs und der Karten der

Gemarkung Bad⸗Nauheim im Kreise Friedberg.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Bad⸗Nauheim, nebst den dazu gehörigen Karten auf dem Gemeindehause zu Bad⸗Nauheim offen gelegt worden ist. Die Karten sollen dazu dienen, sich leichter im Flur- und Grund- buche zurecht zu finden und Verwechselungen zu verhüten.

Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Lokale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen Bürger meister der Gemeinde Bad-Nauheim Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie be treffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen Denjenigen, welche sich bei der Angabe des Grundbuchs ruͤcksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und insofern dies nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen.

Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeich nete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist Großherzoglichem Gerichtsschreiber des unterzeichneten Amtsgerichts die Anzeige zu machen.

Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor der Offenlegung des Grund buchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Be⸗ sitztlage angestellt haben.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürger⸗ meister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.

ugleich werden Diejenigen, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigenthums betreffend, beigefügten Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der fest⸗ gesetzten Frist von 6 Monaten bei dem unterzeichneten Gericht zu stellen und wenn dies ein anderes, als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.

Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit 26. Januar 1884 zu Ende

VBad⸗Nauheim den 7. Juli 1883.

Großherzogliches Amtsgericht Bad⸗Nauheim. Allwohn. 2588 Bekanntmachung.

Freitag den 20. Juli d. J., Nachmittags 3 Uhr, werden vor dem Rathhause dahier

zwei Kühe

gegen Baarzahlung zwangsweise versteigert. Friedberg am 14. Juli 1883.

Schũ tz.

Fey,

Großh. Gerichtsvollzieher. Gutes langes

2566

kaufen zu hohen Preisen Lehmann& Lutz, Frankfurt a. M.,

F. 109%.) 0 17 3 Weißadlergasse 3.

2540

Kornstroh(Flegeldrusch)

dane zu Seilen, bei

2597 Kaufmann Stern.

1000 Mark

können aus der Ludwig und Zadik Grödel-Stiftung gegen doppelte Sicherheit auf Hypothek ausgeliehen werden. Friedberg den 18. Juli 1883. Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg. e

Steinh du ßer, Beigeordneter.

Jagd V t Jagd⸗Verpachtung.

Montag den 30. Juli l. J., Vormittags 11 Uhr, soll die hiesige Gemeinde-Feldjagd, circa 440 Hektare haltend, auf weitere 6 Jahre auf dem Rathhaus dahier verpachtet werden.

Bemerkt wird, daß die Gemarkung 1 Stunde von der Bahnstation Friedberg und ½ Stunde von Assen⸗ heim entfernt liegt.

Dorn⸗-Assenheim den 14. Juli 1883. Großherzogliche Burgermeisteret Dorn⸗Assenheim.

Rack.

2606

2543

Die mir eigenthümlich zustehende Fischereiberechtigung in hiesiger Gemarkung beabsichtige ich aus freier Hand auf 1 Jahr zu verpachten; auch habe ich ein Jagd⸗ gewehr neuester Construktion zu verkaufen, sowle den untersten Stock meines Wohnhauses nebst Scheuer und Stallung an eine dazu passende Familie zu vermiethen und auch einige Wagen Mist zu verkaufen.

Rödgen am 14. Juli 1883.

2555 Balthaser Wilhelm Wetz Wittwe. 2* Erndte⸗Versteigerung.

Donnerstag den 19. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, läßt Frau Wilhelm Kleberger Wittwe in Södel die in dortiger Gemarkung stehenden Feldfrüchte auf dem Halm versteigern: 50 Morgen Waizen, 28 Morgen Hafer und 28 Morgen Gerste. Die Früchte stehen sämmtlich ausgezeichnet und können von Kaufliebhabern jederzeit eingesehen werden. Die Zusammenkunft ist bei Wirth Mühl.

Södel, 16. Juli 1883. 8

G. Leopard.

2607

uN amv

Die Dampfschiffe des Norddeutschen Lloyd in Bremen fahren regelmäßig Mittwochs und Sonntags nach Amerika.

Wegen Passage wende man sich an den Hauptagenten

M. Abraham, Mainz,

oder dessen Agenten. J. Schulhof, Friedberg. Zu vermiethen

ist der zweite Stock meines vis-à-vis der Post gelegenen Hauses und sofort beziehbar. 2419 i A. Walther.