Ausgabe 
19.5.1883
 
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u 1883.

Samstag den 19. Mai.

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Oberhessischer Anzeiger.

N 4 Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und weed 1 0 Freitag Abend ausgegeben. Herren 1

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit

ö lle 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder L Walter, Inengen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), 1 e ere 0 eres

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Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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en alsbald bei dem nächsten Polizeibediensteten zur A Irledberg. sehwir, freie Agenten J. Schu mündlich mitzutheilen.

lich unseren be INri j 8 5 e büntben 1 Friedberg den 16. Mai 1883.

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Bitreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum.

ruͤcken. Bruchenbrücktn. icken.

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1 Zwecks Durchführung der von der Bürgermeister-Vers thum ist vor Allem die Mitwirkung des Publikums in der W sestens der Privatpersonen und die hierdurch verur sabalb alle Kreisangehörigen auf, sich p die selben vielmehr in allen Fällen an di

stieis durchziehenden Bettler und Landstreicher erwarten.

nehrmals in den Gemeinden durch die Schelle publiciren lassen.

Amtlicher Theil. e

Gleichzeitig verweisen wir Sie wiederholt auf unsere früheren, leßzeln gegen das Bettler- und Vagantenthum betreffenden Ausschreiben, unter dem Anfügen, daß wir sofortiges Einschreiten gegen Alle, den u r Insbesondere haben die Polizeiorgane darauf aufmerksam zu sein, daß dem Publikum der genügende Schutz gegenüber Zudringlichkeiten und Drohungen ꝛc. ꝛc. seitens abgewiesener Bettler zu Theil wird. Diejenigen welche sich durch Aufmerksameit und Energie in dieser Beziehung auszeichnen,

ammlung am 27. vorigen Monats beschlossenen Maßregeln gegen das Vaganten⸗ eise erforderlich, daß die Verabreichung von Natural- und namentlich Geldspendern sachte Unterstützung des Hausbettels für die Folge unterlassen wird. ersönlich der Unterstützung durchreisender Bettler gänzlich zu enthalten, e Großherzogliche Bürgermeisterei zu verweisen Anzeige bringen, damit dieselben verhaftet und bestraft werden können. Arbeitsstellen, für welche durchreisende Pers

Wir fordern deß⸗

Zudringliche Bettler wolle man Alle Arbeitgeber ersuchen

onen gewünscht werden, der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei schriftlich oder

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Friedberg am 16. Mai 1883.

Tas Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, thunlichst darauf hinzuwirken, lhaesender Personen seitens des Publikums möglichst aufhört.

daß die Unterstützung durch polizeiliche Maß

Polizeiofficianten,

f werden bei Vertheilung der Remunerationen besonders berück Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen die Polizeidiener hiernach bedeuten, auch die vorstehende Bekanntmachung Schließlich bemerken wir, daß die an den Ortsausgängen anzuschlagenden

ein der Burg. Warnungen und die Karten zur Anweisung von Naturalverpflegung ꝛc. ꝛc.(gelegentlich) dahier abgeholt werden können.

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Dr. Braden.

u din neuesen] De Aufenthaltsorte des Maurers Konrad Philipp Wenzel von Vilbel und des Christian Häuser von Bingenheim sind unbekannt und zu ermitteln.

Diehl.

Offerte!

lambur Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, und 9, nien ahmsweise vier Jahren sind im Bereich

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M.- aberaumt worden, und zwar: 1 den 40. Juli in Alsfeld, 155 7 355 5% Nidda, e 155 27. e Butzbach, 5 e 28. Nieder-⸗Wöllstadt, 5 20. August in Groß-Bieberau,

für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte

Großherzogthum Hessen.

des Großherzogthums

Bekanntmachung, den Remonte-Ankauf pro 1883 betreffend.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer (Kopper) vom Ankauf ausgeschlossen und wird es sich empfehlen, hier auf besonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 8 Tage nach dem Eintreffen in den Depots mit diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke, rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine Kopfhalfter von Leder oder Hanf

f Bickenbach, mit zwei mindestens zwei Meter langen, starken hanfenen Stricken 12 55Lampertheim, ohne besondere Vergütung mitzugeben. 5 1Gernsheim, Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, pruek prof 20 1Groß-Gerau. ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. O Die von der Remonte-Ankaufs⸗Com mission erkauften Pferde wer- Königl. Preuß Kriegsministerium, Abtheilung für das Remontewesen. ee gen zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. von Nauch. Gr. von Klinckowstroem. inA ot

4 Deutsches Reich. ff in dane Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 13 40 ange g enhält die Bekanntmachung, die Ausführung deer Verordnung vom 24. Februar 1882 über ohnung das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten non Petroleum betreffend. Berlin, 16. Mai. Das sächsische Königs N. bil. gaar ist heute Mittag zum Besuche der Hygiene 15 lusstellung hier eingetroffen. 17. Mai. Einem Telegramm des römischen Vorrespondenten der Germania zufolge ist die Antwort auf die letzte Note der preußischen Regierung dem Gesandten Schlözer übersandt worden. Ein Artikel der Nordd. Allg. Ztg. stellt aa in Aussicht, daß die kürzlich abgelehnte Vorlage henne l über Erhöhung der Holzzölle von Neuem ein ug an gebracht werden wird.

Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien. Die landes⸗

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wie verlautet, den Beschluß fassen, die Unter suchung gänzlich einzustellen, da gegen keine Amts person irgend etwas Gravirendes vorliegt.

Pest, 15. Mai. Fünfhundert Bäckergehilfen beschlossen zu striken, bis die Bäckermeister ihre Wünsche erfüllt haͤtten. Die Ordnung blieb bis jetzt ungestört.

Schweden. Stockholm, 16. Mai. Der Reichstag begann die Berathung des Armee Organisationsgesetzes; seitens der Regierung wurde nachdrücklich betont, sie werde jeder Aenderung des königlichen Vorschlags, betreffs der Stärke, Festigkeit und Zusammensetzung des Heeres, entgegentreten.

Frankreich. Paris. Einer an den Temps gelangten Mittheilung zufolge ist ein französischer Geschäftsmann auf Madagascar, Namens Ribe, welcher seit zwanzig Jahren daselbst seinen Handelsgeschäften nachgegangen war, in der Nähe von Maharono sammt seinem Hausdiener ermordet worden.

In Marinekreisen ist das Gerücht ver breitet, daß es zwischen den Mannschaften der

Expedition de Brazza's und Stanley's zu einem blutigen Zusammenstoß gekommen sei. Offiziell ist davon Nichts bekannt.

Großbritannien. London. Eine Depesche des Standard aus Madagascar meldet vom 20. April, daß die französische Flotte sich nach den Komoreninseln zurückgezogen habe. Man erwartet aber, daß sie bald zurückkehren und ein Ultimatum stellen werde, das übrigens auf jeden Fall refusirt werden würde. Die Depesche besagt des Weiteren, daß die auf den Schiffen befindlichen französischen Truppen zu einem An griff auf Madagascar durchaus zu schwach seien, da hierzu wenigstens eine Truppenmacht von 10,000 Mann erforderlich sei.

Daily News melden aus Alexandrien, es sei beschlossen worden, Port-Said eine britische Besatzung zu geben.

17. Mai. In Ballina, in der Graf schaft Mayo, sind am Mittwoch 6 Personen ver haftet worden, welche beschuldigt sind, im Jahre 1882 an dem Complot zur Ermordung der Grundbesitzer theilgenommen zu haben. In den