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Dienstag den 17. Juli

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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Artisblatt fur den Kreis Kriedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

ie einsoaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Zi Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bet uns haben), welchen

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien hält. zur Verhandlung gelangen, dagegen wird der Lauf der gesetzlichen Fristen dadurch nich

Gießen am 11. Juli 1883.

Die in verschiedenen Stallungen zu Münzenberg ausgebrochene

Friedberg den 13. Juli 1883.

Die in den Ställen des Anton Jacoby, Konrad Simon II., Konrad Kunz II.,

ffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. eat n en

daß nach§. 12 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Provinzialausschuß Wäbrend dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen t unterbrochen.

Der Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen.

Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

Dr. Boekmann.

Maul- und Klauenseuche ist erloschen, die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Heinrich Brodrecht, Philipp Gruber, Philipp Heinrich

Jacoby, Johannes Simon III und Philipp Stetzer zu Nieder-Rosbach ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, die angeordneten

Schutzmaßregeln sind aufgehoben. Friedberg den 14. Juli 1883.

Nachstehende von der Königlich Nachachtung für die in dem genannten Friedberg den 12. Juli 1883.

Auf Grund der§§. 6 und 11 der Allerhöchsten

tember 1867(Gesetz⸗Sammlung Seite 1529) über die P neu erworbenen Landestheilen wird für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks

verordnet, was folgt:

§. 1. An jedem Fuhrwerk ohne Unterschied der Bespannung muß beim Ge brauche auf öffentlichen Wegen jeder Art auf einer leicht sichtbaren Stelle mit deut lichen und unverwischbaren weißen Buchstaben auf schwarzem Grunde der Vor- und Familien Name, sowie der Wohnort des Etgenthümers angebracht sein. men von dieser Vorschrift sind Personen-Fuhrwerke und solche Fuhrwerke, welche. letztere sich innerhalb der Ge markung der Gemeinde, in welcher der Eigenthümer wohnt, bewegen.

§. 2. Jedes von mehreren Fuhrwerken eines und desselben Eigenthümers muß außerdem über den nach§. wanzubringenden Namen unverwischbar numerirt sein.

lediglich dem Landwirthschaftsbetriebe dienen, soweit

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Fey, Regierungs-⸗Accessist.

Bekanntmachung.

Polizei-Verordnung.

olizei Verwaltung in den

§. 4. Ausgenom

Preußischen Regierung zu Wiesbaden für deren Verwaltungsbezirk erlassene Verordnung geben wir zur Bezirk verkehrenden Fuhrwerksbesitzer hiermit bekannt.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Verordnung vom 20. Sep§. 3. Alle Fuhrwerke ohne Unterschied, welche sich in der Zeit zwischen der ersten Stunde nach Sonnenuntergang und der letzten Stunde vor Sonnenaufgang auf einem öffentlichen Wege befinden, angebrachten brennenden Laterne versehen sein. Personenfuhrwerke müssen während der gleichen Zeit durch zwei hellbrennende Laternen, welche zu beiden Seiten des Bocks anzubringen sind, beleuchtet sein. 0 Die Nichtbeachtung vorstebender Anordnungen wird mit einer Geld strafe von 3 bis 30 Mark oder verhältnißmäßiger Haft bestraft. 8 Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. August d. J. in Kraft von welchem Zeitpunkte an unsere Polizeiverordnung vom 11. Februar 1878 aufgehoben wird. Wiesbaden den 31. Mai 1883.

müssen mit einer an gut sichtbarer Stelle

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Mollier.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Lieutenant Prinz von Batten berg, der Bräutigam der Prinzessin Victoria wird im August d. J. zum Commandeur der der Königin von England gehörigen NachtVie toria und Albert ernannt werden.

Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei lage Nr. 16, enthält:

1. und 11. Uebersicht der pro 1883/84 genehmigten Umlagen in den Gemeinden Dornberg, Gernsheim, Kelsterbach und in den Gemeinden des Kr. Heppenheim.

111. At wesenheitserklärungen.

IV. Ordensverleihungen.

V. Namens veränderungen.

VI. Dienstnachrichten. Es wurde: der Musiker Mohr zum Hosmusiker ernannt; der auf die ev. Pfarrstelle zu Lehrbach präs. Rector zu Hemberg a. O. Dr. Hansult bestätigt; dem ev. Pfarrer Georgi zu Ehringshausen die Pfarrstelle zu Steinbach, dem ev. Pfarrer Jost zu Oberod die Pfarrstelle zu Nieder-Obmen übertragen; der auf die ev. Pfarrstelle zu Frischborn präs. Pfarrer Schuster zu Ober Rosbach bestätigt; dem Schulamtsasp. Karcher zu Klein Linden die 1. Lebrerstelle daselbst, dem Schulamtsasp. Reising aus Klein Hausen eine Lehrerstelle zu Groß Steinheim, dem Schulamtsasp. Friedrich aus Brensboch eine Lehrerstelle zu Spachbrücken, dem Schul⸗ amtsasp. Schaffnit aus Vrensbach eine Lehrerstelle zu Reinheim, dem Schulamtsasp. Schäufle aus Friesenheim die Lebrerstelle zu Hering übertragen; der auf die erste Lehrerstelle zu Falken Gesäß präs. Schulamts asp. Fehr aus Helmhof bestätigt; dem Schulomtsasp. Burk aus Ekerstadt eine Lhrerstelle zu Leihgestern, dem Schul⸗ omtsasp. Döring aus Getbürms die 4. Lehrerstelle zu Lich, dem Schulamtsasp. Ruckelsbausen aus Elpenrod die Lehrerstelle zu Otterbach übertragen.

VII. Concurrenzeröffnungen. Erledigt Lehrerstelle zu Rembrücken, Gebalt 900 M. Gemein deschule zu Arheilgen: a. eine mit

sind: Die An der einem ev.

Lehrer und b. eine mit einer ev. Lehrerin zu besetzende Stelle, Anfangsgehalt je 1000 M. Eine Lehrerinnen⸗ stelle zu Jügesheim, Gehalt 900 M. Eine Lehrerstelle zu Heusenstamm, Gehalt 900-1100 M.

Berlin. Der König genehmigte und voll zog am 11. Juli die kirchenpolitische Novelle.

14. Juli. Das kronprinzliche Paar traf heute von Potsdam hier ein, besichtigte die Preis arbeiten der Schüler in der Kunstacademie und nahm dann im Palais die Glückwünsche sämmt⸗ licher anwesenden Staatsminister zur Geburt des zweiten Sohnes des Prinzen Wilhelm entgegen.

Bezüglich des deutsch-spanischen Handels vertrags, sagt die Nordd. Allg. Ztg., daß durch die Thatsache der Unterzeichnung des Vertrags allein in den gegenwärtigen handelspolitischen Be ziehungen beider Staaten, wonach weder Deutsch land in Spanien, noch letzteres in Deutschland zu den meistbegünstigten Nationen gehört, eine Aenderung zunächst nicht eintritt.

Kiel. Viceadmiral Batsch ist nach dreimo natlicher Abwesenheit nach Kiel zurückgekehrt und übernimmt voraussichtlich in diesen Tagen die Geschaͤfte des Chefs der Marinestation der Ostsee. Somit dürfte die in letzter Zeit vielbesprochene Entlassungs-Angelegenheit ihre Erledigung ge funden haben.

S. M. S.Elisabeth, 19 Geschütze, Cemm. Cap. z. S. Hollmann, ist am 28. Juni in Kapstadt eingetroffen und hat am 4. d. Mts. die Heimreise sortgesetzt. a

Ems, 15. Juli. Prinz Georg von Preußen ist gestern zum Kurgebrauch hier eingetroffen.

Koburg, 15. Juli. Der Herzog von Edin burg, welcher zur Begrüßung seiner gestern mit dem Großfürsten Paul hier eingetroffenen Ge mahlin hierher gekommen war, ist heute zur Fortsetzung seiner Kur nach Kissingen zurückgereist.

München. Gegen den Antrag Lingens betreffend die Sonntagsfeier bat sich jetzt auch die oberbaierische Handels- und Gewerbekammer ausgesprochen und den Beitritt zu der Petition der Frankfurter Handelskammer beschlossen.

Ausland. Oesterreich-Ungarn. Frohsdorf, 13. Juli. Der Schwächezustand Chambord's hat zuge nommen.

Freukreich. Paris, 14. Juli. Unter Theilnahme des Präsidenten des Municipal

raths, des Seinepräfecten, der Pariser Depu⸗ tirten und einer großen Volksmenge fand heute Vormittag die Enthuͤllung der Statue der Re⸗ publik auf dem Place du Chateau d'eau statt. Der Seinepräfect hob in seiner Rede hervor, die Statue der jetzigen Republik trage einen Olivenzweig, um anzudeuten, daß die Zeit der Gewaltsamkeiten vorüber sei; das allgemeine Stimmrecht sei an Stelle der revolutionären Action getreten. Die jetzige Republik müsse ihre Stärke aus dem Rechte schöpfen. Die Republik, in diesem Sinne verstanden und geleitet, werde friedlich die Geschicke verfolgen und die ohn mächtigen Drohungen der Gegner mit Veracht⸗ ung zurückweisen.

berhessischer Anzeiger.