Ausgabe 
17.4.1883
 
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1883. Dienstag den 17. April M II.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei grö Ziff 8 i l l 5. hnet, größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Bel Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowett Letztere nicht Jahresconko bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt it, werden 1 Post an en

Amtlicher Theil.

Betreffend: Den Ausweis der Staats-Angehörigkeit innerhalb des Reichsgebiets. Friedberg den 10. April 1883.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Nach Beschluß des Bundesraths des Deutschen Reichs si i 0 i Reichsgebi i ini

b Na ü des hs sind die zur Benutzung innerhalb des Reichsgebiets bestimmten Bescheinig

19 5 Seng 1 abgedruckten Formular auszustellen. Wir beauftragen Sie deshalb, für die 3 5 i Ihren 5 esuche um Ausstellung von Staatsangehörigkeits-Ausweisen den Namen, Stand g 8 50 ig der

Person, für welche der Ausweis bestimmt ist, genau 9 0 bel e wee ee 85

Staatsangehörigkeits-Ausweis. (Ausschließlich zur Benutzung innerhalb des Deutschen Reichsgebiets gültig.)

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durch(Abstammung, Naturalisation ꝛc.) die Eigenschaft als besitzt. 1 che e e . de ken 1

(Siegel und Unterschrift der zur Ertheilung des Staatsangehörigkeits-Ausweises befugten Behörde resp. des betreffenden Beamten.) Betreffend: Die Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1883/84. Friedberg den 10. April 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die israelitischen Vorstände des Kreises. Frledbe 1 175 Mittheilung des in Abdruck nachstehenden Verzeichnisses über die Beiträge der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises 1 rg zu den rubricirten Bedürfnissen beauftragen wir Sie, den betreffenden Rechnern Ausgabedecretur zu ertheilen und dieselben anzuweisen, ie Beträge in den bestimmten Zielen an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen, puͤnktlich abzuliefern. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.

Beienheim 4 M. 16 Pf., Butzbach 53 M. 88 Pf., Fauerbach 1 M. 84 Pf., G 1717 0 0 8 e 5 s 53 M. 88 Pf., 8. ambach 10 M. 75 Pf., Griedel 10 M. 71 Pf., Hoch-Weisel 1 M. 90 Pf. 5 1 33 Pf., Langen bain 1M. 16 Pf., Münzenberg 8 M. 39 Pf., Nieder⸗Weisel 20 M. 34 Pf., Osiheim 3 M. 25 Pf., Pohl⸗Goͤns 8 M. 84 Pf., Stan Nieder- Fl rf 11 5 1 0 22 8 If. Assenheim 24 M. 98 Pf., Nauheim mit Steinfurth 40 M. 70 Pf., Bönstadt 20 M. 3 Pf., Bruchenbrücken 10 M. 33 Pf., 5 5 95*. 7777 8 9 Ateder⸗Wöllstadt 26 M. 35 Pf., Ober Rosbach 12 M. 12 Pf., Dorheim 9 M. 52 Pf., Büdesheim 15 M. 19 Pf., Burg⸗Gräfenrode Holghaufen 7 901 55 5 1 c 9 80 Pf., Klein Karben 3 M. 3 Pf., Okarben 3 M. 89 Pf., Rendel 7 M. 30 Pf., Heldenbergen 49 M. 19 Pf., 5 2 37 Pf., 9 E ach M. 46 Pf., ber⸗Erlenbach 6 5 5 8 f Pf. 1 0 M. 69 N N 00 i 1 M. 52 Pf., Wölfersheim mit Melbach 13 M. 51 Pf. r⸗Erlenbach 6 M. 42 Pf., Petterweil 99 Pf., Rodheim 28 M. 69 Pf., Vilbel 31 M. 38 Pf., Ober-Esch bach

i Bekanntmachung. etreffend: Die Fohlenweide für die Provinz Oberhessen bei der Station Mücke der Gießen-Fuldaer Eisenbahn.

f Die aus Mitteln des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen, sowie des Landespferdezucht-Vereins in's Leben gerufene Fohlen weide bei der Station Mücke, der Gießen-Fuldaer Eisenbahn soll am 20. Mai dieses Jahres eröffnet werden. Für jedes aufzutreibende ein und zweijährige Fohlen sind 30 Mark an Weidegeld zu zahlen, welches zur Hälfte beim Eintrieb, zur anderen Hälfte aber bis Ende Juni dieses Jahres portofrei an den Erheber zu zahlen ist. Der Besitzer ist verpflichtet, vor Einbringen des Fohleus einen Gesundheitsschein vor zulegen, der von der Bürgermeisterei ausgestellt werden kann. Die Verwaltung der Fohlenweide aber behält sich vor, auf Kosten des Eigen thümers auch durch den Kreisveterinärarzt zu Grünberg Fohlen untersuchen zu lassen, wenn sich ein Anstand ergibt. Derselbe Arzt wird auch die Behandlung erkrankender Fohlen auf Kosten des Besitzers übernehmen, ohne Anrechnung von Transportkosten. Die Anstalt übernimmt die möglichst sorgfältige Pflege der ihr anvertrauten Fohlen, jedoch keine Garantie für Nachtheile und Zufälligkeiten, die ohne ihr Verschulden ein treten. Wird die bedungene Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so steht der Verwaltung der Anstalt das Recht des Verkaufs der Thiere im Wege der öffentlichen Versteigerung zu. Hengstfohlen oder solche, die störend auf die übrigen Fohlen wirken, werden entweder gar nicht ange nommen, oder zurückgeschickt. Jedes einzubringende Fohlen muß mit einer starken Lederhalfter und neuer Kette versehen sein, welchen beiden auf Kosten der Eigenthümer Nummern angeheftet werden können. Die Weidezeit endet mit dem 20. September. Anmeldungen sind alsbald an den Vorsitzenden der Verwaltungs ⸗Commission, Herrn Baurath Dr. Dieffenbach zu Grünberg, zu richten, der auch jede weitere Auskunft ertheilt.

Friedelhausen am 10. April 1883. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.

Die Aufenthaltsorte des Steinhauers Balthaser Weber von Fauerbach b. Fr., des Dienstknechts August Riedel von Fauerbach b. Fr., des Heinrich Herbold von Ilbenstadt, des Eisenbahnarbeiters Adalbert Morawez von Ilbenstadt, des Eisenbahnarbeiters David Scherer von Ilbenstadt, der Martha Kraft(ledig, von Unter-Rieden bei Cassel) zuletzt in Bönstadt, der Barbara Holub(ledig) von Bönstadt, des Eisen bahnarbeiters August Pflug von Bönstadt, des Adam Klein von der Kröge bei Battenberg sind unbekannt und zu ermitteln.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der außerordentl. Professor Dr. Kaltenbach zu Freiburg wurde zum ordent⸗ lichen Professor in der medicin. Facultät der Landesuniversität, für das Lehrfach der Geburts hilfe und Gynäkologie und zum Director der Entbindungs-Anstalt zu Gießen ernannt, dem

Rentamtmann Klietsch zu Lampertheim das Rent vom 1.

amt Zwingenberg übertragen, der Revisionscon troleur Metzler zu Darmstadt zum Rentamtmann in Lampertheim ernannt,

der Forstmeister Muhl

richtsdiener in Fürth. Die Forstaccessisten Spieler von Offenbach a. M. und Engel von Hom⸗ berg a. O. wurden zu Oberförstern in Baben hausen und Mitteldick ernannt.

Militärdienstnachrichten. Die Assistenz Aerzte 2. Kl. der Res. Bernard, vom l. Bat. 4. Gr. Landw.⸗Rgts. Nr. 118, und Dr. Markwald, Bat. 2. Gr. Landw.⸗Regts. Nr. 116, wurden zu Assistenz-Aerzten 1. Kl. der Res. befördert.

Berlin, 13. April. Die Abreise des Kaisers

von Salzhausen nach Groß-Gerau versetzt, sowie nach Wiesbaden ist für Montag Abend festgesetzt.

der Oberförster Schenck in Langen zum Forst meister in Nidda ernannt. Dem Privaldocenten

13. April. Reichstag. Fortsetzung der Berathung der Gewerbenovelle bei§. 44(Hand

an der technischen Hochschule Ingenieur von Will lungsreisendeJ. Buhl bittet um Ablehnung, da

mann wurde der Charakter alsProfessor ver liehen.

richtsdiener Schweitzer in Fürth zum Amtsge

richtsdiener in Darmstadt und der Stadtgerichts dienersubstitut Fey zu Darmstadt zum Amtsge

die Vorschriften viel zu weitgehend seien. Ree

Ernannt wurden ferner der Amtsge- führt aus an Beispielen, daß die statuirten Be

schränkungen sehr einschneidend den reellen Han delsbetrieb effectiv schädigen und bittet, den Au trag Baumbach anzunehmen. Bundescommissär

Bödicker bittet, die Commissions-Vorschläge anzunehmen. Bamberger ist für den An⸗ trag Baumbach. Eine solche Detailgesetzgebung, wie sie hier vorgeschlagen, sei durchaus nicht Sache des Reichs, das dürfe man höchstens landesgesetzlich regeln. Das Reich habe gar nicht die Organe dazu, um eine solche ins Detail gehende Controle auszuüben. Die Hebung und das Gedeihen des deutschen Handels sei mit der Polizeiaufsicht unverträglich. Windthorst ist durch Bamberger's Vertheidigung der Manchester theorie nicht überzeugt und wird für den Com⸗ missionsantrag stimmen. Der Paragrahh be rühre nicht den legitimen Verkehr, er beseitige nur dessen Mißbräuche und Auswüchse. Im gleichen Sinne tritt Kleist-Retzow für den Antrag der Commission und gegen den Antrag Baumbach ein. Die Polizeimaßregeln allein könnten das Handwerk und den Handelsstand nicht retten, es bedürfe dazu corporativer Ver