Ausgabe 
14.6.1883
 
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1883.

Donnerstag den 14. Juni.

W 68.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige

Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bel größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. s haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconko bei un

Bauordnung vom 30. April 1881.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des . Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat uns dabei bemerkt:dieselbe wird Ihnen bei Handhabung der Baupolizei gute

des Getzentwurfs und die landständischen Verhandlungen möglichst vollständig beigedruckt sind. April dieses Jahres zu Nr. M. J. 7470 machen wir Sie auf diese Schrift aufmerksam und geben Ihnen

Der Subseriptionspreis beträgt 3 Mark.)

des Innern und der Justiz vom 24. deren Anschaffung auf Gemeindekosten anheim.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die von dem Rechtsanwalt Pfaff zu Darmstadt herausgegebene Erläuterung der allgemeinen

Friedberg den 12. Juni 1883. Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

ein Exemplar der obigen Schrift zum Dienstgebrauch zugesandt und Dienste leisten, da den einzelnen Artikeln des Gesetzes die Motive In Folge Auftrags Großherzoglichen Ministeriums

Dr. Braden.

) Bestellungen können bei Kreisamtsgehülfen Kreuder dahier, bis zum 30. dieses Monats gemacht werden.

welchem der Vertrieb für den Kreis übertragen wurde und welcher Prospeete abgesandt hat,

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des§. 18 und 29 der Instruction vom 7. No vember 1876 bringen wir die folgenden Actenstücke und zwar:

1. Das neu aufgestellte topographische Güterverzeichniß(Formu lar 4 der Instruction).

2. Die Gütergeschosse zur Feststellung und Wahrung der Rechts verhältnisse.

3. Verzeichniß der Berechtigten.

4. Die zum Zwecke der Klassenvertheilung nach der Abschätzung aufgestellten Gütergeschosse(Formular 6). f 5. Zwei Uebersichtskarten mit Einzeichnung der Bonitätsgrenzen (14000).

6. Die Protokolle der Commission Bonitätsklassen und deren Werthe.

7. Die Protokolle über die vorübergehenden Werthserhöhungen und Verminderungen.

8. Protokoll der Gesammteommission über die Revisionsresultate des Großherzoglichen Landesculturinspectors Dr. Klaas vom 12. Juni d. J.

9. Das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths vom 12. Junid. J.

10. Protokoll der Commission über Errichtung und Einziehung von Wegen vom 22. Mai d. I.,, ferner wiederholt

11. Die summarische Darlegung während 14 Tage und zwar von Donnerstag den 14. d. Mts. bis Mittwoch den 27. d. Mts. ein⸗ schließlich taglich von 10 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags und an den Sonntagen von 11 bis 12 Uhr Vormittags auf dem Gemeinde hause zu Nieder-Erlenbach zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten. Wir bemerken hierbei, daß alle Betheiligten, Auszüge aus dem topo⸗ graphischen Güterverzeichniß, den Geschossen und dem Verzeichnisse der

über die Bestimmung der

kunden erhoben werden und wird von denjenigen Betheiligten, welche nicht spätestens in diesem Termin Reclamationen erheben, Einverständniß mit den Beschlüssen der Commission angenommen werden. Spätere Reclamationen, welche sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen, sind nicht mehr zulässig. Nach Art. 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamations- und Recursfristen ausgeschlossen. In den offen gelegten Acten sind sämmtliche Besitzwechsel, welche bis zum 31. Januar d. J. in das Mutationsverzeichniß eingetragen waren, ge⸗ wahrt. Diejenigen Grundbesitzer, welche nach diesem Zeitpunkt Gelände in dem 1. Zusammenlegungsfelde erworben, werden darum aufgefordert, solches unter genauer und vollständiger Bezeichnung der bezüglichen Grundstücke nach Gewann, Nummer, Flächeninhalt u. s. w. bis längstens Donnerstag den 28. Juni d. J. schriftlich zur Kenntniß der Commission zu bringen, wenn sie bezüglich dieser neu erworbenen Grundstücke die Vor theile der Zusammenlegung genießen wollen. Auf Anmeldungen nach Ablauf dieses Termins kann keine Rücksicht mehr genommen werden und es haben sich die betreffenden Grundbesitzer die aus der Unterlassung dieser Anmeldungen für sie eutstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben. End lich werden die sämmtlichen Grundbesitzer noch eingeladen, bis spätestens zu dem oben genannten Termine nach Maßgabe der Bestimmungen pos. 11, 12 und 13 der summarischen Darlegung und denjenigen des F. 23 der Instruction vom 7. November 1876 sogenannte Wunschzettel bei der Commission einzureichen, wodurch sie diejenigen Parzellen nach Gewann, Nummer und Flächeninhalt genau bezeichnen, welche sie bei der demnächstigen Zutheilung der neuen Parzellen zusammengelegt zu haben wünschen und durch welche sie ferner angeben, ob und event. in wieviele Theile das neue Grundstück in das neue Kataster und Grund Alle nach dem genannten Termine in

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Berechtigten gegen von 6 Pfennigen für jede

der Commission vorzubringen, vollständig angenommen

werden. Donnerstag den 28. d. Mts., 8 N können ferner Reclamationen gegen die sub 4

eine Gebühr von 10 Pfennigen für die erste und weitere Parzelle verlangen können. mationen gegen Richtigkeit und Vollständigkeit der oben zu 1, 2 und 3 genannten Verzeichnisse sind so gewiß innerhalb der gedachten Frist bei als die Verzeichnisse sonst für richtig und und der Zusammenlegung zu Grunde gelegt

Während der gedachten Frist oder aber in dem Termin Vormittags 11 bis Nachmittags 1 Uhr,

Recla⸗

bis 11 erwähnten Ur

buch aufgenommen werden soll. dieser Richtung an die unberücksichtigt bleiben. es nach den Bestimmungen pos. Kleingrundbesitzern gestattet sein sammenlegungsfeldern nach Möglichkeit miteinander vereinigen zu lassen.

Friedberg den 13.

Commission noch gelangenden Wünsche müssen Ganz besonders wird hier noch bemerkt, daß 11 der summarischen Darlegung den soll, Grundstücke aus verschiedenen Zu

Juni 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Bradey⸗

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 15 enthält: Verordnung, die Ausführung des Reichs- gesetzes vom 20. Juli 1881 über die Bezeich⸗ nung des Raumgehaltes der Schankgefäße betr.

12. Juni. 2. Kammer. Nach Verkündig⸗ ung des Einlaufs der Interpellation der Abgg. Racks, Frank und Genossen, die kirchenpolitische Lage betreffend, trat die Kammer in die Tages⸗ ordnung ein und erledigte zunächst die Gewerbe steuergesetzesvorlage. Die Art. 26 30 und der Tarif zu dem Gewerbesteuergesetze werden mit den Anträgen des Ausschusses angenommen; das von dem Ausschuß beantragte Ersuchen(S. 89 der Beil. 203) wird in seinem ersten Theil ein⸗ stimmig angenommen, in seinem zweiten Theil gegen 13 Stimmen abgelehnt. Schließlich wurde auf Antrag des Abg. Schröder die zweite Lesung

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des Gesetzes beschlossen. Der zweite Gegenstand

der Tagesordnung war die Berathung über den Antrag Heinzerling auf Befreiung der Kohler mann'schen Stiftung von der Collateralsteuer. Dieser Antrag wurde mit 21 gegen 19 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, Berücksichtigung des Gebüuͤhren einkommens der Großh. Steuercommissäre bei Pensionirung derselben betr., fand in Gemäßheit der Ausschußanträge seine Erledigung. Der An trag des Abg. Arnold, an die Regierung ein Ersuchen wegen Erbauung einer Staatsstraße von Unter-Abtsteinach über Ober-Abtsteinach und Siedelsbrunn bis auf die Kreidacher Höhe zu richten, wurde mit 27 Stimmen angenommen.

Berlin, 11. Juni. Bennigsen hat heute sein Reichstagsmandat niedergelegt und zwar ohne Angabe von Gründen, in gleicher Weise sein Mandat zum Abgeordnetenhaus; hier heißt es, er stimme mit seiner Fraction bezüglich der

kircher politischen Vorlage nicht überein. Die

Angelegenheit macht großes Aussehen.

12. Juni. Der Kaiser mit dem Fürsten von Bulgarien, dem Kronprinzen und dem Prinzen Wilhelm besichtigte heute Vormittag das Regi⸗ mentGarde du corps auf dem Bornstedter Felde. Der Fürst von Bulgarien führte dem Kaiser das Regiment vor. Donnerstag den(4. erfolgt die Abreise des Kaisers nach Wiesbaden. Die Ankunft dort erfolgt zwischen 9 10 Uhr Vormittags, und wird der Kaiser dort einige Stunden verweilen, um muthmaßlicher Weise mit dem Könige von Dänemark eine Zusammen kunft zu haben. Gegen Mittag wird die Weiter reise nach Ems angetreten, wo die Ankunft um 3 Uhr Nachmittags erfolgt.

11. Juni. Reichstag. Der Präsident theilt die Mandatsniederlegung v. Bennigsen's

mit. Das Haus erledigte mehrere Berichte der